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Neue Zahlungsaufforderung wegen Filesharing von 2013

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Ungelesen 14.07.22, 02:01   #1
guerillafighter
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Standard Neue Zahlungsaufforderung wegen Filesharing von 2013

hallo ich hatte 2013 eine abmahnung bekommen von dem abmahnanwalt anwalt daniel sebastian. da hab ich dann eine modifizierte unterlassungserklärung innerhalb der vorgegebenen zeit eingereicht, die mir auch bestätigt wurde von den abmahnanwalt. ich hab damals keine vergleichsumme gezahlt ich hab dann bis 2016 von dem noch briefe bekommen die ich auch noch alle habe. ich hab da nie irgentwie weiter reagiert . jetzt bekomme ich von legalisto das ist ein inkasso unternehmen ein schreiben das ich weil 2013 da was war ich jetzt 1000 euro zahlen soll + 200 euro gebühren. hat jemand da ähnliche erfahrungen gemacht oder weis wie man sich da verhalten muss
aber eigentlich ist das doch schon lange verjährt würd ich meinen

die gibt es ja leider nicht die seite weis jemand eine alternative [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

PS seit 2013 hab ich keine weiteren probleme wegen filsharing gehabt
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Ungelesen 14.07.22, 11:52   #2
Jutta777
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zum Anwalt gehen, andere Möglichkeit seh zumindest ich nicht ...
denke mal das der Abmahner auch Beweise deines Vergehens vorlegen muss,
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Ungelesen 14.07.22, 11:54   #3
Peter@Pager
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Schwierige Frage ...

Ich würde an Deiner Stelle mal nach dem Paragraphen aus dem damaligen Schreiben mit dem Zusatz "Verjährungsfrist" bei Google suchen. Eventuell läuft die jetzt ab, und die Anwälte wollen schnell noch ein paar €s verdienen.

Oder die Verjährungsfrist ist abgelaufen, und sie suchen jetzt nach Dummen, die trotzdem noch zahlen.

Die Verjährungsfrist beginnt normalerweise mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist, zu laufen. Das wäre in Deinem Fall dann der 1.1.2014

Ist das Ganze verjährt, würde ich mich legalisto gegenüber auf die Verjährung berufen, sowie die Tatsache, dass Dir nie eine Forderung bekanntgegeben wurde - Beweis: Korrespondenz.
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guerillafighter (17.07.22)
Ungelesen 14.07.22, 14:08   #4
guerillafighter
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bis ende 2023 haben sie anscheinend zeit die forderung einzutreiben. dann verjährt das erst.
ich mache erstmal gar nichts und versuche das auszusitzen. ich hätt eh kein geld weil ich von sozialleistungen lebe
ich hoffe nicht das irgentwann ein gerichtsvollzieher bei mir pfänden will oder das ich eine eidestattliche erklärung abgeben muss mit schufa eintrag. ich hab sonst ein p konto, pfändungssicher, heist das glaube ich. hoffe das reicht aus

@peter@pager

zu verjährung hab ich was gefunden

die verjährung für die anwaltsgebüren sind 3 jahre und die verjährung für urheberrechtsverletzung 10 jahre. ich wurde 2013 angeschrieben also ende 2023 müste das verjährt sein.

Abmahnkosten und Lizenzschaden
Die Abmahnkosten setzen sich aus 2 Positionen zusammen:

Die Anwaltskosten, die die beauftragte Kanzlei für die Abmahnung fordert.
Die Schadensersatzkosten, die der Rechteinhaber dafür fordert, dass Sie seine Werke kostenlos im Netz verbreitet haben, der so genannte Lizenzschaden.
Zu dieser Frage hat der BGH (Az.: BGH I ZR 48/15, "Every time we touch") dann Ende 2016 den Rechteinhabern bestätigt, dass ein Teil der Schadensersatzforderungen (nämlich der Lizenzschaden) erst nach 10 Jahren verjähren.

Die Anwaltskosten der Abmahnung verjähren hingegen wie der Unterlassungsanspruch weiter in der Regelverjährungsfrist von 3 Jahren.

