hallo ich habe ein problemm als ich vor 5 jahren mein haus gebaut habe, hies es tv und internet über einen kabelanbieter möglich. somit habe ich mir die anschluss kosten der telecom gespart (500€). nun wurde der internetanschluss aus Mindestakzeptanz zum wirtschaftlichen Betrieb geündigt, aber tv bleibt weiter.
Den Rest auch noch kündigen, Grund ohne Internet willst du auch kein TV, und eine Satschüssel aufstellen. Und von den eingesparten Kabel-TV-Gebühren ein Kabel der Telekom legen lassen.
ich bedanke mich erst mal für deine rache antwort , aber leider ist es so das der kabelanbieter (TC Net GmbH) schon vor dem Bau gesagt hat das Satanlagen hier nicht aufgestellt werden dürfen. Aber einige haben es trotsdem gemacht und haben schon Post deswegen bekommen.
ich nehme, an, das Grundstück auf dem dein Haus steht, wurde von der TC Net GmbH verkauft?
Und im Kaufvertrag behält sich die TC Net GmbH ein Exklusivrecht zur Versorgung mit TV- und Hörfunkprogrammen vor, weshalb gegen das Anbringen von Sat-Anlagen vorgegangen wird?!
Dieses Passus ist in höchstem Maße fragwürdig und verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit.
Ich meine, die haben auch schon Prozesse verloren...finde jedoch im Moment leider keine zuverlässige Quelle.
Da die TC Net GmbH den Internetanschluss gekündigt hat, ist von einer nicht unerheblichen Einschränkung des Zugriffes auf Bildungsinhalte auszugehen, die Drohgebärden des Anwaltes sind der Versuch, die Grundstückseigentümer an einen sehr fragwürdigen Knebelvertrag zu binden.
An deiner Stelle würde ich mal sachkundige Hilfe in Anspruch nehmen und mich anwaltlich beraten lassen, wie man am besten gegen den Verein vorgeht.
Nur noch zur Info:
Zitat:
Auszug aus dem Grundstückskaufvertrag:
"Mit der Versorgung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen sowie Telekommunikationsdienstleistungen ist im Weiherfeld ausschließlich die Firma TC net GmbH, Zöllners Garten 1, 30900 Wedemark beauftragt. Der Versorgungsauftrag kann mit Zustimmung des Verkäufers auf Dritte übertragen werden.
Der Aufbau von Einzel-, Gemeinschaftsantennen sowie Satelliten-Schüsseln ist nicht gestattet.
Die Käufer verpflichten sich, der TC net GmbH auf deren Kosten die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zur Verlegung eines Breitbandkabelnetzes einzuräumen. Diese Verpflichtung besteht auch zugunsten eines Dritten, der als Rechtsnachfolger in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag der TC net GmbH mit dem Verkäufer eintritt."
Das heißt Sat-Schüsseln sind im Weiherfeld nicht erlaubt!
Einige Bewohner haben aber trotzdem Sat-Schüsseln aufgestellt. Allerdings wurden diese schon zum Teil mehrmals vom Anwalt der TC net GmbH angemahnt. Allerdings bis jetzt ohne Konsequenzen.
dir ebenfalls danke für deine antwort, die TC Net GmbH hat uns nicht das Gundstück verkauft sie behalten sich nur das Exklusive Recht der versorgung mit TV - Radio und Internet vor.
du müsstest ja zumindest eine Unterschrift geleistet haben, mit der du diesem Exklusivrecht zustimmst, ansonsten ist das eh hinfällig.
Sollte die TC Net GmbH eine Versorgung auch mit Internet garantiert und jetzt den Vertrag für den Internetzugang gekündigt haben und keinen Dritten mit der Bereitstellung beauftragt haben, kommt der Verein seinen Pflichten nicht nach.
Generell verstößt meines Erachtens dieses vermeintliche Exklusivrecht gegen die guten Sitten und ist durchaus anfechtbar.
Ich würde mal eine Sat-Anlage installieren und schauen, was passiert
Ich denke, deren Anwalt versprüht primär heiße Luft und weiß genau, dass die TC Net GmbH jeden Prozess verlieren würde.
