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Ungelesen 03.09.10, 09:39   #1
sohra
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Hey Gullianers

Ich habe ein Problem, und zwar: ICh bin in der Schule, und der Lehrer hat einige Internetseiten, in die Black list (wahrscheinlich) gesteckt.
Nun habe ich die Frage: kann man das umgehen?

Versuche:

Über Proxy-Server
über online Desktop Seiten


Habt ihr vielleicht Ideen?
Würde um jede Hilfe rechtherzlich danken^^


Vielen Dank im Vorraus




Gullianer
Sohra
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Ungelesen 03.09.10, 10:31   #2
urmel88
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Ja kann man, man kann jedes System umgehen. Aber wir wissen weder wie die Infrastruktur genau in eurer Schule aussieht noch wie die PCs überwacht und abgesichert werden.

Außerdem sollte man mit solchen Sachen in einer Schule vorsichtig sein, da ist schon so manch einer mit Verweis der Schule und Strafanzeige von dannen gezogen. Ich rate also davon ab. Die 5 Stunden überstehst du auch ohne private Internetnutzung.

MfG Urmel
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Ungelesen 03.09.10, 10:49   #3
xantox
Hardwarespezi
 
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Proxys sollten funktionieren, ist halt nur doof, wenn der Lehrer euch von seinem Rechner aus beobachten kann oder geloggt wird, wo ihr euch aufgehalten habt.
__________________
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Ungelesen 03.09.10, 11:02   #4
Ibrahmo
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ultrasurf95? Tests mal aus
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Ungelesen 03.09.10, 11:06   #5
menschenwesen
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Könnt ihr nicht mal die Finger von solchen Spielereien lassen?

Im Zweifelsfalle handelt ihr euch damit nur Ärger ein, denn ganz doof sind Lehrkörper auch nicht!
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Ungelesen 03.09.10, 11:09   #6
urmel88
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Stimmt denn auch die Leerkörper... äh Lehrkörper können mit Tools für Einsteiger umgehen. Außerdem wird man es jawohl auch mal schaffen in seiner Schulzeit die 5 Stunden ohne second life zu verbringen.

MfG Urmel
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Ungelesen 03.09.10, 17:07   #7
mythology
Stammi
 
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xD also mein Tipp ist Proxy alternativ wenn die meisten gefiltert sind auf sourceforge schauen dort gibt es proxy's die auf eigenen Webspace installiert werden können.

Und was die oben angesprochene Überwachung angeht es kommt darauf an was für eine Schule du besuchst, den sobald man in einer Schule Persöhnliche Daten am PC verwendet (also mehr als einen Briefkopf), was in vielen Schulen nach der 8ten Schulstufe nicht unüblich ist und dies auch von der Schule gestattet ist ist eine Überwachung der Bildschirme nicht erlaubt laut Datenschutzgesetz außer man unterschreibt dafür.

Aber das kannst nur durchsetzen wenn Notentechnisch nicht in Gefahr bist wir haben es auf unserer alten schule geschaft das diese Programme Deinstalliert wurden
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Ungelesen 03.09.10, 17:24   #8
urmel88
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mythology, bitte bei Ahnungslosigkeit ruhig sein. Die Schule ist dazu verpflichtet das ganze zu Überwachen.

1) - Die schule darf ihren persönlichen Anschluss, auf Nutzung überwachen.
2) - Als öffentliche Anstalt ist die Schule dazu verpflichtet Minderjährige vor Gefahren zu schützen, internet gehört dazu.
3) - Laut Gesetz muss in Deutschland jeder Schüler für die Raumordnung des Physik, Chemie, Biologie und Informatiklabors informiert werden und er muss es gegenzeichnen.

Keine Sorge unser Überwachungsstaat ist gut abgesichert.

MfG Urmel
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Ungelesen 03.09.10, 17:35   #9
mythology
Stammi
 
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Zitat:
Zitat von urmel88 Beitrag anzeigen
mythology, bitte bei Ahnungslosigkeit ruhig sein. Die Schule ist dazu verpflichtet das ganze zu Überwachen.

