Zitat:
Zitat von SuperSoft
Eh, woher will denn jemand wissen wer die dort hin geklebt hat?
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Das wird sich dann zeigen. Zwar heißt es im Zweifel für den Angeklagten, aber ob darüber Zweifel bestehen, dass jemand in deiner Heimatstadt für dich Werbung macht, ohne dass du es weißt, beauftragt hast oder es selber warst, wird dann vom Richter entschieden.