Das bedeutet, dass die Abmahner bzw. deren Anwälte und Inkassounternehmen den Lizenzteil des Schadensersatzes auch noch 10 Jahre nach der eigentlichen Abmahnung geltend machen können.


@jutta 777

beweise wegen meines vergehens hat mir der abmahnanwalt daniel sebastian 2013 schon vorgelegt ob das beweis genug ist keine ahnung, aber wenn ich mich an 2013 zurückerinnere da war ich ja nicht der einzige. sind die beweise gegen mich da ausreichend

Geändert von guerillafighter (14.07.22 um 14:19 Uhr)
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Ungelesen 14.07.22, 15:52   #5
igyy
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@guerillafighter
Schau mal hier rein:

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Ungelesen 14.07.22, 16:03   #6
toyperdre
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Aussitzen bringt gar nix! Geh zum Anwalt. Da du Sozialleistungen bekommst brauchst du den Anwalt nicht zahlen.
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Ungelesen 14.07.22, 16:28   #7
Helixor
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Standard Auf jeden Fall reagieren!

Das dauert nicht lang, und die schicken Dir den Gerichtsvollzieher!

Ruf beim Amtsgericht an, lass Dich verbinden (Rechtspflegerei) und erklär den Fall kurz. Überleg Dir vorher wie und was Du sagen willst.
Die sagen bescheid!

Wahrscheinlich wirst Du die Kohle in Raten von Deiner Sozi zahlen müssen.
Gruß und viel Glück.
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Ungelesen 14.07.22, 18:29   #8
Thorasan
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1) Man kann sowas nicht "aussitzen". Nie.
2) Er muss überhaupt nichts mehr beweisen - das tat er 2013 allem Anschein nach zur damaligen Rechtslage, dort ist die Forderung entstanden und du hast sie nicht gezahlt - ergo alles rechtens, das nun per Inkasso zu holen
3) Gerichtstitel halten noch wesentlich länger. Zu diesem wird es kommen, wenn du nicht zahlst.
4) Auch ein P-Konto ist keine völlige Sicherheit, auch Sozialleistungen heissen nicht automatisch, dass du nichts zahlen müsstest.
5) Sofern du nicht reagierst, kann das zu wesentlich mehr Problemen führe, als nur 1200€

Von daher geh zum Anwalt, lass ihn ein entsprechendes Schreiben aufsetzen und schau, ob Du zumindest eine Ratenzahlung anbieten kannst. Alles andere wird dich langfristig wesentlich mehr kosten. Gerichtstitel sind Jahrzehntelang gültig und die Kosten werden nicht niedriger durch mehr Veraltungsaufwand, Gerichtskosten usw.
__________________
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Ungelesen 15.07.22, 14:18   #9
devilsinkpot
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@guerillafighter

Aus Erfahrung möchte ich dir raten dich von einem zugelassenen Anwalt beraten zu lassen. Wenn du auf Sozialleistungen lebst und/oder dein Einkommen gering ist, hast Du im Normalfall Anspruch auf einen Beratungsgutschein. Wo du diese bekommst ist unterschiedlich. Bei uns ist zum Beispiel das Amtsgericht zuständig. Da kann man einen Termin machen, mit allen Unterlagen hingehen und wenn die Sachlage schlüssig ist, bekommt man einen Gutschein mit dem man dann zum Anwalt seiner Wahl gehen kann.

Anwälte sehen das in der Regel nicht gerne, weil auf den Gutschein quasi nur der "Minimalsatz" abgerechnet werden kann. Das kann dir aber grad egal sein. Wichtig ist, dass du keine weiteren Fristen/Pflichten verpasst und dadurch vielleicht noch grössere Probleme entstehen.

Verlass dich nicht auf das, was in Foren/Internet steht. Das ist oft gefährliches Halbwissen, manchmal einfach falsch. Selbst seriös aussehende Ratgeber-Seiten sind oft nicht mehr als kopierte Basis-Info. Die Beurteilung deines individuellen Falls sollte jemand mit Ahnung übernehmen.
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Ungelesen 16.07.22, 16:02   #10
gustavgans74
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Grundsätzlich gilt hier: ohne rechtskräftigen Titel kann die behauptete Forderung nicht durchgesetzt werden, so dass das Schreiben der Legalisto GmbH zunächst einmal nichts anderes sind als ein bloßes Aufforderungsschreiben darstellt. Es reicht daher grundsätzlich, der geltend gemachten Forderung kurz und ohne nähere Begründung zu widersprechen; mehr ist an sich nur dann erforderlich, wenn die Forderung (nochmals) gerichtlich geltend gemacht wird.

