in den ersten 6 monaten nach kauf geht man davon aus, dass der fehler bei übergabe schon vorhanden war. nach diesen 6 monaten muss der käufer beweisen, dass dieser fehler schon vorhanden war, was fast nicht möglich ist. das ist die beweislastumkehr.
was anderes hab ich nicht geschrieben.
dass für gewährleistung der händler, für garantie der hersteller zuständig ist sollte eigentlich klar sein.
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