Soetwas macht man immer schriftlich per Einschreiben mit Rückschein oder per FAX. Alles andere ist gerichtlich nicht verwertbar wenn der Anbieter der Meinung ist er habe keine Kündigung erhalten.
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Aber auch 12 V können tödlich sein: wenn einem eine Auto-Batterie auf die Rübe fällt
Drogensucht: Eule schnüffelt Uhu
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