Daneben stellen sich unter Berücksichtigung derart langer Zeiträume, innerhalb derer die Forderungen hier geltend gemacht werden, auch immer Rechtsfragen der Verjährung und der möglichen Verwirkung. Schadenersatzansprüche aus urheberrechtlichen Abmahnungen verjähren binnen 10 Jahren, es ist aber auch denkbar, dass die Forderung schon früher nicht mehr geltend gemacht werden kann, wenn eine Verwirkung eingetreten ist.

Wie die jeweilige Rechtslage im Einzelfall zu beurteilen ist, lässt sich am Besten durch eine rechtliche Beratung bei einem Rechtsbeistand ermitteln.
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Ungelesen 17.07.22, 11:58   #11
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@gustavgans

das ist das höchste was ich machen würde kurz widersprechen. ohne nähere Begründung. obwohl die schreiben jetzt auch nicht anderes sind als die schreiben die ich von dem abmahnanwalt daniel sebastian , mit seinen forderungen, bekommen hatte. da hab ich auch nie drauf geantwortet . ich hab die modifizierte unterlassungserklärung hingesant 2013 . dann kamen bis 2016 immer nur diese briefe von dem abmahnanwalt. und das war es dann
Ich denke ich wert da ein zweizeiler hinschicken ich widerspreche der forderung. Das zeigt das ich mich wehre falls notwenig aber sonst nichts da mache.

die haben eh nur noch 1,5 jahre die forderung durchzusetzten dann verjährt sie. dann sind 10 jahre um. und ich bin 50 da werden sie keinen titel mehr drauss machen.


aussitzen das ganze ich hab eh kein geld. wenn der gerichtsvollzieher kommt mach ich eine eidestattliche versicherung. und auch bei der würde ich versuchen ein attest vom arzt zu bekommen das ich psychisch dazu nicht in der lage bin eine eidestattlichen versichung zu machen. egal ob das durch geht. dauert alles und das geht dennen von der zeit ab. ausserdem sind das alles aufwendungen die die machen und die dennen geld kosten. und wo sie am ende kein geld einnehmen .
wenn ich die immer weiter bekämpfen würde mit allen mitteln. würde ich daran verrecken. dann kommt der gerichtsvollzieher immer öfter . von daher und wenn ich gar nicht mehr aufhöre mich dagegen zu wehren die zu bekampfen. dann könnte ich da sogar in gefängnis kommen. ich kann das nicht gewinnen gegen diese verbrecher
so wenig wie möglich machen. und auch beim anwalt wäre ich vorsichtig am besten einer der das pro bono macht. Der überhaupt kein bock auf die scheisse hat. er mir sagt wie man da so wenig wie möglich macht. weil die anderen anwälte wissen doch genau je mehr sie da machen umso mehr verdienen sie dabei.

P.s das mit der verwirkung ist interessant das die forderung inzwischen verwirkt ist . das kann dann warscheinlich nur ein anwalt beantworten.

@devilsinkpot

ein beratungskosten hilfe schein bekomm ich nicht so schnell . dauert alles bis dahin sind die fristen die das inkasso institut gesetzt hat schon verstrichen.

Geändert von guerillafighter (17.07.22 um 12:11 Uhr)
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Ungelesen 17.07.22, 13:51   #12
MW75
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Du hast den Grund,warum du jetzt eine erneute Mahnung bekommen hast, schon richtig erkannt...die Forderungen aus dem Jahr 2013 verjähren Ende kommenden Jahres und die versuchen einfach nochmal ihr Glück. Inkassofirmen sind nicht unbedingt dafür bekannt, besonders klagefreudig zu sein, auch Infos zu Klagen schon dieser Firma lassen sich praktisch nicht finden, ebensowenig unter ihrem früheren Namen "Anternational GmbH". Auch Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der früher als sehr aktiver Abmahner bekannt war, bringt nur höchst selten Fälle bis vor Gericht...sogar auf seiner eigenen Homepage berichtet er nur von 2 Fällen, in denen er tatsächlich mal vor Gericht gewonnen hat. Die Wahrscheinlichkeit, dass also noch was kommt, ist vergleichsweise gering.

