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SuperSoft 19.05.22 22:11

Ist das Sachbeschädigung? Kann ich Haftbar gemacht werden?
 
Hey Leute!

Ich hab meinen eigenen Shop eröffnet und wollte dafür ein bisschen Werbung machen, jedoch bin ich mir etwas unsicher ob ich dafür Haftbar gemacht werden kann wenn ich Kleine Klebeetiketten mit einem QR-Code und meinem Logo, sowie sie überall an Bushaltestellen Bahnhöfen, Kneipentoiletten, Laternen und Co. geklebt werden.
Der QR-Code führt dann auf die Seite von meinem Shop.

Meine Frage:
Ich klebe diese oder ein anderer an eine Bushaltestelle, eine Kneipentoilette oder Laterne und jetzt passt dies jemandem nicht und er scannt die Seite sieht meine Adresse im Impressum und will mir eine Anzeige wegen Vandalismus oder Sachbeschädigung oder welcher Grund darauf zutreffen würde rein, muss ich diese dann bezahlen, bzw. kann jemand beweisen das ich diese selbst dorthin geklebt habe?
Könnte ja sein das mir jemand eins reinwürgen will und deshalb sowas macht.

Hat da jemand einen Rat?

P.S. Es geht um so Thermodrucketiketten die sich auch Supersoft wieder entfernen lassen.

MfG

karfingo 20.05.22 00:50

Rechtsgrundlagen beim Plakatieren
 
Zitat:

Für das Anbringen von Plakaten und Aufklebern im öffentlichen Raum in Deutschland ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich (auch für Wahlplakate), ansonsten ist es eine Ordnungswidrigkeit. Selbst auf privatem Grund muss ab einer regional unterschiedlich festgelegten Größe auch eine behördliche Genehmigung vorliegen.
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SuperSoft 20.05.22 09:52

Okey gut es ist eine Ordnungswidrigkeit.
Aber kann ich dafür belangt werden auch wenn keiner sieht das sich diese selbst angeklebt habe.
Wie z.B. Eine Fußballmannschaft hat ein Auswärtsspiel und die Fans die sich das Spiel anschauen verteilen überall in den Straßen Aufkleber ihrer Mannschaft an Laternen und co.
Dann kann der Verein ja nicht dafür belangt werden oder?

MfG

karfingo 20.05.22 12:19

Das Leben ist immer auf eigene Gefahr. Jeder in seiner Verantwortung.
Wenn die Ordnungshüter keine andere Adresse als deine vorfinden, halten Sie sich an dich.

MotherFocker 20.05.22 14:33

Zitat:

Zitat von SuperSoft (Beitrag 44546425)
Okey gut es ist eine Ordnungswidrigkeit.
Aber kann ich dafür belangt werden auch wenn keiner sieht das sich diese selbst angeklebt habe.
[...]

Die Frage konntest Du Dir ja weiter oben selbst beantworten:
Durch den QR-Code kommt an das Impressum der website ;)

Zitat:

Zitat von SuperSoft (Beitrag 44546425)
[...]Fans die sich das Spiel anschauen verteilen überall in den Straßen Aufkleber ihrer Mannschaft an Laternen und co.
Dann kann der Verein ja nicht dafür belangt werden oder?
[...]

Du würdest dann behaupten, dass der grosse Unbekannte aus Deinem Büro 2000 aufkleber entwedete und diese wahllos in der Stadt verklebte? :D


Ich würde die Aufkleber oder evtl. Flyer in Läden/Kneipen/etc verteilen. Da muss man zwar erst anfragen, aber dann ist es wenigstens serös und Du kannst schon mal paar Kontakte/Gespräche knüpfen. Vielleicht entstehen da schon Geschäftsbeziehungen.

Draalz 20.05.22 15:22

Vielleicht solltest Du Dich mal damit befassen, wie man eine Webseite für Suchmaschinen optimiert, anstatt die halbe Welt zuzukleben. ;)
Gemeinhin suchen Interessierte Angebote über [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...].

