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myGully |
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12.08.17, 12:31
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#1
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 117
Bedankt: 15
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Anwalts tipp´s bzw Ärger mit ner freundin
Hey Ho liebe Gemeinde
ich weiß ehrlich gesagt nich so richtig wo ich anfangen soll also sorry wenn ich bissl "komisch" schreibe...ich fang einfach mal an:
ich hab vor ca 5 Jahren eine Freundin gefunden und kam mit ihr sehr gut klar. wir haben uns verliebt und blabla.
wir Sind zusammen in eine wohnung gezogen und haben uns eine neue küche gekauft (ich hab für die Ratenzahlung unterschrieben weil sie zu der zeit arbeitslos war [1. fehler]).
später wollten wir urlaub machen und sie wollte alles bezahlen ..da hab ich mich natürlich gefreut und alles war toll [2. Fehler]
so jetzte zu meinem problem:
wir haben uns getrennt weil:
1.= fremd geht und ich sowas absolut nich tolleriere
2.= Sie hat das geld für den Urlaub von MEINEN freunden genommen (also sie hat meinen kumpels gefragt ,sie haben ein zettel gemacht und unterschrieben)
das waren einmal 1500€ und von nem anderen 2000€.
ich hab davon erst vor kurzem erfahren weil sie mal gefragt hatten wann sie das geld wieder bekommen, ich wusste davon absolut nix oO
3. = Sie macht mich permanent bei meinen freunden (und leute die ich nich mal kenne) schlecht und quatscht dummes zeug sowas wie " der MR. save holt sich haufen geld von meinen freundinen und erzählt mir nix" was nich stimmt. also sie verdreht die tatsachen.
so leben wir getrennt und wohnen in verschiedenen wohnungen und ICH bezahl die dumme küche weiterhin ab und hab nothing davon -.-
aber ich glaube da kann ich nix machen da ich so dumm war und allein unterschrieben hab :/
aber wegen den schulden von meinen kumpels. wir haben ein zettel geschrieben wo draufsteht das sie das geld in Ratenzahlungen abbezahlen könne wenn es nich anders geht. Sie solle sich bis zum ende des monats melden .. den brief haben wir bei der post abgegeben und eine "persönliche zustellung" verlangt..
jetzt kam der brief zurück und es stand drauf " zustellung abgelehnt"
wisst ihr zufällig was wir da machen können?
ich hab leider nie einen Anwalt eingeschaltet weil ich dachte sie is bissl normal im kopf aber da hab ich mich auch sehr geiirt .
kann da evtl. die polizei was machen? oder ich hab echt keine ahnung .:/
ich will einfach nur das meine kumpels ihr geld wieder bekommen :/
ich hoffe auf eure hilfe
mfg
Mr. save
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12.08.17, 13:46
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#2
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 10
Bedankt: 10
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Zu dem Geld von deinen Kumpels, dass geht dich gar nix an, Sie hat unterschrieben. Nun muss Sie auch zurückzahlen.
Zu der Küche, wohnst du in der Wohnung wo deine Küche noch steht? Oder wer wohnt denn darin?
Zu dem Brief "Annahme verweigert", mach ein Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung von mindestens 14 Tagen.
Also nicht schreiben "bis in 14 Tagen", sondern "bis zum 26. August 2017". Immer das Datum schreiben NIE den Zeitraum.
Der Postbote schmeisst dann den Brief in Briefkasten und vermerkt es auf seiner Zustellung. Dann kann Sie nicht behaupten, hab ich nie bekommen.
Sie hat an deine Kumpels nie etwas zurück bezahlt, dann wäre schon fast der Vorsatz von Betrug im Raum. Sie hat sich Geld erschlichen ohne jemals gewillt zu sein es zurück zu zahlen.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Espace_Driver:
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12.08.17, 14:09
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#3
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 117
Bedankt: 15
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Zitat:
Zitat von Espace_Driver
Zu dem Geld von deinen Kumpels, dass geht dich gar nix an, Sie hat unterschrieben. Nun muss Sie auch zurückzahlen.