Geändert von MW75 (17.07.22 um 20:34 Uhr)
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@MW75


ende diesen jahres sind es erst 9 jahre. ende 23 sind die 10 jahre um. 2013 wurde ich das erste mal abgemahnt.

vieleicht las ich das auch da ein schreiben hinzuschicken das ich der forderung widerspreche ohne weiter darauf einzugehen. die haben eh kaum chancen ohne enormen aufwand was geltent zu machen die haben ja nichtmal ein titel

wie man aus meiner argumentation warscheinlich heraushört. hab ich mich schonmal gegen so ein inkasso unternehmen gewehrt gegen ein sittenwidrigen erschlichenen vollstreckungsbescheid der aufgrund von urkunden fälschung ausgestellt wurde
mir kam das so vor als wenn das inkasso unternehmen was die forderung einziehen wollte mich nur reizen wollte. ich hab dann dagegen geklagt. weil ich den leuten gelaubt hatte die mir gesagt hatten da muss man was machen. und weil ich an das recht geglaubt hatte.
dann hat das inkasso unternehmen die forderung wieder zum eigentlichen inhaber zurückgeben. und der hat dann den gerichtsvollzieher auf mich gehetzt. hätte ich da nichts gemacht wäre da auch nichts weiter passiert. das war damals creditreform.
da hat dann auch ein anwält der sich mir als pro bona anwälte ausgegeben hat wonach ich ja eigentlich suche. den ich nur akteneinsicht gewährt habe. mir dann gerichtsurteile nicht zugesand einfach so. aus bosheit. da war alles gegen mich und jetzt wird das nicht anders sein. da kann man nur verlieren wenn man da irgentwas macht. ausser man weis ganz genau das man das potzenzial hat das zu gewinnt. wenn man nur an das recht glaubt. hat man jedenfalls verloren. das ist gar nichts

Geändert von guerillafighter (17.07.22 um 23:54 Uhr)
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Ungelesen 18.07.22, 08:24   #14
gamebster
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Überlege mal etwas weiter. Verjährung JA,aber man hat dich doch angeschrieben. Da bringt warten deinerseits nichts. Und ausserdem hast du die Tat ja begangen. Ich auch damals! Psyche und Sozialleistungen bringt gar nix. Bringt nur etwas,wenn du jemanden umbringen würdest. Da macht man auf Psyche und kommt besser durch. Du hast Urheberrechte verletzt, darauf gibt es „Todesstrafe“

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Ungelesen 20.07.22, 18:39   #15
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@gamebster

weil du sagst psychische probleme vorbringen das bringt nur bei schwerverbrechen was. ich hab mal ein kollege gefragt der mit einer bande ein bewaffneten raubüberfall begangen hat. hätte man da nicht was machen können mit psychische problemen. meinte der ne, das mit den psychischen problemen kann man nur vorbringen bei leichten vergehen. dann kann das noch ziehen. kennst du denn selber leute die damit durchgekommen sind das sie bei ihren vergehen psychische probleme vorgebracht haben. jetzt sag nicht das hört man doch immer wieder aus der presse. wer der presse im jahr 2022 noch glaubt wenn du selber jemand kennengelernt hast der damit durchgekommen ist bei mord z.b oder gepanten raubüberfälle dann würd ich das vieleeicht eher glauben. aber hört sich schon ziehmlich kommisch an: warum haben sie den mord geplant und ausgeführt, oder warum haben sie die bank überfallen: ich hatte akuten geldmangel und das hat mich in starke depressionen gestürzt glaub nicht das man da was erreicht

