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myGully |
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12.08.24, 08:00
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#1
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Newbie
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 86
Bedankt: 109
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Mieterhöhung seit 4 Jahren jedes Jahr
Hallo,
gibt es Betroffene, die auch jedes Jahr eine Miterhöhung nach § 558,559 und 560 BGB erhalten? Ist leider gesetzlich in Ordnung und sie halten alles ein, habe ich überprüft.
Was kann man tun? Mit der Firma sprechen wie mit einem privaten Vermieter stelle ich mich aussichtslos vor, schließlich melken sie den Mieter.
Auch Reparaturen an der Wohnung/Haus/Wohnanlage dauern Monate bis sie beseitigt werden und man muss unzählige male Anrufen, E-Mail schreiben, den "Hausmeister" nerven.
Danke für fachkundige Tipps!
VG,
muya
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12.08.24, 08:19
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#2
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Super Moderator
Registriert seit: Oct 2012
Beiträge: 7.932
Bedankt: 9.437
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Zitat:
Zitat von muya
Auch Reparaturen an der Wohnung/Haus/Wohnanlage dauern Monate bis sie beseitigt werden und man muss unzählige male Anrufen, E-Mail schreiben, den "Hausmeister" nerven.
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Bei ernsthaften Einschränkungen könnte man, denke ich, durchaus eine Mietminderung für diese Zeit durchsetzen.
Bei mir steigt die Kaltmiete jährlich um etwas über 9 Euro. Vor dem Hintergrund der stetigen Inflation ist das, für mein Empfinden, ok. Nebenkosten kann ich selbst bestimmen.
Reparaturen werden sehr zeitnah durchgeführt.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Draalz:
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13.08.24, 11:46
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2024
Beiträge: 3
Bedankt: 3
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Wir vermieten selbst eine Wohnung. Gute Handwerker, die seriös, sauber und kostengünstig arbeiten sind zeitnah schwer zu bekommen.
Unser Schreiner, mit dem wir seit 20 Jahren zusammenarbeiten hat fast nur Aufträge hier im Umkreis, weil er mehr als genug zu tun hat.
Nur einmal ist er 500 km hin und zurück nach München gefahren, nur um in einer Villa eine Haustür einzubauen. Der Kunde hatte gemeint: Geld spielt keine Rolle.
Also: wenn Geld keine Rolle spielt, kann ich für unseren Mieter schon morgen einen Handwerker besorgen.
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15.08.24, 02:23
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2023
Beiträge: 22
Bedankt: 16
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Seit wann sind jährliche Mieterhöhungen normal?
Zitat:
Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter die Kappungsgrenze einhalten muss. Das bedeutet, dass er die Miete innerhalb von 3 Jahren um maximal 20 Prozent erhöhen darf. In vielen Städten und Gemeinden Deutschlands liegt die Kappungsgrenze bei nur 15 Prozent.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei IndyAss:
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15.08.24, 09:39
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#5
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Newbie
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 86
Bedankt: 109
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würde das jeder private Vermieter so legal ausreizen ,dann wäre es für jeden Mieter normal:
gemäß § 558 BGB sind wir berechtigt, Ihre derzeitige Miete zu erhöhen, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
1. Die Miete ist seit mindestens einem Jahr, abgesehen von Erhöhungen wegen Modernisierung,
gestiegener Kapitalkosten und in der Miete enthaltener Betriebskosten, unverändert.
2. Der neuveranlagte Mietpreis übersteigt nicht den Mietpreis, der für freifinanzierten Wohnraum in
vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten 4 Jahren
vereinbart wurde.
3. Die Miete sich innerhalb von 3 Jahren, abgesehen von Erhöhungen gemäß §§ 559 u. 560 BGB,
nicht um mehr als 15 v. H. erhöht hat.
Die Voraussetzungen sind erfüllt, da
zu 1. und 3. – sich die Grundmiete für Ihre Wohnung innerhalb der letzten drei Jahre um nicht mehr
als 15 v. H. erhöht hat. Erhöhungen gemäß §§ 559 u. 560 BGB sind hier ausgenommen.
zu 2. – die veranlagte Miete, gemäß Mietpreisspiegel der Stadt XXX für das Jahr 2023 (ohne
Berücksichtigung der Spannen nach oben und unten), auf den wir Bezug nehmen, nicht die üblichen
Mietpreise übersteigt.
Geändert von muya (15.08.24 um 09:46 Uhr)
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