Zu der Küche, wohnst du in der Wohnung wo deine Küche noch steht? Oder wer wohnt denn darin?
Zu dem Brief "Annahme verweigert", mach ein Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung von mindestens 14 Tagen.
Also nicht schreiben "bis in 14 Tagen", sondern "bis zum 26. August 2017". Immer das Datum schreiben NIE den Zeitraum.
Der Postbote schmeisst dann den Brief in Briefkasten und vermerkt es auf seiner Zustellung. Dann kann Sie nicht behaupten, hab ich nie bekommen.
Sie hat an deine Kumpels nie etwas zurück bezahlt, dann wäre schon fast der Vorsatz von Betrug im Raum. Sie hat sich Geld erschlichen ohne jemals gewillt zu sein es zurück zu zahlen.
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...------....
es geht mich nix an aber ich möchte nur das sie es zurück bezahlt da ich nich will das sie ein auf digge hose macht auf anderer kosten.
und sie bezahlt seit 3 jahren nix zurück ..kein cent.
wegen der küche. das war ne angefertigte einbau küche . und die konnte ich nich mit nehmen da sie direkt für die wohnung "gebaut" worden ist. ich kann mir die wohnung aber nich alleine leisten weswegen die grad niemandem gehört :/
"Fristsetzung von mindestens 14 Tagen.
Also nicht schreiben "bis in 14 Tagen", sondern "bis zum 26. August 2017". Immer das Datum schreiben NIE den Zeitraum." <--- so hab ich das auch geschrieben. sorry hab es oben wahrscheinlich falsch formuliert ^^
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12.08.17, 16:08
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#4
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.480
Bedankt: 7.310
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Wenn Du die Küche zahlst, ist es deine Küche. Ist doch logisch. Kannst ggf verkaufen bzw eben die herausgabe verlangen oder was auch immer. Zahlen musst den Rest natürlich trotzdem, da sie ja offiziell noch nicht wirklich dir gehört.
Und zu dem Geld: Du musst da gar nix machen. Vergiss deinen Stolz. Und vergiss was du ihr gönnst und was nicht. Derjenige, dem sie das Geld schuldig ist, muss sich da selbst drum kümmern. Nicht du. Halt dich einfach raus.
__________________
Urlaubsmodus
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Thorasan:
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12.08.17, 20:49
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 17
Bedankt: 38
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ein Einwurfeinschreiben ist rechtlich nicht gültig. Sie kann immer noch sagen, nie erhalten. Geh lieber mit jemand Drittem (kein Freund, jemand der komplett extern und neutral ist, hin), wirf es ein oder klingel und gib es direkt ab und dokumentier das mit ihm/ihr.
Nach dem was du sagst, wird sie aber drüber lachen.
Ohne Anwalt wird es glaube schwierig, gerade das mit der Küche. Außerdem könntest du Anzeige erstatten wegen übler Nachrede.
Das mit den Schulden können deine Freunde ne Anzeige wegen Betrugs oder sowas machen. Im Grunde ein Zivilverfahren wäre der Weg.
Grüße
Fireforcer
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Fireforcer:
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13.08.17, 14:05
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#6
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Master of Desaster
Registriert seit: Dec 2014
Beiträge: 4.094
Bedankt: 3.138
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Einschreiben mit Rueckantwort sind rechtlich verwertbar.
Annahmeverweigerung ebenso.
Der Rest nennt sich Lehrgeld.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Caplan bedankt:
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14.08.17, 03:14
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#7
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Banned
Registriert seit: Jun 2012
Beiträge: 116
Bedankt: 116
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Der einfache Weg:
Zur Polizei mit Kaufvertrag und Kontoauszug der Ratenzahlungen- Strafanzeige zur herausgabe Deines Eigentums.
Umstaendlich:
Zu dieser Einschreiben Geschichte.
Du schreibst den Brief und machst eine Kopie.
Ein Nachbar oder vertrauenswuerdige Person Liest diesen, steckt Ihn persoenlich in den Briefumschlag und gibt diesen persoenlich bei der Post auf.
