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Vorratsdatenspeicherung?

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Ungelesen 16.01.11, 18:40   #1
qxxx
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qxxx hatte eine beschämende und traurige vergangenheit | -1 Respekt Punkte
Standard Vorratsdatenspeicherung?

Hi Leute, angenommen ich lade illegal eine MP3 oder mache sonst etwas "illegales" im Netz. Kann heutzutage die Polizei anhand der IP Adresse und Uhrzeit herausfinden dass ich die Datei geladen habe?

Normal ist es möglich - Ich frag nur wegen der ganzen Vorratsdatenspeicherung und so... da hat sich in letzter Zeit glaub irgendwas getan, keine Ahnung. Weiß jemand mehr?
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Ungelesen 16.01.11, 18:52   #2
<Felix>
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Es kommt immer darauf an, WO du es lädst. Wenn´s Torrents oder P2P ist, kannste schnell erwischt werden. Bei OCHs wie Rapidshare etc. ist die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden sehr gering. Die Vorratsdatenspeicherung gibts übrigens nicht mehr.
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Ungelesen 16.01.11, 19:03   #3
urmel88
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Du bist immer zurück zu verfolgen, Vorratsdatenspeicherung wird auch so betrieben, egal was medienwirksam gepushed wird. Es liegt in der Natur der Technik, dass so ziemlich jeder Fliegenschiss geloggt wird.

Solange du über Kanäle deine Dateien beziehst, welche sich in rechtlichen Grauzonen befinden, bist du relativ "sicher". Saugst du natürlich "illegale" Dateien über P2P Netzwerke, kann dir sowieso keiner mehr helfen. Aus dieser Zeit sollte jeder so langsam raus sein.

MfG Urmel
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Ungelesen 16.01.11, 20:59   #4
vitrado
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Wenn Du vor sowas Angst hast, solltest Du es nicht tun - ganz einfach.
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Ungelesen 16.01.11, 23:01   #5
tha_specializt
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Zitat:
Zitat von qxxx Beitrag anzeigen
Normal ist es möglich - Ich frag nur wegen der ganzen Vorratsdatenspeicherung und so... da hat sich in letzter Zeit glaub irgendwas getan, keine Ahnung. Weiß jemand mehr?
Der Bundestag ist immernoch in der Pflicht, ein Gesetz vorzulegen welches Verfassungskonform ist - das ist bisher noch nicht geschehen denn es ist schwer Überwachung verfassungskonform zu gestalten - zumal durch das mangelnde Engagement auf Bundestagsebene sowieso klar wird dass es nur eine Medienkampagne war; sollte jemals eine Vorratsdatenspeicherung eintreten dann kann sie nur den Behörden zugänglich sein - irgend ein kleiner Möchtegernadmin beim ISP XYZ wird dann nicht mehr so einfach die Daten abrufen und an Abmahnfirma Z weitergeben können; das stellt das letzte Urteil asu Karlsruhe sicher.

Im schlimmsten Falle werden Menschen, die tatsächlich schwere Straftaten begehen was zu befürchten haben - alles andere ist im direkten Widerspruch zu vielerlei Paragraphen des Grundgesetzes ... und das wäre nicht wirklich schlimm; im Gegenteil - ich als Raubmordkopierer würde das sogar begrüßen.

Derzeit gilt : sollte eines Tages ein Abmahn"anwalt" dir ein Briefchen mit ner Forderung zukommen lassen - getroßt ignorieren, es passiert eh nichts mehr weil die Daten über dich bereits unrechtmäßig erlangt wurden.
Im Grunde haben die Firmen, die hinter sowas stehen sogar einen etwas verständlichen Standpunkt aber Forderungen in Höhe von 1000 € oder mehr für ein Liedchen oder Album im Internet sind absurd, unbegründet, nicht nachvollziehbar und einfach nur Abzocke - solange die Forderung in keiner Relation zum tatsächlich "verursachten" Schaden steht werden die auch keinen Erfolg haben. Ein reeller Wert müsste zB. errechnet werden, anhand von Verkaufszahlen, der "Verbreitungstiefe" des Werkes durch den Raubmordkopierer, der produzierten Stückzahlen u.v.m.. Nur leider ergäbe das für so manche kleine Plattenfirma zu kleine Zahlen weil auch der Absatz winzig ist, das wiederum ist dann selbstverständlich die alleinige Schuld der Raubmörder, es ist garnicht möglich dass die Plattenfirma einfach nur scheiße is

