Hallo zusammen,
Hier der bisherige Verlauf:
Ende Februar 2010 habe ich bei 1und1 eine Surfflat 6000 mit Telefonanschluss bestellt (Grundpreis 19.99€ für 24 Monate, danach 24,99€).
Der Spaß begann schon damit dass die kostenlose Kundenhotline (noch) nicht existierte. Also musste ich Rücksprachen mit meinem Mobiltelefon Regeln. Dafür bekam ich später aber immerhin eine Gutschrift von 20€ (Gutgeschrieben mit der Rechung vom 3.7.).
Als dann der Anschluss mitte März freigeschalten war, wurde ich mit mageren 3,1Mbit/s sehr enttäuscht. Nun gut, ich war mir bewusst, dass das Angebot für "bis zu" ausgeschrieben war. Trozdem rief ich bei der mittlerweile existenten, kostenlosen Kundenhotline an, um der Sache etwas auf den Grund zu gehen. Nache einigen Gesprächen mit Beratern sämtlicher Abteilungen kam dann als Essenz der vielen Worte etwa folgendes Heraus.
"Es gibt bei 1und1 sowas wie einen Bandbreitennachlass, aber leider erst wenn man unter 50% der bestellten Geschwindigkeit hat.
Mit 3,1Mbit/s bin ich da eben knapp drüber gewesen, und hab mich erstmal damit abgefunden, schließlich heist es ja "bis zu" und mit 3,1Mbit/s lässt es sich immerhin flüssig surfen und Telefonieren.
Am 29.07.2010 musste ich wieder bei der Hotline anrufen, da ich plözlich nurnoch mit 0,35Mbit/s Surfen konnte. Mit dem Berater habe ich dann eine Störungsmeldung verfasst, und er gab mir den Hinweis, wenn 24 Stunden später (nach dem Gespräch) die Störung noch nicht behoben sei, gelte die "Entstörungsgarantie" und ich habe ein Recht auf eine Gutschrift von 20€.
Drei bis vier Tage später bekam ich einen Anruf von einem Techniker, der mich darüber informierte das das Problem behoben wurde, ich jetzt aber nurnoch mit 2Mbit/s surfen könne, mehr geht mit der bei mir zur verfügung stehenden Technik nunmal nicht.
Zuerst wollte ich gleichmal die 20€ Gutschrift haben, weil sie länger als 24 Stunden gebraucht hatten. Dazu meinte er müsste ich im Callcenter anrufen. Das habe ich akzeptiert. Als ich dann nach dem oben genannten "Bandbreitennachlass" fragte meinte er sowas gäbe es nicht, schließlich sichert sich 1und1 mit den besagten Worten "bis zu" gegen solche Fälle ab. Von einer Leistungsgarantie weis er schon gleich garnichts.
Gestern hatte ich dann Zeit genug (die braucht man nämlich wenn man bei der Kundenhotline anruft) bei der Kundenhotline anzurufen um meine 20€ Gutschrift einzufordern.
Ich wurde in die Rechnungsabteilung vermittelt und mir wurden die 20€ zugesprochen. Als ich nach dem Bandbreitennachlass bzw. der Leistungsgarantie fragte, weil cih ja nurnoch mit 2Mbit/s surfte, hielt die Frau Rücksprache, warscheinlich mit einem Vorgesetzten. Als sie 15 Min. später wieder am Apparat war meinte sie dass die Leistungsgarantie nicht zutreffe (Beschreibung der Garantie steht weiter unten in diesem Posting) da ich ja kein Neukunde bin und als ich einer war ja schließlich über 3Mbit/s hatte. Trozdem sei ich im Recht, so die Beraterin, und ich müsse das Schriftlich abklären welche Art von Entschädigung ich bekommen könne. Auf meine Bitte hin hat sie mich zur Abteilung "Leitungsmanagement" verbunden (diese Abteilung sei für sowas zuständig). Dort erklärte ich dem Mann alles nochmals Haarklein, und auch er musste Rücksprache halten. Nach 35 Minuten kam er wieder ans Telefon und meinte dass ich eine 20€ Gutschrift bekommen würde, jedoch aufgrund der Störung und nicht wegen der geringen Bandbreite. Ich erklärte ihm dass DIESE Gutschrift schon mit einer anderen Beraterin abgeklärt wurde und es mir im Moment nurnoch um die Bandbreite ginge. Er meinte ich bekomme keinen Rabatt da die Leistungsgarantie nciht greife (wie die vorige Beraterin schon sagte). Und die Bandbreitennachlässe gibt es nichtmehr. Als ich dann meine Empörung freundlich, aber dennoch bestimmend ausdrückte, meinte er er könne nichts tun und 5Sekunden später hatte ich eine Computerstimme am Apparat, die mir erzählte dass meine Zeit Abgelaufen sei (Limit liegt laut der Stimme bei 1ner Stunde).
Nun Kurz Zur Leistungsgarantie:
Sie besagt, dass mich 1und1 vor der Schaltung kontaktiert falls die Gebuchte Bandbreite nur unter 50% erreicht werden könne. so könne man dann z.b. einen Rabatt bekommen oder eventuell einen anderen, günstigeren Vertrag buchen.
Link zu vollen Beschreibung von 1und1: [
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Zusammengefasst sieht mein Fall so aus:
Da ich mit 3,1Mbit/s geschalten wurde, hat mich 1und1 vor der Schaltung nicht kontaktiert (müssen sie erst bei unter 3Mbit/s). Nach dieser Störung habe ich nun nurnoch 2Mbit/s, bekomme aber keinen Rabatt oder sonstiges, da die Leistungsgarantie ja nur VOR DER SCHALTUNG gültig ist.
So zahlte ich im Moment 100% Grundgebühr für ca 40-45% Leistung (33% der Leitung + Telefon, das funktioniert ja (noch)).
Meine Frage ist nun:
Ist das Rechtlich in Ordnung? können die das so Durchziehen?
Was kann ich tun um einen Rabatt zu erhalten, oder gleich ganz den Vertrag aufzulösen?
Falls das Vorgehen von 1und1 wirklich Rechtlich in Ordnung ist, dann ist die Leistungsgarantie wirklich fürn´ A***h.
Das Vorgehen habe ich in dem Falle voll durchschaut:
Wird ein neuer Kunde auf eine Leitung geschalten, werden die Bestandskunden auf selbiger Leitung runter gedrückt, damit der Neukunde über der Grenze für die Leistungsgarantie kommt und diese nicht in Kraft tritt. Anschließend wird dann alles irgendwie wieder eingependelt, alle sind zu langsam unterwegs, aber immerhin online. Beim nächsten Neukunde läuft es wieder genau gleich, die Bestandskunden werden gedrückt etc...
So hat keiner einen Anspruch auf irgendwas, der Neukunde nciht, denn er wurde ja mit genügend Speed geschaltet, und die Bestandskunden nciht, da es einerseits "bis zu" heist und andererseits die Leistungsgarantie nur für neukunden zählt.
Ich bitte um reichliche Kommentare (konstruktiver Art) und würde mcih freuen wenn der eine oder andere Rechtskundige darunter ist, der mir aus dieser mehr als doofen Situation heruashelfen kann.
MfG
KaderMykesch