Unterschreibt die Kopie um zu bestaetigen, dass der Inhalt mit dem Orginal uebereinstimmt.
Du brauchst heute kein Einschreiben mehr, da Gerichte davon ausgehen, dass die Post keine Briefe verliert.
Nach erfolglosem Ablauf der Frist, siehe oben- Strafanzeige zur herausgabe Deines Eigentums.
Selbstverstaendlich kannst Du ein Schreiben auch durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
In allen Faellen sollte aber von einem Zeugen der Inhalt des Schreibens bestaetigt werden. Sonst war ein Blatt Klopapier drin.
Zu Deinen Freunden.
Die Dame hat Schuldscheine unterschrieben.
Die Rueckzahlung wurde mehfach persoenlich eingefordert.
Damit steht einer gerichtlichen einforderung nichts im Wege.
Ueblich ist in solchen Faellen ein Mahnbescheid.
Dieser kann online beantragt werden, aber die Kosten werden auch gleich faellig. Also diese gleich mit einfordern.
Sollte Sie die Annahme durch den Brieftraeger verweigern, geht dies direkt ans Gericht.
Einem Mahnbescheid kann innerhalb einer Frist (14 Tagen) widersprochen werden, was aber bei einem unterschriebenen Schuldschein schwachsinn ist und nur die Kosten in die Hoehe treibt.
Edit:
Wird auf einen zugestellten Mahnbescheid nicht reagiert (kein widerspruch) wird daraus automatisch die anerkennung der Schuld und Deine Freunde erhalten einen Vollstreckungstitel, fuer den Gerichtsvollzieher. Dieser ist uebrigens fuer 30 Jahre gueltig. Meist jedoch bekommt der Arbeitgeber besuch vom Gerichtsvollzieher und muss eine Drittschuldnererklaerung unterschreiben. Das bedeutet, dass alles ueber dem Pfaendungsfreibetrag vom Arbeitgeber direkt weiter geleitet wird.
Alternativ kann auch Ratenzahlung mit der Dame vereinbart werden.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei ztrump bedankt:
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15.08.17, 11:38
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#8
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 117
Bedankt: 15
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vielen dank Ztrump & Fireforcer ..auf solche antworten hatte ich gehofft ich werde es in angriff nehmen und schreiben was raus gekommmen ist
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10.10.17, 19:21
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#9
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Süchtiger
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 830
Bedankt: 354
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Gerichtsvollzieher: 7,50 € fallen als Gebühren für die persönliche Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher an. Hinzu kommen ggf. noch Wegegeld (2,50 € bei einer Entfernung von 0-10 km) und die Auslagenpauschale i. H. v. 3,00 €, so dass der ganze Spass mit 13,00 € dann doch nicht mehr so billig ist, sich aber immer noch lohnen kann. Dann ist es egal, ob sie die Annahme verweigert. Auch der Inhalt des zugestellten Schreibens ist dann unstrittig.
__________________
386DX, 2MB RAM, 20MB HDD, ET4000 Grafik, 2fach CD-ROM
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13.10.17, 18:38
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#10
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 166
Bedankt: 157
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Wenn dir die Küche gehört verkauf diese doch?!
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12.12.17, 14:20
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#11
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2017
Beiträge: 24
Bedankt: 9
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Hallo Mr.Save,
was hast du getan? Und was haben deine Kumpels getan?
Würde mich über einen Beitrag von dir freuen, und natürlich hoffe ich für dich das du das alles lösen konntest.
LG
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Eiskönigen bedankt:
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22.12.17, 10:13
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#12
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gta v O__O
Registriert seit: Feb 2010
Ort: In Austria
Beiträge: 1.231
Bedankt: 883
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Zitat:
Zitat von Eiskönigen
Hallo Mr.Save,
was hast du getan? Und was haben deine Kumpels getan?
Würde mich über einen Beitrag von dir freuen, und natürlich hoffe ich für dich das du das alles lösen konntest.
LG
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Er hat mächtig getrollt.
