So hallo ersma an euch alle.
Wie der titel schon sagt, möcht ich hier ein Thread erstellen, indem ihr eure Ideen posten könnt, wie man sicherer saugen kann. Damit mein ich nicht nur den Internet-Bereich (Proxys, etz.), sondern auch andere Dinge, die einem bei einem unerwarteten Besuch der blauen Männchen villeicht die Haut retten könnte.
Ich hoffe, dass es so einen Thread noch nicht gab, wenn dich dann könnt ihr ihn closen.
Zum Anfang möchte ich gleich mal eine Frage posten.
Und zwar: Wenn ich meine externe Festplatte mit Truecrypt komplett versiegel, ein 80 stelliges Passwort reinhaue, wie kann dann die Polizei trotzdem an den (illegalen) Inhalt gelangen? Mir geht es darum, wie idch meine Festplatte sichern kann, sodass niemand beweisen kann, was sich sdarauf befindet.
Und noch eine Frage: Wenn die Polizei sonst nichts illegales findet, und die Festplatte nicht aufbekommt, aber bewiesen wurde, dass ich was gesaugt habe, bin ich dann schuldig odfer unschuldig (an die Beweise kommt ja dann keiner ran).
So nachdem ihr mir meine Fragen beantwortet habt, könnt ihr ja noch weitere Möglichkeiten vorstellen, sich zu schützen.
soweit ich weiß gilt das bis jetzt nur in england. also "noch" muss man nix sagen!
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"95% aller Computerprobleme befinden sich zwischen Tastatur und Stuhl"
@sonyBMG
Ich würde erst gar nicht sowas wie torrent oder dergleichen machen.
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Da werden deine ip und andere daten innerhalb 1stunde gelöscht.
Und dein Pc ist nur in 1 Richtung offen.
Wenn die blauen Männchen vorbei kommen werf ich ganz einfach meine externe aus dem Fenster. :P
Was anderes: Ist man nicht dazu verpflichtet denen das Passwort zu sagen? D.h. MUSS man es rausgeben oder nicht?
Niemand kann dich dazu zwingen dich selbst zu belasten
Zitat:
Und noch eine Frage: Wenn die Polizei sonst nichts illegales findet, und die Festplatte nicht aufbekommt, aber bewiesen wurde, dass ich was gesaugt habe, bin ich dann schuldig odfer unschuldig (an die Beweise kommt ja dann keiner ran).
Richter versuchen Negativ-Urteile die sich nur auf Indizien stützen zu vermeiden und sind deswegen weniger wahrscheinlich
Verschlüssel deine Platte mit Truecrypt.
Damit bist du schonmal auf der sichereren Seite.
also netload is echt gut, dumm halt weil man nur 100 mb/h haben kann, aber wenn man mal kurz n album oder so haben will definitiv ne gute alternative da RS ja vor allem abends so was von lahm is, falls man über haupt ein downloadslot haben kann.
Ne also torrents hab ich noch nie benützt, is doch eh in allem dem one click hoster unterlegen. N album bekomm ich schneller, es is sicherer und die quali is auch in den meisten fällen besser.
Megaupload is aber im moment mein totaler favorit als freeuser.
Wie wärs eigentlich wenn man mal mehr von megaupload hier uppt??
also selbst wenn man gezwungen wird, sein PW für die festplatte rausrücken. Was is wenn ichs vergessen hab ^^ bei meinem 80 stelligem PW (des ich im schlaf kann^^) kann das schonmal vorkommen.
Es gibt zu dem Thema eine sehr gute Doku von einem Anwalt auf einem Treffen des Chaos Computer Clubs.
Name des Vortrags war: Sie haben das Recht zu schweigen. Wirklich sehr sehenswert. Auch für Nicht-Sauger.
Was tun bei einer Hausdurchsuchung - wie verhalte ich mich richtig?