tl;dr : immer luftig durch die Hose atmen - das Grundgesetz is auf deiner Seite solange du nicht anfängst, Lieder auf CD zu brennen und zu verkaufen etc
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Ungelesen 16.01.11, 23:34   #6
urmel88
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Ich benötige aber für eine Rückverfolgung nicht zwangsläufig eine Vorratsdatenspeicherung, hier sieht das Gesetz andere Möglichkeiten bei der Strafverfolgungen vor. Ein Beispiel ist der Quick Freeze der Daten, welcher allerdings nur bei direkt verfolgbaren Aktionen wie P2P Loads Sinn macht.

Besonders hier kann ein ignorieren von Strafbescheiden sehr negative Folgen haben, zumal keine finanziellen Grenzen im gesetzlichen Sinne vorhanden sind. Sicher wird ein Richter immer eine gewisse Verhältnismäßigkeit feststellen. Kommt es aber zum Verfahren sind die Prozesskosten das eigentliche Übel und nicht die zu entrichtende Strafe. Hier macht ein Gang zum Anwalt, bzw. zur Verbraucherschutzzentrale immer Sinn. Ich würde niemanden empfehlen Strafbescheide oder Unterlassungserklärungen zu ignorieren, hier ist das Spiel mit dem Feuer etwas zu gewagt.

MfG Urmel
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Ungelesen 17.01.11, 17:45   #7
tha_specializt
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Zitat:
Zitat von urmel88 Beitrag anzeigen
Ich benötige aber für eine Rückverfolgung nicht zwangsläufig eine Vorratsdatenspeicherung, hier sieht das Gesetz andere Möglichkeiten bei der Strafverfolgungen vor. Ein Beispiel ist der Quick Freeze der Daten, welcher allerdings nur bei direkt verfolgbaren Aktionen wie P2P Loads Sinn macht.
... welchen es in Deutschland nicht gibt, es gibt nur § 100g StPO und dieser wird nur bei schweren Straftaten angewandt - Urheberrechtsverletzungen sind keine Straftaten sondern Ordnungswidrigkeiten, erst wenn der (begründete!) Verdacht gegeben ist dass die Geschichte im gewerblichen Ausmaß stattfindet wird es zur Straftat

Zitat:
Zitat von urmel88 Beitrag anzeigen
Besonders hier kann ein ignorieren von Strafbescheiden sehr negative Folgen haben
Ein Strafbescheid hat nichts mit ner Abmahnung von irgendeiner Firma zu tun die selbst Straftaten begeht um an die Daten zu gelangen

Zitat:
Zitat von urmel88 Beitrag anzeigen
, zumal keine finanziellen Grenzen im gesetzlichen Sinne vorhanden sind
Und wie die gesetzt sind - eben nicht als fixer Wert in einem Gesetzestext, das fällt unter Richterrecht wie du auch anmerkst. 10000€ für ein Lied wird in keinem Land der Welt durchgehen ... mit Ausnahme des Landes der Spinner (USA) evtl.

Zitat:
Zitat von urmel88 Beitrag anzeigen
Ich würde niemanden empfehlen Strafbescheide oder Unterlassungserklärungen zu ignorieren, hier ist das Spiel mit dem Feuer etwas zu gewagt.
Dann hast du dich noch nicht so sehr mit der Materie befasst fürchte ich - dazu raten mittlerweile sogar angesehene Anwälte (natürlich in Bezug auf die Abmahnungen und nicht auf die Strafbescheide etc. das sind 2 komplett verschiedene Dinge!) - keine Rechtverdreher, keine Kapitalisten, keine Kriminellen Mafia-Anwälte --> ganz normale (oder sogar gute) Anwälte mit Erfahrung. Dass man von einem frischen Jura-Absolventen das nicht hören wird is klar, denen fehlt noch ein Überblick der Realität, die kennen nur graue Theorie
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Ungelesen 17.01.11, 18:35   #8
urmel88
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Hallo tha_specializt,

