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Mieterhöhung zu meinen Gunsten

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Ungelesen 25.02.25, 22:48   #1
giannis
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giannis ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard Mieterhöhung zu meinen Gunsten

Hallo zusammen ,

Vor kurzem habe ich einen Brief wegen einer Mieterhöhung bekommen.
Seltsamerweise zu meinen Gunsten, es sind nur ein paar Euro weniger.

Ich weiß nicht, ob das mit Absicht gemacht wurde oder nicht.
Und ich soll demnächst der Mieterhöhung per Unterschrift zustimmen.


Wenn ich dann den neuen Mietbetrag überweise und er feststellt, dass ich weniger überwiesen habe, hat er dann recht, mich fristlos zu kündigen? Oder soll ich weiterhin die alte Miete überweisen?

könnte mir bitte jemand einen Tipp geben?
Wie reagiere ich auf den Brief am besten?

Viele Grüße
giannis
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Ungelesen 25.02.25, 22:55   #2
DDR4
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Standard

In meinen Augen machst du nichts falsch, wenn du denn neuen betrag überweißt.Weil hast es ja Schwartz auf weiß.

Könntest aber deinen Vermieter mal anrufen und fragen ob das so ok ist?
Kündigen bei einem eigenen Fehler gibt es nicht.
__________________
Mein System:CPU: Intel(R) i7-4790K CPU @ 4.00 GHz Kühler: Cooler Master MasterLiquid ML240L RGB Netzteil: Thermaltake Smart RGB 700W GPU: Asus GeForce GTX 1080 Strix OC Aktiv PCIe 3.0 x16 (Retail) Ram: 2 x 4 GB G.SKILL 2 x 8 GB G.SKILL Mainboard: Gigabyte Gaming 5 Z97
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giannis (26.02.25), MerZomX (26.02.25)
Ungelesen 25.02.25, 23:49   #3
Thorasan
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Kalt oder Warm?
Die Kaltmiete wird normalerweise nur bei Mängeln o.ä. gesenkt, falls überhaupt; Die Nebenkosten sind hingegen meist variabel.

Und wieso sollte man dir (fristlos) kündigen? Es würde eine Nachforderung kommen, wenn überhaupt. Außer du hast massive Mietschulden, dann kann das anders sein. Aber auch dann würdest du ihm ja den von dir unterschriebenen Vertrag zurückschicken, weshalb es ja belegt wäre, dass du weniger zahlst.
__________________
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giannis (26.02.25)
Ungelesen 26.02.25, 00:04   #4
rexgullx
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Eine Miete besteht in der Regel aus drei Teilen:

- Kaltmiete
- Betriebskosten
- Heizkosten

Die Frage die sich stellt, ist was hat sich zur bisherigen Miete verändert?
Also genau nachsehen:

Hat sich die Kaltmiete erhöht? = OK... ärgerlich aber ist eine Mieterhöhung.

Haben sich gleichzeitig die Vorauszahlungen für Betriebskosten und/oder Nebenkosten verringert?
Nicht OK = Du läufst Gefahr in der Schlußabrechnung eine Nachzahlung leisten.
Besser deine Vorrauszahlungen in alter Höhe weiterhin leisten und somit eine Nachzahlung vermeiden.

Ausserdem genau durchlesen ob es nur eine Mieterhöhung ist oder sich noch anderes ändert!

So nach dem Motto "ist ja günstiger geworden... da meckern die nicht und unterschreiben."