Eine Durchsuchung und die Beschlagnahme von Gegenständen und Daten dienen den Strafverfolgungsbehörden zur Beweissicherung und Beweisgewinnung. Unsere Erfahrungen in der Praxis zeigen, dass man sehr schnell z.B. durch Forenbeiträge, verdächtige e-Mails, welche den Strafverfolgungsbehörden gemeldet worden sind, aber auch durch zufälliges (u.U. unbewusstes, durch Pop-Ups verursachtes) Anwählen von verdächtigen Internetseiten in eine Hausdurchsuchung geraten kann.
Rechtsgrundlagen für eine Durchsuchung sind die §§ 94 ff, 102ff und § 110 StPO sowie §§ 100a ff StPO. Eine Durchsuchung darf nur von einem Richter und nur bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft, oder die Polizei angeordnet werden - § 105 I StPO. Für einen Beschluss nach § 102 StPO, das heißt eine Durchsuchung beim Verdächtigen, muss das tatsächliche Geschehen, d.h. die Straftat so konkret wie möglich geschildert werden und der Zweck der Durchsuchung und die zu erwartenden Beweismittel bezeichnet werden. Der Beschluss darf nicht älter als 6 Monate sein, andernfalls ist er unwirksam. Als Rechtsbehelfe gegen eine Durchsuchung welche noch andauert kommen eine Beschwerde nach § 304 StPO, oder ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung analog § 98 II 2 StPO in Betracht. Ist die Durchsuchung beendet kommt nur mehr eine Beschwerde zum BVerfG in Betracht, wenn ein tiefgreifender Grundrechtseingriff gegeben ist, bzw. ein Antrag nach §§ 23 ff EGGVG. Eine Durchsuchung ist erst mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft über die Beschlagnahme oder Herausgabe beendet, die sich an die Durchsicht der Unterlagen bzw. Gegenstände anschließt.
Wie soll man sich in dieser Situation richtig verhalten:
Als erstes gilt: Ruhe bewahren!
Informieren Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt, am besten einen Strafverteidiger. Ein Telefonat mit einem Anwalt kann Ihnen nicht untersagt werden, wenn Sie die Durchsuchung nicht behindern und sichergestellt ist, dass Sie nicht mit anderen Personen Kontakt aufnehmen, um diese z.B. zu warnen. Da die Durchsuchungen in der Regel sehr früh morgens stattfinden, werden Sie vermutlich keinen Anwalt in seiner Kanzlei antreffen. Sie können jedoch in der Regel über die jeweiligen Strafverteidigernotrufe auch nachts, oder an Feiertagen einen Anwalt erreichen. Für Regensburg und Umgebung ist z.B. der Strafverteidigernotruf unter der Telefonnummer 0171 - 430 12 42 erreichbar. (siehe auch [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]). In vielen anderen Städte gibt es ähnliche Vereinigungen. Fragen Sie ruhig bei der Durchsuchung nach einem Strafverteidigernotruf, oder lassen Sie sich das Telefonbuch, oder Branchenauskünfte geben.
Haben Sie einen Anwalt kontaktiert, bitten Sie die Durchsuchung zu unterbrechen und auf das Eintreffen des Anwalts zu warten (in der Zwischenzeit können Sie den Beamten auch einen Kaffee anbieten, welche diese sicherlich angesichts der frühen Morgenstunde nicht verweigern werden).
Machen Sie bis zum Eintreffen des Anwalts keine Aussagen zur Sache. Ich meine hiermit KEINE - GAR KEINE - alles was Sie sagen kann, auch ohne formelle Vernehmung, zu den Akten gelangen und gegen Sie verwendet werden. Fangen Sie keine Diskussion mit den Ermittlern an. Bewahren Sie Ruhe. Warten Sie bis der Anwalt eintrifft. Besprechen Sie die Angelegenheit unter 4 Augen mit dem Anwalt.
