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Ungelesen 22.01.12, 21:38   #3
19stiefel94
Böhser Onkel
 
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Zitat von Prince Porn Beitrag anzeigen
Bis zu 3 mal darf man ablehnen ja, wenn sich das nicht geändert haben sollte.

Die andere Sache mit dem verreisen darfst du nicht ohne weiteres. Dafür müsstest du Urlaub oder ähnliches beantragen.

Denn du darfst die Stadt nicht so ohne weiteres für glaube länger als 2 oder 3 Tage ohne Bewilligung des Amtes verlassen.

Hat den Grund, dass du eben immer erreichbar sein musst. Für Post und so.

Steht aber auch alles in der Eingliederungsvereinbarung.
Danke dir erstmal Prince Porn, also darf ich auch mit 17 und schon 10% Sanktion innerhalb der letzten 12 Kalendarmonate diese Maßnahme ablehnen ? Mit angabe von gründen? Ohne?

Abwesenheitsantrag wird gestellt. Das wusste ich danke trzd nochmal für die Erinnerung.
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Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.
Albert Einstein.
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