20.05.22, 00:50
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#2
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Streuner
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Rechtsgrundlagen beim Plakatieren
Zitat:
Für das Anbringen von Plakaten und Aufklebern im öffentlichen Raum in Deutschland ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich (auch für Wahlplakate), ansonsten ist es eine Ordnungswidrigkeit. Selbst auf privatem Grund muss ab einer regional unterschiedlich festgelegten Größe auch eine behördliche Genehmigung vorliegen.
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https://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fenwerbung
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