Geändert von guerillafighter (20.07.22 um 21:41 Uhr)
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Ungelesen 20.07.22, 23:07   #16
Adq
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Ich weiß gar nicht was es zu Diskutieren gibt.
Du wolltest Hilfe was du tun sollst das wurde dir gesagt, gehe zu jemanden das sich damit auskennt was ein Anwalt ist. Wenn du diesen nicht bezahlen kannst such dir die zuständige Behörde die das macht und beantrage es.
Aber das mimimi und das sitze ich aus ist doch unnötig. Wenn dir die Hilfe nicht passt warte ab was kommt nach der vermeintlichen Verjährungsfrist.
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Ungelesen 28.07.22, 23:17   #17
MySoulTakeDown
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@guerillafighter

Aus reiner Neugier, wie haben sie Wind von deinem filesharing bekommen?
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Ungelesen 29.07.22, 20:09   #18
MW75
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Zitat:
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@guerillafighter

Aus reiner Neugier, wie haben sie Wind von deinem filesharing bekommen?
Technisch gesehen ist sowas keine Kunst....jeder Filesharingclient zeigt die "Gegenstellen", mit der man gerade kommuniziert..sowohl Upload,als auch Download. Das Loggen erfolgt durch "Ermittlungsfirmen", die im Grunde nichts anderes machen, als diverse Filesharingbörsen nach Werken ihres jeweiligen Auftraggebers zu durchforsten, den Download/Upload anzustoßen und die IPs der Gegenstellen mitzuschreiben. Die Daten gehen dann an den Rechtsanwalt, der einen Auskunftsbeschluß bei Gericht erwirkt, mit dem der Provider, der zur IP gehört, die Daten des Anschlußinhabers rausrücken muss. Und dann geht die Abmahnung raus.

Allerdings sind die Machenschaften der Ermittlungsfirmen zumindest fragwürdig. Denn einerseits behaupten sie, selbst keine Daten uploaden würden, andererseits aber auch, dass es keine "Leechermods" (Filesharingclients, die nur down- aber nicht uploaden können) geben könne...ihr eigener Client könne das jedoch. Ja...was denn nun ?
Wenn jemand einen "Leechermod" benutzt, beschützt ihn das nicht unbedingt vor einer Abmahnung,weil auch diese Mods zumindest so tun, als könnten sie irgendwas uploaden. Und das reichte in der Vergangenheit schon, damit die überalterte deutsche Justiz tatsächlich eine "Schuld" wegen des Verteilens urheberrechtlich geschützter Werke bestätigte. Also die Klientel, für die das Internet noch immer Neuland ist. Mit anderen Worten: Leute, die nur *vorgaben* irgendwas anzubieten, wurden genauso abgemahnt und sogar verurteilt wie jemand, der es tatsächlich getan hat.

Offiziell behaupten die Ermittlungsfirmen, dass ihr Client keine Daten hochladen könne....aber dann wäre ein Vorfall wie Guardaley vs. ipoque unmöglich gewesen...damals haben sich diese beiden Firmen nämlich mal gegenseitig geloggt, was wohl kaum möglich wäre, wenn sie nichts anbieten.

Offiziell behaupten de Firmen auch, dass sie ein Werk immer erstmal 1x runterladen und auf Authentizität prüfen. Erst dann würden sie damit beginnen, das Werk zu überwachen. Aus eigener Erfahrung wage ich zu bezweifeln,dass das tatsächlich stimmt. Etwa 2011 kam ein Werk einer bekannten amerikanischen Band auf den Markt. Genau am Erscheinungstag um 0:00 Uhr tauchte die Datei bei Torrent.to auf,wo ich den Download startete. Es gab nur einen einzigen Seeder (=Anbieter). Mein Client hat also das Werk nicht aus mehreren Quellen zusammengestückelt,sondern von diesem einzigen Seeder bekommen. Einige Zeit später bekam ich eine Abmahnung...datiert auf 0:11. D.h. in 11 Minuten will die Ermittlungsfirma das Werk am ursprünglichen Uploader bezogen haben, auf Echtheit geprüft und dann den Loggingvorgang gestartet haben ? Halte ich für eine Lüge. Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, dass es die Loggingbude selbst war, die das Werk angeboten hat. Und aus dem Umstand,dass es einer von ihnen runtergeladen hat, darauf schloss, dass derjenige es auch weiterverteilt. Denn streng genommen wird ja nicht der Download abgemahnt, sondern das beim Filesharing gleichzeitige Angebot zum Re-Upload.
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