Zitat:
Zitat von Master_3
Das ist richtig, es gilt als zugestellt, das ändert aber nix daran, dass wenn du die Frist schlicht nicht einhalten KANNST die FRIST "nichtig" ist.
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Hast du dafür auch ein Urteil? Soweit mir bekannt ist, musst du dich aktiv um Wiedereinsetzung bemühen sonst gilt die Frist. Und das wird nicht immer zugelassen
Nicht ganz passendes Bsp. aus dem realen Leben: Parkverbotszone wird eingerichtet, du musst dein Auto binnen 3 Tagen wegfahren. Bist du im Urlaub hast du Pech, dein Auto wird dennoch abgeschleppt und du zahlst die Kosten. (BVerwG, Az.: 3 C 25.16)