Zitat:
Zitat von giannis
Vor kurzem habe ich einen Brief wegen einer Mieterhöhung bekommen.
Seltsamerweise zu meinen Gunsten, es sind nur ein paar Euro weniger.
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Also zunächst erstmal, bitte feststellen was im Brief in der Betreffzeile steht?
Steht dort "Mieterhöhung" Wortwörtlich und die
Neue Kaltmiete ist geringer als zuvor, dann liegt ein Fehler vor und das Schreiben ist nichtig. Dann sollte man den Vermieter Kontaktieren und bitten die Mieterhöhung nochmals zu Prüfen. Bei Mieterhöhung (nur Kaltmiete) darf kein geringer Preis stehen als zuvor, sagt ja schon der Name "Mieterhöhung". Wenn doch, sollte im Betreff Mietpreisanpassung/Mietpreissenkung o.ä. stehen.
Steht aber in der Betreffzeile Betriebskostenabrechnung/Nebenkostenabrechnung etc. und die Gesamtmiete ist geringer als zuvor. Ist das in Ordnung, weil sich dort nur die Nebenkosten und Heizkosten zu deinen Gunsten (z.B. durch geringeren Verbrauch) verringert hat.
Zitat:
Zitat von giannis
Und ich soll demnächst der Mieterhöhung per Unterschrift zustimmen.
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Das ist seltsam, das klingt ja als hätte man die Wahl. Wenn ich
nicht zustimme zahle ich
nicht die Mieterhöhung.
Zitat:
Zitat von giannis
Wenn ich dann den neuen Mietbetrag überweise und er feststellt, dass ich weniger überwiesen habe, hat er dann recht, mich fristlos zu kündigen?
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Nein definitiv nicht. Wenn Ungereimtheiten bestehen, sollten diese auch abgeklärt werden. Einen Mieter Kündigen kann der Vermieter nur auf Eigenbedarf (Soll aber in Zukunft abgeschafft werden), oder wenn man mit der Miete im Verzug ist und das auch erst nach eins/zwei Zahlungserinnerungen.
Zitat:
Zitat von DDR4
In meinen Augen machst du nichts falsch, wenn du denn neuen betrag überweißt.Weil hast es ja Schwartz auf weiß.
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Das ist irrelevant, der Vermieter darf Fehler nach Korrigieren und vom Mieter eine Nachzahlung fordern.
Wenn man jedoch Zahlt, ist das Rechtlich gesehen eine Zustimmung. Dann wird es später schwer sein dies zu Widersprechen, wenn herauskommt das was nicht stimmt.
Mein Rat: Den Vermieter Kontaktieren und ihn bitten dies nochmals zu Prüfen, mit einer Erwähnung ob seine Mieterhöhung nicht eigentlich eine Mietsenkung sei. Bis die Antwort kommt, zahlst du die laufende Miete unter Vorbehalt. Auf keinen Fall nicht Zahlen, denn dann kommst du in Verzug. Solltest du dann Antwort bekommen, kannst du dann Zuviel bezahlte Miete zurückfordern, bzw. du Zahlst nach. Was auch immer der Fehler ist/war.