Sollten Sie keinen Anwalt erreichen, gilt das gleiche wie oben gesagt: Machen Sie KEINE Angaben zur Sache - Sie müssen nichts angeben, außer Ihren Personalien. Diskutieren Sie nicht mit den Ermittlern - bewahren Sie Ruhe. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Hieraus ergibt sich, ob Sie als Verdächtigter, oder als unverdächtigter Dritter angesehen werden. Die Durchsuchung darf nur in den dort bezeichneten Räumen stattfinden, nicht in Räumen unbeteiligter Dritter. Im Durchsuchungsbeschluss ist auch aufgeführt, nach welchen Gegenständen oder Unterlagen gesucht wird. Sie können die Durchsuchung beschleunigen, wenn Sie den Ermittlern diese Unterlagen oder Gegenstände freiwillig zur Durchsicht geben, z.B. zeigen, wo Ihre Computeranlage steht, wo Sie die Unterlagen oder Sicherungsbänder, CDs haben. Sie vermeiden dadurch, dass alles durchsucht wird. Sind Sie Berufsgeheimnisträger, d.h. Anwalt, Steuerberater, Arzt, etc, so sollten Sie der Durchsuchung stets formal widersprechen um die Verschwiegenheitspflicht gegenüber Mandanten/Patienten nicht zu verletzen.
Versuchen Sie die Mitnahme der gesamten EDV Anlage dadurch zu verhindern, dass Sie vorschlagen nur die Festplatte, CDs, oder andere Datenträger zur Durchsicht mitzunehmen und die restliche Hardware bei Ihnen zu belassen. Grundsätzlich ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren. (BVerfG v. 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02, CR 2005, 77; StraFo 2005, 286f; NJW 2005, 1917 (1920). Bei einer Durchsuchung müssen bereits vor Ort Vorkehrungen getroffen werden, damit Daten, die ohne Bedeutung für das Strafverfahren sind, von vorneherein nicht erfasst werden.
Eine Auswertung der Daten dauert in der Regel mehrer Monate, so dass Sie in dieser Zeit auf Ihre Hardware verzichten müssten. Außerdem kann im Falle einer Verurteilung auch die Hardware (Computer, Fotoapparate, CD-Brenner, Speichermedien, etc) eingezogen werden, d.h. Sie erhalten Sie nicht wieder zurück.
Lassen Sie sich eine Kopie des Durchsuchungsberichts geben mit einer Auflistung aller Gegenstände, welche mitgenommen werden sollen. Achten Sie darauf, dass diese Liste vollständig ist.
Wenden Sie sich so schnell als möglich an eine Anwalt. Machen Sie keine Aussagen bevor Sie sich nicht beraten haben lassen. Nur auf Grundlage einer Aktenkenntnis kann erörtert werden, ob Sie sich zur Sache einlassen sollen, oder auf Ihr Recht zum Schweigen bestehen sollten.
Beitrag von Rechtsanwalt Markus v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Autor: Rechtsanwalt Markus Baron von Hohenhau
Wer noch mehr wissen will googelt: Was tun bei einer Hausdurchsuchung
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Da werden deine ip und andere daten innerhalb 1stunde gelöscht.
Und dein Pc ist nur in 1 Richtung offen.
also ich glaibe der sicherste hoster is immer noch zippyshare die speichern erst gar keine ip adressen...
aber ich hab noch nie erlebt wie jmd erwischt wurde der über one klick hoster geladen hat... es wurden bisher NUR user gepackt die bearshare oder limewire oder was auch immer für p2p programme benutzt haben erwischt... weil sie gleichzeitig uploaden und die weitergabe ist strafbar... auch das uploaden illegaler datein ist strafbar... also eigentlich werden nur die leute geschnappt wenn überhaupt
Wenn man so eine Behauptung aufstellt sollte man wenigstens eine Quelle angeben wo
man das nachlesen kann. Ist nicht böse gemeint aber das wäre echt im Interesse aller.
Interessantes Thema, ich hatte geplant diese und ähnliche Fragen zu klären aber Du warst etwas schneller.