1) - Die schule darf ihren persönlichen Anschluss, auf Nutzung überwachen.
2) - Als öffentliche Anstalt ist die Schule dazu verpflichtet Minderjährige vor Gefahren zu schützen, internet gehört dazu.
3) - Laut Gesetz muss in Deutschland jeder Schüler für die Raumordnung des Physik, Chemie, Biologie und Informatiklabors informiert werden und er muss es gegenzeichnen.

Keine Sorge unser Überwachungsstaat ist gut abgesichert.

MfG Urmel
Ich rede mit Absicht von höheren Lehranstalten also im Bereich von 15++ den meines Wissens nach ist man an einer HTL oder sogar Berufsschule auch nichtmehr zwingen Minderjährig

1) Die Schule darf ihren Internetanschluss und die PC's überwachen stimmt, aber Überwachung heißt nicht gleich Eingriff in die Privatsphäre. Das ursprüngliche Gesetz was das betrifft wurde eigentlich für Firmen erstellt, die ein bischen zuviel Firmenintern überwacht haben. Den sie haben den Mitarbeitern gestattet in den Pausen Netze Privat bzw mit Persöhnlichen Daten zu nutzen und haben dieses dann in einem Maße überwacht das es Rechtliche Probleme gab. Aber das Gesetz spricht nicht von der Umgebung wo dies passiert. Deswegen sagte ich wenn sie Persöhnliche Daten verwenden ist eine rundumüberwachung des Bildschirmes und damit aller Daten nicht gestattet, außer man zeichnet es Wort Wörtlich gegen.
2) Für das haben sie ja überhaupt die Inhaltsfilter und kommen mit Sperrungen von Proxy's diesem auch nach aber man kann nicht jeden Handgriff von jedem überwachen.
3.) Klar muss man sowas gegenzeichnen habe ich auch getan, aber das heißt nicht zwingend dass dieser Punkt dort aufgeführt ist. Was ich gegengezeichnet habe war mehr oder weniger Personenschutz und Schutz der Laboreinrichtung, aber bei mir damals stand nichts darin von wegen Überwachung der PC's

Deswegen habe ich gesagt wenn es an der Schule gestattet bzw gefordert ist Persönliche Daten zu verwenden die über den Namen und von mir aus die Anschrift hinaus gehen und man nichts diesbezüglich gegengezeichnet hat, sind solche Programme rein Gesetzlich gesehen nicht gestattet. Nur stößt man meist auf Taube Ohren an jeder Ecke mit so einer Beschwerde, außer man ist hartnäckig genug
mythology ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 03.09.10, 23:50   #10
urmel88
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urmel88 ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
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Falsch. Eine Überwachung und Protokollierung ist in ÖFFENTLICHEN Einrichtung erlaubt, bei öffentlichen Anschlüssen, bei denen der Benutzer zustimmt diesen zu nutzen, ist auch eine Inhaltsfilterung erlaubt, egal ob es nun der gesamte Bildschirm oder ein Keylogger ist. Lediglich private Netze, welche abgesichert sind, dürfen nicht überwacht werden. Ein Firmennetz, entspricht einem Privaten Netz weil es nicht Jedermann offen zugänglich gemacht wird, wer Zugriff will. In öffentlichen Einrichtungen ist das anders, da darf jeder der zugestimmt hat (eine Einwahl in ein WLAN reicht) geloggt werden. Lediglich bei Hotspots darf laut Gerichtsbeschluss aus Hamburg kein Keylogger verwendet werden, da Bankdaten oder ähnlichen geloggt werden könnten, was ich auch für Schwachsinn halte, denn selbst bei eines Netzwerk welches über AP Isolation verfügt (wie ein Hotspot), würde ich nun wirklich keine Bankgeschäfte abwickeln. Das ganze dient ja in Deutschland auch dem Anti-Terror Schutz.

MfG Urmel
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