Da steht im Prinzip genau das, was ich oben schon geschrieben habe.
Einziger Unterschied ist, das der liebe Rechtsanwalt es mit den Wörtern "Gewährleistung" und "Garantie" nicht so genau nimmt. Er benutzt Sie schön Abwechselnd im Text ohne die Gravierenden Unterschiede beider Rechte zu berücksichtigen.Gesetzliches Recht und Vertraglche Zusatzvereinbarung. Wahrscheinlich dem Umstand zu verschulden, das im Jahre 2000, aus dem das Urteil kommt, noch nicht die aktuelle Fasung der Gewährleistung galt.
|