Wie gesagt, frag einfach mal einen Fachmann und lass dich bloß nicht von den Halunken einschüchtern.
danke dir und ja wir haben damals eine Unterschrift geleistet. Das die keinen anderen Kabelanbieter hier rein lassen haben die uns schon mitgeteielt, es kozt mich auf deutsch gesagt nur an das ich jetzt denn telefonanschluss bezahlen muss (was ja nicht gerade billig ist).
PS. die Hardware für denn Telefonanschluss haben die damals schon installiert, obwohl wir das nicht wollten. weis jemant was das heute kosten würde? (damals hies es 500€)
es gibt mitlerweile sat-empafangsanlagen die als solche nicht auffallen z.b. in lampenform die man unaufällig an einer wand platzieren kann oder in form von wandbildern.
ja das währe eine möglichkeit das verbot zu umgehen. es gib ja auch sat-empafangsanlagen die aussehen wir blumenkästen also sohn viereckiges teil fürs fensterbrett.
ja z.b. blumemkästen,ich darf normalerweise bei mir auch keine sat-anlage anbringen, aber über meine 120er schüssel hat sich seit jahren keiner aufgeregt.
und wenn es ärger gibt schieb ich ne polnische freundin vor,sie muss ein recht haben auf bildung in ihrer sprache,und unser kabelanbieter bietet keine polnischen sender an,von daher geht nur sat.
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da der Vertrag mit der Kabelgesellschaft ja nicht nur TV beinhaltet, sondern auch Internet und Telefon, ist mit deren Teilkündigung auch der Rest erst einmal schwebend unwirksam. Bzw. du hast von deiner Seite das Recht auf Kündigung. Nur Fristen snd ein zu halten.
Für dich gilt, als erstes mußt du Schriftlich per Einschreiben und Rückschein der Kündigung von Telefon und Internet widersprechen. Setze denen eine Frist von 4 Wochen (genaues Datum) um diese Kündigung zurück zu nehmen. Gleichzeitig schreibst du, wenn bis zum Tage xx.xx.2010 keine schriftiche rücknahme der Kündigung erfolgt, kündigst du zum xx.xx.2010 (Datum der Abschaltung, bzw. noch mal 4 Wochen) den Rest-/Komplettvertrag. Gleichzeitig kündigst du zum Kündigungstag (Datum) deine Einzugsermächtigung.
Wichtig ist, du bestehts erst einmal auf Erfüllung des Vertrages durch die Kabelgesellschaft, die Komplettkündigung erfolgt nur, wie es so schön heißt, Ersatzweise. Das kann man beides gleichzeitig machen.
Am besten ist wenn Ihr euch zusammen tut. Dann kostet auch ein Anwalt nicht so viel. Denn im Vorgerichtlichen Verfahren darf ein Anwalt euch alle Gemeinsam vertreten. Erst bei einer Klage vor Gericht erfolgt dies getrennt da es keine Sammelklagen gibt. Nur müßt iIr euch beeilen. Es gibt Fristen. Kenne die nicht so genau und der Brief mit der Kündigung dürfte auch schon ein paar Tage alt sein.
Im Bezug auf Telefon, wenn du Glück hast übersehen die das mit den Anschlußkosten. Du zahlst nur, je nach Vertrag, das übliche an Anschlußkosten. Eventuell kommt noch eine Technikerstunde dazu weil die TAE-Dose im Haus fehlt. Es ist ja nur Kabel und Verteiler vorhanden. Zumindest haben das viele Drittanbieter so in Ihren Verträgen stehen wenn die Telefonleitung zum ersten Mal durchgeschaltet werden muß.
ja mal schauen was die sagen wenn wir eine satanlage aufstellen, wenn die sagen wir sollen sie entfernen kaufen wir halt eine die nicht auffällt.
Das mit dem Verstecken bringt nichts. Du willst ja nicht nur Zusatzprogramme, du willst ja auch deine Kabelgebühren nicht mehr bezahlen. Und dafür ist ja eine Vertragsauflösung nötig.
ja das mit den kabelgebühren ist naturlich klar der vertrag für kabelTV läuft noch bis mitte dezember 2010, TAE-dose ist im Haus und bereits angeschlossen es wurde aber nie durchgeschaltet oder wie mann dazu sagt.
mein vertrag beim Kabelanbieter umfaste nur Internet und TV, Telefon war zwar mal geplant haben die aber nie hinbekommen.
werden jetzt mal der kündigung wiedersprechen wie du gesagt hast, mit einschreiben und rückschein.
mal sehen was TC Net dann macht.