Zu TrueCrypt stellt sich mir erst einmal eine Frage: Viele Verschlüsselungsprogramme besitzen ein Backdoor, eine sogenannte Hintertür über die es möglich ist das Sicherheitsorgane trotz Verschlüsselung an die Daten herankommen. Gehört TrueCrypt dazu oder wurde hier die Hintertür weggelassen?
Zum Passwort: Ein 80stelliges Passwort halte ich absolut für übertrieben, meiner Meinung nach reichen 7-xxx Zeichen aus, wichtig ist aber das Du dabei keine Sinnnamen verwendest (Wörter und Eigennamen des allgemeinen Sprachgebrauchs). Am besten ist Du erstellst Dein Passwort aus einer Kombination von Groß- und Kleinschreibung, Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen.
Dies könnte so aussehen: T12h7Oß!ga (nur mal als Beispiel). Mit einer 128 Bit Verschlüsselung dürfte es selbst den qualifiziertesten PC-Profis schwer fallen dies zu knacken!
Zum rechtlichen Standpunkt: In Deutschland kannst Du die Aussage verweigern wenn Du dich damit selbst einer Straftat belasten würdest. Damit kann Dich erst einmal niemand zwingen das Passwort den ermittelnden Beamten zu verraten. Außerdem zwingt Dich ja niemand zu sagen "nee verrat ich nicht". Ein einfaches "hab ich irgendwie vergessen, oder ich kann mich absolut nicht erinnern" dürfte den Ermittlern zwar die Zornesröte ins Gesicht treiben, aber anhaben können Sie Dir nicht viel. Du musst aber damit rechnen das Dein PC für längere Zeit bei den Jungs verbleibt und sie trotzdem erst einmal versuchen werden dies zu entschlüsseln.
Wenn Du Deine Festplatte verschlüsselst und dies auch bei deinen Uploads tust werden sie zwar sehen können das da Daten geflossen sind aber nicht "was" für Daten.
Wie gesagt, ich bin zwar kein Experte, aber ich denke das dies in etwa hinkommen müsste. Wenn jemand anderer Meinung ist bitte Posten, ich lerne gern dazu ;-)
Also ich mache es kurz und verweise dich auch auf die gepostete Doku.
TrueCrypt hat (meines Wissens) diese Backdoor nicht und ist das gängige Verschlüsselungstool
in "unseren Kreisen". Gilt immernoch als sicher und ich habe oft gehört dass Festplatten aus der
Forensik wiederkommen und unverändert sind. Oft werden sie auch gelöscht - aus Ärger bzw.
damit man mit den Daten nichts mehr anfangen kann. Ob das wiederum so rechtens ist wage ich
auch zu bezweifeln.
Ansonsten schau dir die Doku an, da meldet sich ein Mann zu Wort bei dem Hausdurchsuchungen
wohl eher Gewohnheit sind und er merkt auch etwas sehr witziges über seine Festplatten an.
Also truecrypt ist ja Open Source. Daher kannste ziemlich sicher sein, dass es kein Backdoor hat. Dies hätte wohl über die Jahre auf jedenfall jemand bemerkt.
Passwörter mit nur 7 Zeichen würde ich persönlich nicht empfehlen, sollte schon mehr als 10 sein aber dies ist halt wieder Ansichtssache.
Zum rechtlichen Stand trifft es Ang3lu5 ziemlich gut. Musst aber dran denken, dass sich die deswegen aber für ne Zeit in Untersuchungshaft stecken können. Ist aber glaub ich auf 24-48 stunden begrenzt. Umgehen könntest du dies mit einem Hidden Volume von Truecrypt. Gibt man dann ein bestimmtes falsches Passwort ein, so sieht man nur eine andere Partition die man vorher einfach mit nur legalen sachen füllt. Ist halt immer eine Frage wie "Sicher" man sein will.
Aber generell ist Truecrypt für sowas schon optimal. Kannste mit gutem Gewissen benutzen
O.k. mit den 7 oder 10 stelligen Passwörtern magst Du recht haben, je mehr um so besser. Aber 80 Stellen find ich schon etwas übertrieben...
