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Karlsruhe erklärt Herausgabe von Nutzerdaten für verfassungswidrig

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Ungelesen 24.02.12, 09:29   #1
>>>$*W*@*T*<<<
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Standard Karlsruhe erklärt Herausgabe von Nutzerdaten für verfassungswidrig

Zitat:
Die Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes an Ermittlungsbehörden und andere staatliche Stellen sind teilweise verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem nun veröffentlichten Beschluss. Auch an der Speicherung dieser Daten hatten die Richter etwas auszusetzen. Die bisherige Regelung verletzte zum Teil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Die Richter des Ersten Senats erklärten eine Regelung für verfassungswidrig, die Polizei und Nachrichtendiensten den Zugriff auf Passwörter und PIN-Codes ermöglicht – etwa um ein beschlagnahmtes Mobiltelefon auszulesen oder gespeicherte Dateien zu durchsuchen. Die Regelung widerspreche dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, denn sie erlaubt den Zugriff auf Codes, ohne dass andere Instanzen der Nutzung der Daten zugestimmt hätten.

Die Richter setzten dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2013, um eine neue Regelung zu schaffen. Bis dahin gilt die Bestimmung mit Einschränkungen weiter.

Auch die Erteilung von Auskünften über den Inhaber einer sogenannten dynamischen IP-Adresse erklärten die Richter nach der bisherigen Regelung für unzulässig. Hierbei handelt es sich um die Telekommunikationsnummern, mit denen vor allem Privatpersonen normalerweise im Internet surfen.
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Mit freundlichem Gruß,
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Ungelesen 24.02.12, 09:55   #2
daniro29
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Das ist doch wenigstens schon mal ein Schritt in die richtige Richtung
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Ungelesen 24.02.12, 12:58   #3
SandyII
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Das ist Schönfärberei und wird von Brüssel sowieso wieder gekippt.
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Ungelesen 24.02.12, 12:59   #4
Skyler9000
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Das ist ja nur vorläufig!!!
Der Gesetzgeber wird schon dafür eine Grundlage schaffen damit die so weiter machen dürfen.
Skyler9000 ist offline   Mit Zitat antworten
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