Gewährleistungsanspruch bei PC-Tastatur ?
Hallo
ich habe mir vor 1,5 Jahren 2 PC-Tastaturen der Marke Saitek gekauft bei:
Internethandel Klaudia Bräuer
Menzenberg 5
53604 Bad Honnef
Bei beiden Tastaturen ist die Leertaste defekt.
Nun wollte ich die Tastaturen reklamieren und musste fest stellen, dass der Händler kein Gewerbe mehr hat und nicht mehr erreichbar ist.
Habe mich dann an:
Saitek Elektronik Vertriebs GmbH
Landsberger Str. 400
81241 München
gewendet, hab denen den Fall geschildert, die sendeten mir ein Rücksendeformular unde ich schickte beide Tastaturen ein.
Nun wurden beide defekte Tastaturen wieder zurück geschickt mit dem Vermerk:
Beide Tastaturen sind defekt. Leider haben wir das gleriche Modell nicht mehr auf Lager und können deshalb keinen Austausch vornehmen.Bitte wenden Sie sich an den Händler, bei dem Sie die Tastaturen gekauft haben.
Wollen die mich verar........? Ich hatte denen ja im Vorfeld schon mit geteilt, dass der Händler nicht mehr existiert.
Wie sieht das denn jetzt rechtlich mit meinem Gewährleistungsanspruch von 2 Jahren aus?
Muss der Hersteller "Saitek" in diesem Fall die Gewährleistung übernehmen wenn der Händler nicht mehr existiert oder ist der Hersteller in einem solchen Fall nicht gesetzlich dazu verpflichtet?
MFG
Stephan
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