das stimmt nicht, eine Verletzung des Urheberrechts ist eine Straftat, welche mit Geldstrafen bzw. mit Freiheitsstrafen belegt werden dürfen. Darfst du dir übrigens gern im Urheberrecht durchlesen, bei einem Quick Freeze ist auch nicht festgelegt welchen Grad die Straftat haben muss.

Zitat:
§ 106
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Des weiteren gibt es sicher immer schwarze Schafe ja, aber es gibt auch genügend Unterlassungsbescheide von "seriösen" Anwaltskanzleien. Zudem habe ich mir mit der Materie befasst und es wird nie ein Anwalt sagen, ignorieren sie jegliche Schreiben die aus der Richtung kommen.

MfG Urmel
urmel88 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 17.01.11, 19:07   #9
tha_specializt
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Zitat:
Zitat von urmel88 Beitrag anzeigen
Zudem habe ich mir mit der Materie befasst und es wird nie ein Anwalt sagen, ignorieren sie jegliche Schreiben die aus der Richtung kommen.
Da wird dich die Realität irgendwann einholen. Das ist Alltag, da gibts kein "wird" oder "ich glaube". Wer es unbedingt wissen will muss einfach nen Beratungsgespräch bei nem Anwalt buchen der mehr als ein paar Jahre im Geschäft is - Kostenpunkt meist um die 100 Tacken.

Ausserdem solltest du dir mal folgendes anschauen :

[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Jetzt bist du an der Reihe, wir wollen das möglichst empirisch angehen : ich behaupte es existiert weltweit kein einziger Fall in dem ein Raubmordkopierer, der nicht im gewerblichen Ausmaß kopiert hat zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Ich schliesse einmal die USA aus ... das Land hat in meinen Augen keinen Stellenwert - dort werden Menschen per Gerichtsbeschluß getötet ... das dürfte als Begründung reichen.

Als Hinweis sei gegeben dass Urheberrechtsverletzungen praktisch immer mit einer saftigen Geldbuße bestraft werden - vereinzelt auch mit Enteignung von Computerhardware etc
tha_specializt ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 17.01.11, 19:23   #10
urmel88
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Ich bin nicht in der Nachweispflicht, dir zu beweisen, dass noch niemand dafür im Gefängnis gelandet ist. Es können aber auch genauso gut Freiheitsstrafen auf Bewährung verfügt werden, wo ich nichts ausschließe, dass es diese bereits gab.

Außerdem sollte man vielleicht bedenken, nur weil kein Fall offensichtlich da ist, dass es nicht trotzdem passieren kann. Jeder ist hier für sich selbst verantwortlich und muss die Konsequenzen für sich selbst ausloten.

Zudem gibt es so etwas wie Rechtsschutzversicherungen, die würde ich sowieso jedem ans Herz legen, ein geringer Preis trifft hier einen sinnvollen Schutz. Dann sind auch deine 100€ passé.

Über das Recht oder Unrecht Menschen zu töten, sollten wir hier nicht entscheiden. Wenn ein 20 fach Mörder oder ein Kinderschänder in den USA hingerichtet wird, liegt das sicherlich im Auge des Betrachters ob es gut oder schlecht ist und hier gehen die Meinungen doch weit auseinander, die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben.

MfG Urmel
urmel88 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 17.01.11, 19:56   #11
tha_specializt
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Zitat:
Zitat von urmel88 Beitrag anzeigen
Zudem gibt es so etwas wie Rechtsschutzversicherungen, die würde ich sowieso jedem ans Herz legen, ein geringer Preis trifft hier einen sinnvollen Schutz. Dann sind auch deine 100€ passé.
Zumindest dabei kann ich bedingungslos zustimmen
tha_specializt ist offline   Mit Zitat antworten
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