Auch LG
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Tschüss, es war schleunigst Zeit, [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
Frohes Fetzen noch .
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23.12.17, 16:52
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#13
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Bewusstsein Wandel
Registriert seit: Jun 2017
Ort: Antarktis
Beiträge: 630
Bedankt: 424
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Mach sie fertig !
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei PornoPups:
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26.01.18, 08:56
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#14
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Newbie
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 76
Bedankt: 46
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Küche, nun wer Vertrag unterschreibt (Kredit etc) ist erstmal dran gebunden.
Es würde nur ganz ganz kleine Möglichkeiten geben vielleicht da doch was zu machen, danach sieht es bei dir aber absolut nicht aus.
Du wirst zu 99,9 Prozent alleine Abzahlen.
Schuldscheine Freunde damit hast DU nix zu tun!
Ob die Schreiben überhaupt korrekt sind und was bringen wäre zuerst mal so zu überprüfen! Wenn das passt, dann ja müsste Verzug für sie macht werden, eben mit Schreiben...
Egal ob Brief oder Einwurfeinschreiben, sooooo einfach gerichtsverwertbar ist das auch nicht. Beispiel kein Name auf Briefkasten (und sie hat dafür einen Zeugen). Oder weiterleitung an ein Postfach und schon ist sense mit Einschreiben. Wenn sie da gar nicht (angeblich mehr) wohnt (woanders gemeldet).
Nun erst nach Verzug setzen könnten jetzt Kosten (Anwalt/Gericht) auf sie Abgewälzt werden. ABER schau erst mal ob überhaupt bei dir was zu holen ist. Wenn sie kein Vermögen hat und auch nicht viel verdient (Pfändungsgrenzen). Dann schmeist ihr dem vorlorenen Geld nur noch mehr hinterher! Gericht, Mahnbescheid, Anwalt, Gerichtsvollzieher kosten alle nicht zu knapp Geld!
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26.01.18, 09:02
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#15
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Newbie
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 76
Bedankt: 46
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Zitat:
Zitat von ztrump
Der einfache Weg:
Zur Polizei mit Kaufvertrag und Kontoauszug der Ratenzahlungen- Strafanzeige zur herausgabe Deines Eigentums.
Umstaendlich:
Zu dieser Einschreiben Geschichte.
Du schreibst den Brief und machst eine Kopie.
Ein Nachbar oder vertrauenswuerdige Person Liest diesen, steckt Ihn persoenlich in den Briefumschlag und gibt diesen persoenlich bei der Post auf.
Unterschreibt die Kopie um zu bestaetigen, dass der Inhalt mit dem Orginal uebereinstimmt.
Du brauchst heute kein Einschreiben mehr, da Gerichte davon ausgehen, dass die Post keine Briefe verliert.
Nach erfolglosem Ablauf der Frist, siehe oben- Strafanzeige zur herausgabe Deines Eigentums.
Selbstverstaendlich kannst Du ein Schreiben auch durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
In allen Faellen sollte aber von einem Zeugen der Inhalt des Schreibens bestaetigt werden. Sonst war ein Blatt Klopapier drin.
Zu Deinen Freunden.
Die Dame hat Schuldscheine unterschrieben.
Die Rueckzahlung wurde mehfach persoenlich eingefordert.
Damit steht einer gerichtlichen einforderung nichts im Wege.
Ueblich ist in solchen Faellen ein Mahnbescheid.
Dieser kann online beantragt werden, aber die Kosten werden auch gleich faellig. Also diese gleich mit einfordern.
Sollte Sie die Annahme durch den Brieftraeger verweigern, geht dies direkt ans Gericht.
Einem Mahnbescheid kann innerhalb einer Frist (14 Tagen) widersprochen werden, was aber bei einem unterschriebenen Schuldschein schwachsinn ist und nur die Kosten in die Hoehe treibt.