Danke erst einmal zu dem Thema Backdoor, dies ist eine Info die mir wichtig war.
Das Festplatten gelöscht waren ist keineswegs legal, aber hier ist es auch wie so oft im Leben, weise es den Beamten erst einmal nach das dies mit Absicht geschehen ist... Schadenersatz wäre möglich, aber dann musst Du explizit nachweisen das Dir ein Schaden entstanden ist... Also lieber bissl ärgern... und gut ist.
Zum Thema Untersuchungshaft: Um eine Person in Untersuchungshaft stecken zu können bedarf es eine Absegnung durch einen Richter! So einfach können dich die "grünen Männchen" nicht in U-Haft stecken. Und der Richter ist auch angehalten nach der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden. Meist wird U-Haft angeordnet wenn die Gefahr zur Strafvereitlung besteht (beiseite schaffen von Beweismaterial) oder wenn Fluchtgefahr besteht.
Mit Strafvereitlung dürfte man nicht durchkommen, da sich ja evtl. vorhandenes Beweismaterial auf dem sichergestellten Datenträger befindet, wie willst du das beiseite schaffen, außer du nutzt die Zeit um Zugänge zu bestimmten Bereichen (zum Beispiel Foren , oder auf externen Servern) zu löschen.
Fluchgefahr dürfte bei Personen unter 21 Jahren auch nur selten angewand werden, da der Gesetzgeber davon ausgeht das diese Personen noch im elterlichen Haushalt leben und somit nur selten die Möglichkeit zur Flucht nutzen.
Ein Punkt zu dem ich immer wieder gefragt werde ist das Thema Erzwingungshaft. Diese kommt aber nur in Frage wenn jemand vor Gericht nicht aussagt und auch durch Geldstrafe nicht zu einer Aussage zu bewegen ist. Erzwingungshaft kann auf einen maximalen Zeitraum von einem halben Jahr angewand werden. Sie darf aber nur angewand werden wenn die Aussagen nicht die Person selbst betreffen, hier hast Du ja das Recht die Aussage zu verweigern. Vereinfacht gesagt: Wenn Du Deinen Freund nicht ansch... willst kann es eng werden!
Bitte nagelt mich auf diese Interpretation des deutschen Rechtes nicht fest, ich beschäftige mich seit einer Abmahnung wegen P2P Hobbymäßig mit solchen Themen, aber ich bin kein Anwalt. Nur der kann hier eine verbindliche Aussage treffen. Einfach nur meine Meinung...
@Chris In der Regel geb ich Dir Recht, ich glaub auch nicht das jemand mich hier verklagen wird. Ich möchte aber nicht das jemand ankommt und sagt "Du hast gesagt, Du bist schuld!". Ich möchte nur klarstellen das dies meine (bescheidene) Meinung ist...
Ich denke Du solltest Dir erst einmal über etwas grundsätzliches klar werden. Ich habe das Gefühl du möchtest gern in gewissen Kreisen unterwegs sein, aber kein Risiko eingehen. Hier kannst Du Tips bekommen wie Du Dich absicherst, aber eine Anleitung die zu 100 Prozent sicher ist kann und wird es nicht geben. Darüber solltest Du Dir erst einmal klar werden. Jeder der sich auserhalb eines gewissen Bereiches bewegt sollte sich darüber klar sein. Auch die Profis hier versuchen sich so gut wie möglich abzusichern, aber ein gewisses Restrisiko ist auch bei denen vorhanden.
Wenn Du damit leben kannst oder Angst hast dann lass es bleiben! Das ist nicht böse gemeint, ich möchte Dich auch nicht angreifen, aber es erwischt meistens diejenigen die entweder zu sorglos mit dem Thema umgehen, oder die welche denken sie sind so gut das ihnen nie jemand etwas anhaben kann.
