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myGully |
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06.02.11, 17:36
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#1
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Mitglied
Registriert seit: Oct 2008
Ort: mygully
Beiträge: 267
Bedankt: 44
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Ip Adresse zuordnen lassen
Hallo,
kann man unverbindlich eine IP Adresse zuordnen lassen z.b. durch die polizei?
Ich habe nämlich eine IP Adresse und würde gerne wissen ob sie von meinem Pc gesendet wurde. Und wenn nicht von wem.
Danke im vorraus
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06.02.11, 18:36
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#2
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Grafikdesigner
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 283
Bedankt: 86
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Ip Adressen können nur von Behörden eingesehen bzw.. Angefordert werden.
Zudem ist deine aussage nicht wirklich verständlich, ich zumindest versteh nicht was du nun genau willst, ob sie von mein pc aus gesendet wurde, wie ist das du verstehen?
Du bekommst von deinem ISP beim interne eintritt eine ip zugewiesen, die kann den kein anderer verwenden, (Solange du nicht gehackt wurdest)
Also einfach so aus Neugier wem die ip gehört und ähnlichem kannst das nicht raus finden.
Kannst ja mal in Google nach "Ip locator" Google, dann findest etwas über die ip heraus, von welchem Anbieter sie ist, Land usw…
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06.02.11, 20:29
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#3
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Mitglied
Registriert seit: Oct 2008
Ort: mygully
Beiträge: 267
Bedankt: 44
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ja die sache ist so, dass ich angeblich einen vertrag eingegangen bin. Und nun wird mir damit gedroht, dass meine ip adresse bekannt wäre und die mich somit am arsch kriegen würden.
ich weiß wohl, dass dies unseriös ist und man nicht bezahlen soll, aber ich bin mir sicher, dass ich an dem genannten tag nicht am pc war, also gar nicht irgentwo einen vertrag eingegangen sein kann. Nun wüsste ich gerne, ob man irgentwie herausfinden kann, wem diese ip adresse zuzuordnen ist. Und ob sich da einer einen scherz erlaubt hat.
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06.02.11, 21:18
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#4
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Banned
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 1.240
Bedankt: 815
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Hallo Lev40,
private Unternehmen dürfen ohne polizeilicher Ermittlung und Strafverfolgung keinen Antrag an ein Gericht stellen, deine Daten zu ermitteln. Außerdem gibt es keine Möglichkeit dich zurück zu verfolgen. Dein Provider darf es nicht speichern (Zugehörigkeit zwischen IP und Nutzer), ein Quickfreeze darf nur von der Polizei gemacht werden und so eine sinnlose kleine Krauterbude darf gar nichts. Ich würde noch einen Brief zurück schreiben, wo drin steht... LECKT MICH DA WO NIE DIE SONNE SCHEINT IHR ARSCHGEIGEN.
MfG Urmel
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06.02.11, 21:25
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#5
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Anfänger
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 38
Bedankt: 28
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Bemühe doch die Bordsuche. Ist schon oft behandel worden.
Kurz und knapp.
Ok Sie haben die IP.
1) Wie lange ic die beim Proveider Gespeichert. Oder hats du ein Kabelmodem mit einer Festen?
2) Die müssen Anzeige erstatten um die zuordnen zu lassen, in der Zeit wo die noch gespeichert ist.
3) Was für ein Vertrag? Wahrscheinlich eh nicht rechtens --> Verbraucherzentrale.
Oder einfach mal die Bordsuche. (Google könnte auch helfen)
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07.02.11, 19:17
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#6
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Alles wird gut!
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2
Bedankt: 3
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Also:
Deine Ip Adresse hast du nur jeweils 24 Stunden lang. Um 0:00 Uhr verbindet sich dein Router neu mit deinem Provider und fordert eine Ip-Adresse an.
Nur dein Provider weiß, wann du welche Ip-Adressen hattest. Die Polizei kann diese Informationen anfordern, wenn sie einen konkreten Verdaht hat, dass du Verbrechen begehst
__________________
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07.02.11, 20:09
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#7
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Anfänger
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 38
Bedankt: 28
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Zitat:
Zitat von Bubelig
Also:
Deine Ip Adresse hast du nur jeweils 24 Stunden lang. Um 0:00 Uhr verbindet sich dein Router neu mit deinem Provider und fordert eine Ip-Adresse an.....
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1) Nur wenn du kein Kabelmodem hast. Da haben viele immer die selbe IP.
2) Nach max. 24h. Wenn du den Router bei DSL zurücksetzt auch dann. Halt schon vor der Zeit.
3) Nicht um 0:00 nein. Halt nach 24. h der der Router online war. Machst du den um 18:00 Uhr an. und bist immer Online, bekommst du nach 24h eine neue, halt wieder um 18:00 Uhr.
Hast du 1) dann nützt dir auch nicht die momentan nicht vorhandene Voratsdatenspeicherung.
Zum Vertrag. (Genaues von Ihm weis man ja nicht)
Schau mal hier aktuell bei Heise:
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07.02.11, 20:22
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#8
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Banned
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 702
Bedankt: 355
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Die Polizei kann das in 2 Fällen machen:
1. bei einer Schweren Straftat
2. bei Gefahr im Verzug
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07.02.11, 20:24
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#9
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Banned
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 1.240
Bedankt: 815
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@ Bubelig
Klappe halten bei völliger Ahnungslosigkeit, mehr führe ich dazu nicht aus, wenn du dir Wissen aneignen willst, welches stimmt, ließ Bücher!
Urmel
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