Edit:
Wird auf einen zugestellten Mahnbescheid nicht reagiert (kein widerspruch) wird daraus automatisch die anerkennung der Schuld und Deine Freunde erhalten einen Vollstreckungstitel, fuer den Gerichtsvollzieher. Dieser ist uebrigens fuer 30 Jahre gueltig. Meist jedoch bekommt der Arbeitgeber besuch vom Gerichtsvollzieher und muss eine Drittschuldnererklaerung unterschreiben. Das bedeutet, dass alles ueber dem Pfaendungsfreibetrag vom Arbeitgeber direkt weiter geleitet wird.
Alternativ kann auch Ratenzahlung mit der Dame vereinbart werden.
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persönlich einfordern ist ja nett aber nicht beweisbar
Mahnbescheid oder auch Titel ist ja nett, aber das bringt nur was wenn was zu holen ist, so wie es für mich klingt wird da nix zu holen sein! Verdient sie echt NETTO mehr wie etwa 1200 Euro?????? (Pfändungsgrenze für solo und nicht alles vom Gehalt ist pfändbar deswegen 1200 ist realistisch) Erstmal das checken, sonst schaut ihr nur in die Röhre.
gerade wenn bei ihr eh nix zu holen ist ist die erfolgreiche Strategie die Kosten für euch hochzujubeln. Also Mahnbescheid wiedersprechen, hohe Gerichtskosten usw
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27.01.18, 12:39
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#16
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2017
Beiträge: 28
Bedankt: 26
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Naja Mahnbescheid & Vollstreckungsbescheid gelten wohl 30 Jahre !!! Und wenn heute nichts zu holen ist dann vielleicht 2 Jahren oder 12!
Was nun mal die Küche angeht kann er nur diese verlangen und nicht die Raten, oder den Kaufpreis. Da der Prinz sich eine Küche gekauft hat, und genau auf diese bestehen kann.
Aber einfach ein paar €uro in die Hand nehmen und ab zum Anwalt.
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26.02.18, 03:59
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#17
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Banned
Registriert seit: Jun 2012
Beiträge: 116
Bedankt: 116
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Falsche Denkweise.
Wenn erst mal ein Gerichtsurteil an der Dame klebt, ist schluss mit Schufa oder irgendwelchen Krediten. Spaetestens wenn ein gerichtlicher Pfaendungsbescheid bei der Bank der Dame landet, zieht sich das wie ein roter Faden durch deren kuenftiges Leben.
Edit:
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert. Also dem derzeitigen Wert der Kueche.
Was die Schuldscheine angeht, ebenso.
Diesen Betrag wuerde ich schon aus Rache investieren um der Dame ordentlich in den Hintern zu treten.
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26.02.18, 09:23
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#18
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Newbie
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 76
Bedankt: 46
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Zitat:
Zitat von Einstein2409
Naja Mahnbescheid & Vollstreckungsbescheid gelten wohl 30 Jahre !!! Und wenn heute nichts zu holen ist dann vielleicht 2 Jahren oder 12!
Was nun mal die Küche angeht kann er nur diese verlangen und nicht die Raten, oder den Kaufpreis. Da der Prinz sich eine Küche gekauft hat, und genau auf diese bestehen kann.
Aber einfach ein paar €uro in die Hand nehmen und ab zum Anwalt.
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Wenn sie HEUTE kreditwürdig wäre dann würde sie sich nicht überall Geld schnorren. Sie hat ganz sicher noch anderswo ebenso einiges offen!
Der Schreck mit Mahnungen, Anwalt, Titel ist ja ganz nett aber schreckt nur den "normalen".
Du bekommst doch nur einen Titel wenn sie nicht wiederspricht ansonsten gibts Gerichtskosten (dein Anwalt, Gericht, Auslagen, deine Zeit usw.) darfst DU bezahlen! Wenn das nach etwa 5 Jahren (vielleicht) gewonnen ist. Justiz ist verdammt langsam!! Dann darste für JEDEN Gerichtsvollzieher besuch bezahlen. Kontopfändungen ebenso. Auch für Eidesstattliche darfste IMMER wieder bezahlen. Viel Spaß
Mein Freund hat so einige 100k Schulden (BEIM FINANZAMT!). Das sieht nix davon jemals. Schufa interessiert echt nicht! Konto, einfach, er nimmt meins das ich mal kostenlos eröffnet habe (ohne überziehbar natürlich). Klar hat er Geld, Klar arbeitet er ABER nicht mal das Finanzamt kommt ran.