Solange du mindestens den geforderten Mietbetrag fristgerecht überweist bist du allen Zahlungverpflichtungen nachgekommen und musst keine Kündigung befürchten.
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giannis (26.02.25)
Ungelesen 26.02.25, 09:14   #5
Milekstar
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Zitat:
Zitat von giannis Beitrag anzeigen
Vor kurzem habe ich einen Brief wegen einer Mieterhöhung bekommen.
Seltsamerweise zu meinen Gunsten, es sind nur ein paar Euro weniger.
Also zunächst erstmal, bitte feststellen was im Brief in der Betreffzeile steht?
Steht dort "Mieterhöhung" Wortwörtlich und die Neue Kaltmiete ist geringer als zuvor, dann liegt ein Fehler vor und das Schreiben ist nichtig. Dann sollte man den Vermieter Kontaktieren und bitten die Mieterhöhung nochmals zu Prüfen. Bei Mieterhöhung (nur Kaltmiete) darf kein geringer Preis stehen als zuvor, sagt ja schon der Name "Mieterhöhung". Wenn doch, sollte im Betreff Mietpreisanpassung/Mietpreissenkung o.ä. stehen.
Steht aber in der Betreffzeile Betriebskostenabrechnung/Nebenkostenabrechnung etc. und die Gesamtmiete ist geringer als zuvor. Ist das in Ordnung, weil sich dort nur die Nebenkosten und Heizkosten zu deinen Gunsten (z.B. durch geringeren Verbrauch) verringert hat.

Zitat:
Zitat von giannis Beitrag anzeigen
Und ich soll demnächst der Mieterhöhung per Unterschrift zustimmen.
Das ist seltsam, das klingt ja als hätte man die Wahl. Wenn ich nicht zustimme zahle ich nicht die Mieterhöhung.

Zitat:
Zitat von giannis Beitrag anzeigen
Wenn ich dann den neuen Mietbetrag überweise und er feststellt, dass ich weniger überwiesen habe, hat er dann recht, mich fristlos zu kündigen?
Nein definitiv nicht. Wenn Ungereimtheiten bestehen, sollten diese auch abgeklärt werden. Einen Mieter Kündigen kann der Vermieter nur auf Eigenbedarf (Soll aber in Zukunft abgeschafft werden), oder wenn man mit der Miete im Verzug ist und das auch erst nach eins/zwei Zahlungserinnerungen.

Zitat:
Zitat von DDR4 Beitrag anzeigen
In meinen Augen machst du nichts falsch, wenn du denn neuen betrag überweißt.Weil hast es ja Schwartz auf weiß.
Das ist irrelevant, der Vermieter darf Fehler nach Korrigieren und vom Mieter eine Nachzahlung fordern.
Wenn man jedoch Zahlt, ist das Rechtlich gesehen eine Zustimmung. Dann wird es später schwer sein dies zu Widersprechen, wenn herauskommt das was nicht stimmt.

Mein Rat: Den Vermieter Kontaktieren und ihn bitten dies nochmals zu Prüfen, mit einer Erwähnung ob seine Mieterhöhung nicht eigentlich eine Mietsenkung sei. Bis die Antwort kommt, zahlst du die laufende Miete unter Vorbehalt. Auf keinen Fall nicht Zahlen, denn dann kommst du in Verzug. Solltest du dann Antwort bekommen, kannst du dann Zuviel bezahlte Miete zurückfordern, bzw. du Zahlst nach. Was auch immer der Fehler ist/war.
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giannis (26.02.25)
Ungelesen 26.02.25, 11:41   #6
giannis
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Im Betreff steht "Mietanpassung"

Laut der Berechnung hat sich nur die Kaltmiete verändert.
Nebenkostenvorauszahlung ist gleich geblieben.

Im Schreiben steht "die Nebenkostenvorauszahlung wird von 93,50€ auf 93,50€ erhöht und bleibt weiterhin pauschal."
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Ungelesen 26.02.25, 13:24   #7
rexgullx
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Zitat:
Im Betreff steht "Mietanpassung"
Dann hast du Grund dich zu freuen, unterschreibst, und zahlst den neuen Betrag.
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giannis (26.02.25)
Ungelesen 26.02.25, 15:02   #8
giannis
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@rexgullx

kleine Berichtigung:

Auf dem ersten Blatt steht im Betreff - Mietanpassung.
Aber auf dem zweiten Blatt, das ich unterschreiben soll, steht Mieterhöhung.
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Ungelesen 05.03.25, 16:02   #9
elgerrito99
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ggf. angepasste Grundsteuer ?
elgerrito99 ist offline   Mit Zitat antworten
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