hmmm... Schade, naja was solls. Dann muss das mal investiert werde. Mal sehen wie die Software gesichert ist. Maybe kommt n upload.
Melde mich dann.
Danke an alle :-)
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Rechscheibfehler sind nicht beasichtigt aber werden auch nicht nach §123 des Nichty´schen Gesetzbuches als Rechtschreibfehler angesehen sonder dienen zur Unterhaltung!