Es lebt sich sogar sehr gut wenn du mal Eidesstattliche abgegeben hast. Was glaubst du was man alles dann NICHT mehr bezahlen muss.
Das fängt von GEZ an und hört bei der Zuzahlung für die Zahnarztbehandlung auf....
Ach ja kleiner Tipp kein Briefkasten beschriftet und kein Namensschild an der Tür und ihr bekommt nix zugestellt, auch nicht vom Gerichtsvollzieher!
Post wird auf Postfach umgeleitet. Absolut legal!
nächste Steigerung man meldet sich einfach wohnort ab (abmelden geht immer)
Die Denkweise ANWALT, GERICHT, MAHNBESCHEID....
klappt nur solange alle Regelkonform leben!
Der einzige der daran verdient ist der Anwalt!
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26.02.18, 09:33
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#19
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Newbie
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 76
Bedankt: 46
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wenn sich jemand Geld von Freunden "leiht" wie in diesem Fall dann glaubst du sie ist derzeit kreditwürdig?
Er hat für die Küche unterschrieben (Ratenvertrag)! Was hat sie damit zu tun? Da kann er lange klagen!
Er kann auch nicht auf Schulden der Freunde klagen! Wenn überhaupt können die das!
Beweise mit Zettel etc kann zwar gelingen, muss aber nicht!
Der Zettel geweist vielleicht(!) das mal was ausgeliehen worden ist. Aber vielleicht sagt sie einfach ich habe es doch zurückgezahlt (dafür Zeuge etc...). Kann sein das Freunde recht bekommen, oder auch nicht!
Zettel die inhaltlich nicht korrekt sein und ohne Zeugen haben schon viele Gerichte beschäftigt.
Was ist wenn sie zb. sagt das habe ich nicht unterschrieben? Dann wird erstmal ein Sachverständiger beauftragt den der freund bezahlen muss mind. 1000 Euro! Das richtet sich nicht nach Streitwert! Sprich die Kosten bei Gericht sind locker 2000 Euro! Ob man sie jemals wiedersieht ist sehr fraglich!
Die beste Methode (natürlich nicht regelkonform), wenn sie der Meinung ist es gibt Prügel wenn sie nicht bezahlt dann bezahlt sie auch! Glaubst du ein Kredithai nimmt den Gerichtsweg jemals? Aber er bekommt sein Geld!
Regelkonform gegen ausserhalb Regeln dann verliert der Regelkonforme
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23.12.18, 00:27
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#20
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Brave Fee
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 296
Bedankt: 91
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Ein paar haben ja schon dir richtige Tipps gegeben.
Hier meine:
Erstens, die Küche hast du gekauft, also mach was du machen möchtest.
Was die Freunde gemacht haben, geht dich nichts an und hast dich auch raus zuhalten, würde aber das ganze zum Anwalt geben, damit da was raus kommt.
__________________
Sind wir nicht alle ein bisschen Bluma??
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02.01.19, 11:05
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#21
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Mitglied
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 360
Bedankt: 127
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Musst du diese Threadleiche wieder hochholen?
Die ganze Problemschilderung wäre ein ziemlich gutes Drehbuch für eine typische RTL2-Sendung (Leute ohne Schulabschluss mit Geldproblemen machen irgendwas).
Und in solchen Fällen kommt man generell am besten weg, wenn man die verlorene Kohle einfach abschreibt. So, wie der Fall hier geschildert wurde, wird das Mädel nie und nimmer in ihrem Leben finanziell auf einen grünen Zweig kommen, außer sie heiratet mal in eine reiche Familie hinein. D.h. die Anwalts- und Gerichtskosten sind dann auch schon wieder eine Fehlinvestition. Man soll schlechtem Geld kein gutes hinterherwerfen.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei musv:
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