myGully.com Boerse.SH - BOERSE.AM - BOERSE.IO - BOERSE.IM Boerse.BZ .TO Nachfolger
Zurück   myGully.com > Talk > Off Topic
Seite neu laden

Mieterhöhung seit 4 Jahren jedes Jahr

Willkommen

myGully

Links

Forum

 
Antwort
Themen-Optionen Ansicht
Ungelesen 12.08.24, 08:00   #1
muya
Newbie
 
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 86
Bedankt: 109
muya badet gern in der Kläranlage! | 383 Respekt Punktemuya badet gern in der Kläranlage! | 383 Respekt Punktemuya badet gern in der Kläranlage! | 383 Respekt Punktemuya badet gern in der Kläranlage! | 383 Respekt Punkte
Standard Mieterhöhung seit 4 Jahren jedes Jahr

Hallo,

gibt es Betroffene, die auch jedes Jahr eine Miterhöhung nach § 558,559 und 560 BGB erhalten? Ist leider gesetzlich in Ordnung und sie halten alles ein, habe ich überprüft.
Was kann man tun? Mit der Firma sprechen wie mit einem privaten Vermieter stelle ich mich aussichtslos vor, schließlich melken sie den Mieter.

Auch Reparaturen an der Wohnung/Haus/Wohnanlage dauern Monate bis sie beseitigt werden und man muss unzählige male Anrufen, E-Mail schreiben, den "Hausmeister" nerven.

Danke für fachkundige Tipps!
VG,
muya
muya ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 12.08.24, 08:19   #2
Draalz
Super Moderator
 
Registriert seit: Oct 2012
Beiträge: 7.932
Bedankt: 9.437
Draalz leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteDraalz leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteDraalz leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteDraalz leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteDraalz leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteDraalz leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteDraalz leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteDraalz leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteDraalz leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteDraalz leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteDraalz leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt Punkte
Standard

Zitat:
Zitat von muya Beitrag anzeigen
Auch Reparaturen an der Wohnung/Haus/Wohnanlage dauern Monate bis sie beseitigt werden und man muss unzählige male Anrufen, E-Mail schreiben, den "Hausmeister" nerven.
Bei ernsthaften Einschränkungen könnte man, denke ich, durchaus eine Mietminderung für diese Zeit durchsetzen.

Bei mir steigt die Kaltmiete jährlich um etwas über 9 Euro. Vor dem Hintergrund der stetigen Inflation ist das, für mein Empfinden, ok. Nebenkosten kann ich selbst bestimmen.
Reparaturen werden sehr zeitnah durchgeführt.
__________________
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Draalz ist offline   Mit Zitat antworten
Folgendes Mitglied bedankte sich bei Draalz:
zedgonnet (12.08.24)
Ungelesen 13.08.24, 11:46   #3
19abilis86
Anfänger
 
Registriert seit: Apr 2024
Beiträge: 3
Bedankt: 3
19abilis86 ist noch neu hier! | 4 Respekt Punkte
Standard

Wir vermieten selbst eine Wohnung. Gute Handwerker, die seriös, sauber und kostengünstig arbeiten sind zeitnah schwer zu bekommen.

Unser Schreiner, mit dem wir seit 20 Jahren zusammenarbeiten hat fast nur Aufträge hier im Umkreis, weil er mehr als genug zu tun hat.
Nur einmal ist er 500 km hin und zurück nach München gefahren, nur um in einer Villa eine Haustür einzubauen. Der Kunde hatte gemeint: Geld spielt keine Rolle.

Also: wenn Geld keine Rolle spielt, kann ich für unseren Mieter schon morgen einen Handwerker besorgen.
19abilis86 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 15.08.24, 02:23   #4
IndyAss
Anfänger
 
Registriert seit: Aug 2023
Beiträge: 22
Bedankt: 16
IndyAss leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2424831 Respekt PunkteIndyAss leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2424831 Respekt PunkteIndyAss leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2424831 Respekt PunkteIndyAss leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2424831 Respekt PunkteIndyAss leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2424831 Respekt PunkteIndyAss leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2424831 Respekt PunkteIndyAss leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2424831 Respekt PunkteIndyAss leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2424831 Respekt PunkteIndyAss leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2424831 Respekt PunkteIndyAss leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2424831 Respekt PunkteIndyAss leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2424831 Respekt Punkte
Standard

Seit wann sind jährliche Mieterhöhungen normal?
Zitat:
Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter die Kappungsgrenze einhalten muss. Das bedeutet, dass er die Miete innerhalb von 3 Jahren um maximal 20 Prozent erhöhen darf. In vielen Städten und Gemeinden Deutschlands liegt die Kappungsgrenze bei nur 15 Prozent.
IndyAss ist offline   Mit Zitat antworten
Folgendes Mitglied bedankte sich bei IndyAss:
winnyxp (15.09.24)
Ungelesen 15.08.24, 09:39   #5
muya
Newbie
 
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 86
Bedankt: 109
muya badet gern in der Kläranlage! | 383 Respekt Punktemuya badet gern in der Kläranlage! | 383 Respekt Punktemuya badet gern in der Kläranlage! | 383 Respekt Punktemuya badet gern in der Kläranlage! | 383 Respekt Punkte
Standard

würde das jeder private Vermieter so legal ausreizen ,dann wäre es für jeden Mieter normal:

gemäß § 558 BGB sind wir berechtigt, Ihre derzeitige Miete zu erhöhen, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
1. Die Miete ist seit mindestens einem Jahr, abgesehen von Erhöhungen wegen Modernisierung,
gestiegener Kapitalkosten und in der Miete enthaltener Betriebskosten, unverändert.
2. Der neuveranlagte Mietpreis übersteigt nicht den Mietpreis, der für freifinanzierten Wohnraum in
vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten 4 Jahren
vereinbart wurde.
3. Die Miete sich innerhalb von 3 Jahren, abgesehen von Erhöhungen gemäß §§ 559 u. 560 BGB,
nicht um mehr als 15 v. H. erhöht hat.
Die Voraussetzungen sind erfüllt, da
zu 1. und 3. – sich die Grundmiete für Ihre Wohnung innerhalb der letzten drei Jahre um nicht mehr
als 15 v. H. erhöht hat. Erhöhungen gemäß §§ 559 u. 560 BGB sind hier ausgenommen.
zu 2. – die veranlagte Miete, gemäß Mietpreisspiegel der Stadt XXX für das Jahr 2023 (ohne
Berücksichtigung der Spannen nach oben und unten), auf den wir Bezug nehmen, nicht die üblichen
Mietpreise übersteigt.

Geändert von muya (15.08.24 um 09:46 Uhr)
muya ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren

BB code is An
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:06 Uhr.


Sitemap

().