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Ab wann ist gilt "Totalschaden"

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Ungelesen 27.11.09, 18:13   #1
Ver.Peilt
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Standard Ab wann ist gilt "Totalschaden"

Hallo leute.

Folgendes problem mit meinem Laptop (Toshiba Satego x200):das gerät ist nun mitlerweile fast 2 jahre alt und hat mir eigentlich recht gute dienste geleistet. allerdings kommt es seid einiger zeit häufiger mal vor, dass beim starten die lüfter nur kurz anlaufen, dann stehen bleiben, bbildschirm schwarz bleibt und ein einzelner piepton alle paar sekunden ertönt. allerdings kam es häufiger vor, dass wenn man den laptop ausschaltete und ihm einen leichten klaps ( ja nur einen leichten, ich weiss das ist elektronik und die hardware genies unter euch dürfen sich entspannen ) gab, er wieder normal anlief. diesbzüglich war der rechner auch schon 4 mal in der garantie, wo aber leider nur scheinreperaturen durchgeführt wurden u.a. "Bildschirmkabel augetauscht". nun läuft er mal wieder nicht und ich kann ihn auch nicht in gang bringen. aber wenn ich ihn wieder zur garantie bringe werden sies wieder mal nur für ne gewisse zeit lösen. also meine frage: ab wievielen malen immer das gleiche problem gilt ein rechner als totalschaden? bei totalschaden nämlich greift eine von mir beim kauf abgeschlossene zusätzliche versicherung wodurch ich das für mich total nutzlose gerät rekompensiert bekomme. verkaufen kann ich das ding ja in so einem zustand auch nicht wirklich.

vielen dank für eure mühen im vorraus

mfg ver.peilt
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Ungelesen 27.11.09, 18:23   #2
yahuo
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Hallo,


das kommt auf die Versicherungsbedingungen an, und darauf, dass jede Reparatur (bzw. Reparaturversuch) dokumentiert ist. Im normalen Geschäftsleben besteht nach dem dritten erfolglosen Versuch ein Recht auf Kaufpreisminderung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrags, wobei auch hier bestimmte Fristen (z.B. die eingeräumte Garantiefrist des Herstellers) greifen. Hinweis: ich bin kein Jurist.


Gruss,

YaGru
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Ungelesen 27.11.09, 18:26   #3
Ver.Peilt
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ja ich weiss, aber ich will ja eben nicht vom kaufvertrag zurücktreten, da mir dann eben mal 60% des kaufpreises nicht erstattet würden, was dann noch weniger wäre als wenn ich ihn "defekt" in ebay verticken würd. aber wenn ich schon die zusätzliche versicherung hab (die mich auch nicht grade wenig gekostet hat) dann sollte man das nutzen. allerdings ist die bedingung: nicht reparierbarer totalschaden und leider hatte ich in letzter zeit weder nen autounfall, noch nen brand zuhaus noch bin ich in ein hochhausgezogen wobei er mir dann leider im treppenhaus runtergefallen wäre...
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Ungelesen 27.11.09, 18:43   #4
yahuo
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Hallo, Ver.Peilt -


ich hatte Deine Frage schon verstanden. Wenn man die Regelungen für Kaufverträge heranzieht, kann man zumindest sagen "wenn der gleiche Schaden viermal nicht repariert werden konnte", dann sollte das auf einen entsprechenden Defekt hindeuten. Vielleicht hatte ich nicht deutlich genug geschrieben, dass das analog zu sehen ist.

Hast Du mal einen Link zu der Versicherungsgesellschaft? Und, lautet der Text in den Versicherungsbedingungen "nicht reparierbarer Totalschaden"? In dem Fall müsste es nämlich tatsächlich das Treppenhaus oder der unachtsam über das Notebook (natürlich in Tasche) gerollte PKW gewesen sein, um einen "Totalschaden" hervorzurufen, da ja theoretisch ein gebrochenes Display oder ein defektes Mainboard getauscht werden kann.


Gruss,

YaGru
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Ungelesen 27.11.09, 19:17   #5
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achso ok, dann hatte ich dich falsch verstanden. nein, nen link kann ich dir leider nicht geben, hab den vertrag nur auf papier und auf das alles mit dem totalschaden hat mich die verkäuferin bei meinem fachgeschäft aufmerksam gemacht aber pssst! sie meinte zu mir als ich vom vertrag zurücktreten wollte, dass ein totalschaden mehr bringen würde und hat mir nahe gelegt nochmal wieder zu kommen wenn ein solcher rein zufällig eingetreten ist...
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