Grundsätzlich ein paar Regeln nach denen ich im Netz unterwegs bin:
1. Glaube nicht immer alles was Dir jemand sagt auf Anhieb, hinterfrage und lerne! (Zitat eines Forenmitgliedes auf dieser Seite: "Die meisten wissen wie es funktioniert, der Profi weis warum" Sinngemäß wiedergegeben).
2. Es gibt keine 100 Prozentige Sicherheit!
3. Rede nicht über alles was Du weist!
4. Glaube nicht Du bist besser als die anderen (grüne Männchen). Verhalte Dich immer so als wissen die mehr als Du!
5. Zeige Respekt anderen gegenüber und lerne! Keiner hier ist als PC Profi auf die Welt gekommen, viele haben sich ihr Wissen durch lernen, Erfahrungen und Informationsaustausch angeeignet!
Versteh mich bitte nicht falsch, ich will Dich nicht unnötig belehren oder vielleicht angreifen das liegt mir fern. Ich habe aber ein wenig das Gefühl das Du ein wenig blauäugig an die Sache rangehst. Und ich habe schon einige "hops gehen sehen" die sich ähnlich verhalten haben.
Nix für ungut, es ist wirklich nicht böse gemeint, ich möchte nur nicht das Du falsch an die Sache rangehst... und am Ende vll. noch den Schaden hast.
So nun weiter im Text, ist ein Profi hier mit ner Lösung zu der Frage?
Und zwar: Wenn ich meine externe Festplatte mit Truecrypt komplett versiegel, ein 80 stelliges Passwort reinhaue, wie kann dann die Polizei trotzdem an den (illegalen) Inhalt gelangen?
Mir geht es darum, wie idch meine Festplatte sichern kann, sodass niemand beweisen kann, was sich sdarauf befindet.
Und noch eine Frage: Wenn die Polizei sonst nichts illegales findet, und die Festplatte nicht aufbekommt, aber bewiesen wurde, dass ich was gesaugt habe, bin ich dann schuldig odfer unschuldig (an die Beweise kommt ja dann keiner ran).
Richtig, keine zu findenden Beweise und die Polizeibeamten haben auch nicht so den Draht von. Also: nichts sagen und so weitermachen wie bisher :P
Es ist ja nicht so, dass ich zu 100% abgesichert sein will, is mir eigentlich auch egal, aber es is ja schon sowas wie der "heilige Gral" wenn man eine Möglichkeit findet, wie man zu 100% sicher laden könnte
Mich interesssiert das Thema halt einfach und ich denk mir gern mal solche Methoden aus, wie ich die (jetzt sind sie blaue) Männchen so richtig aufregen könnte.
Ok dann is das Thema hier ja durch, da ich ja jetz weiß wie TrueCrypt funktioniert.
Also könnt ihr mal noch so paar Ideen von euch posten, wie man sichj absichern könnt, oder wie man noch die Cops bisschen auf die Palme bringen könnte
__________________ All Cops Are Bastards
Zitat: Das wird einfach Legen...
Falsch, die Polizei muss nichts auf deiner Festplatte finden, SonyBMG. Wenn sie weiß dass du illegale Daten geladen hast, spielt das keine Rolle mehr.
Bist du dir dabei wirklich sicher?
Ich denke, nur weil die deine IP in der Datenbank haben, ist das doch kein richtiger Beweis, dass man etwas illegales geladen hat.
Klar, gegen meiner Aussage spricht: "Selbst der Versuch ist strafbar" (stimmt ja, oder?), aber trotzdem ...
würde die IP ausreichen gäb es keine Hausdurchsuchung! Denn auch bei Providern oder den Anwaltsschergen die die IPs "sniffen" kann es zu fehlern kommen!
Die IP ist nur ein erstes Indiz.
hi,
ist vllt nicht sehr angebracht Hier aber nachdem ich diesen Thread durchlesen habe, empfande ich es für wichtig mir auch mal TrueCrypt zu zulegen. Naja jetzt die Frage : ich habe mir mit der Anleitung auf der HP eine Festplatte gemountet. Nur wie verschlüssel ich meine dateien mit dem Programm ?
Also ich hab jetzt nach 2 Jahren von RS auf netload gewechselt, auch wegen dem unlimited download. Bisher war ich aber nur enttäuscht. Die Schwankungen bei netload sind derart extrem. Der Höhepunkt war heute, da ist der download untern 1 MB/s gefallen. Sowas ist mir bei RS noch nie passiert (sollte eigentlich zwischen 3 - 4 MB/s liegen. Dazu kommt eine gewisse Unsicherheit beim hoster. Irgendwie sind mir die nicht geheuer...Kann das jemand mal bestätigen?
Naja dann nicht Zwinge keinen mit mir zu Konversieren^^Im Prinzip ist alles verboten, also ist die Aussage eh fürn A#*. Was willst mir jetzt auch mit dieser Aussage in einem Forum wie mygully in einem Post "Erhöhung der Sicherheit beim saugen" sagen^^? Da hättest genauso nix schreiben können, wäre informativer gewesen. Ausserdem bin ich kein uploader
Generell ist es aus Sicht der 'Rechteverwerter' natürlich nur logisch, sich dem Großteil der User anzupassen und gezielt diejenigen Systeme zu überwachen, die von Mehrheiten für den Datenaustausch benutzt werden.
Zuerst war das der Fall für die Tauschbörsen, später auch für Torrents, und es ist davon auszugehen,
dass wenn sich derartig erfolgreiche und bekannte Unternehmen, wie beispielsweise Rapidshare, eine goldene Nase daran verdienen, dass in Folge dessen solche Unternehmen von Rechteverwertern und 'Urheberrechtsverstoß-Massenklägern' sich auf eben diese viel benutzten Dienste konzentrieren und alles Mögliche daran setzen, von solchen Unternehmen Benutzerdaten/IP-Logs oder weiß der Teufel was einzufordern.
Mit der Masse an Usern steigt sicherlich die Benutzerfreundlichkeit solcher Angebote, wenn man sich mal anschaut was die JDownloader-Entwickler beispielsweise mit ihrem Projekt an Vereinfachung erreicht haben, auch die Vielfalt an Angeboten dürfte davon nut profitieren.
Auf der anderen Seite steigt dadurch aber zwangsläufig auch der Bekanntheitsgrad solcher Wege des Datenaustausches und dadurch eben auch das Interesse an 'Rechteverwertungsgesellschaften', Massenklage-Kanzleien und Konsorten, aus einem solchen System selbst Profit zu schlagen.
Ich denke auch, dass Filehoster momentan wahrscheinlich 'der Weg' sind, um Daten vernünftig austauschen zu können. Tools wie Kazaa, Limewire oder insbesondere auch Bearshare, dem das Gerücht anhängt, es sei von deutschen Polizeibehörden zur Überwachung aufgekauft worden (kein Scherz), würde ich heutzutage Niemandem mehr so bedenkenlos wie vielleicht noch zu früheren Zeiten ans Herz legen.
Man sollte jedoch auch Filehoster mit Vorsicht genießen, da das Interesse derartiger Rechteverwertungsparteien ansteigt und, wie wir sicherlich alle wissen, zunehmend Druck auf Unternehmen wie Rapidshare ausgeübt wird.
Eine (von Vielen) Lösungen für dieses Problem wäre beispielsweise eine Diversifikation.
Das bedeutet nichts anderes als dass man
- anstatt sich von einem einzigen Hoster, wie Rapidshare z.B., abhängig zu machen -
auf verschiedene Anbieter, möglichst auf geringfügig weniger bekannte File-Hoster setzt, wie zum Beispiel eben besagte Anbieter FreakShare.net, MediaFire.com, zshare.net, [...].
Letzten Endes ist es aber ein Katz- und Maus-Spiel, bei dem immer die eine Partei neue Wege erfindet, die jeweiligen Restriktionen zu umgehen, und die andere versucht, darauf mit neuen Regeln zu reagieren, um die Handelnden zu stoppen.