SuperSoft 20.05.22 17:01

Zitat:

Zitat von MotherFocker (Beitrag 44548496)
Du würdest dann behaupten, dass der grosse Unbekannte aus Deinem Büro 2000 aufkleber entwedete und diese wahllos in der Stadt verklebte? :D
.

Ja quasi :D

Ne ich klebe damit z.B. auch bei meiner Ware die Luftpolster damit fest oder lege diese dem Artikel bei.

Ich würde ja auch nur gern wissen ob man mich rechtlich belangen kann wenn man mir nicht nachweisen kann das ich diese persönlich dorthin geklebt habe.

Sprich Allmann XY meldet der Ordnungsbehörde dort klebt ein Sticker der da nicht hingehört und der verweist im QR Code auf meine Webseite aber keiner hat mich gesehen diese dorthin geklebt zu haben, droht mir dann eine Strafe, also Reinigungsgebühr?

Sonst könnte ich ja auch Beispielhaft das Logo hier verwenden mit einem QR Code der auf diese Seite leitet die vermutlich auch ein Impressum hat und dazuschreiben jede/r/s Spiel/Film/Serie hier gratis downloadbar.

Dann könnte dem Betreiber hier also auch eine Reinigungsgebühr erwarten oder wie?

Oder ich könnte dasselbe mit Mitbewerbern machen die mir nicht passen? Wäre doch total unfair.

csesraven 20.05.22 18:02

Zitat:

Oder ich könnte dasselbe mit Mitbewerbern machen die mir nicht passen? Wäre doch total unfair.
Dafür gibt es dann irgendwann eine Gerichtsverhandlung. Wer dann wie glaubhaft ist, entscheidet dann der Mann mit der Robe.

SuperSoft 20.05.22 18:32

Zitat:

Zitat von csesraven (Beitrag 44550156)
Dafür gibt es dann irgendwann eine Gerichtsverhandlung. Wer dann wie glaubhaft ist, entscheidet dann der Mann mit der Robe.

Eh, woher will denn jemand wissen wer die dort hin geklebt hat?

karfingo 20.05.22 21:57

Fingerabdrücke auf der Klebefläche?
Du wurdest gesehen oder auch nicht und ein Konkurrent reitet dich rein?
Du fragst hier und erhälst Antworten.
Mein Tipp: Lass es sein!
PS.: Eventuell las jemand deinen Thread hier, dann biste geliefert.

elise 21.05.22 06:39

überleg doch einfach selber... wenn jeder, der ein bisschen werbung machen möchte, zu solchen mitteln greift... fändest du das super? fändest du es cool, wenn überall diese kleber rumhängen würden? UND würdest DU die codes wirklich einlesen? wann immer ich sowas sehe, ignoriere ich das...

kleb sie doch dahin, wo sowas kleben darf oder geduldet wird... in diversen kneipen stört dsa niemanden.. auf einigen werbeflächen isses auch okay..

und vielleicht - du schreibst nicht, was für ein shop - machst du gezielt werbung?

csesraven 21.05.22 12:58

Zitat:

Zitat von SuperSoft (Beitrag 44550378)
Eh, woher will denn jemand wissen wer die dort hin geklebt hat?

Das wird sich dann zeigen. Zwar heißt es im Zweifel für den Angeklagten, aber ob darüber Zweifel bestehen, dass jemand in deiner Heimatstadt für dich Werbung macht, ohne dass du es weißt, beauftragt hast oder es selber warst, wird dann vom Richter entschieden.

richardhe 21.05.22 21:25

Wer scannt denn auf einem Scheisshaus auf der Autobahntoilette/Kneipe einen QR Code? Ganz ehrlich, solche Kunden möchte ich nicht...

Und frag dich auch mal selber, ob du je so einen Code beim kacken gescannt hast...

Und ich lauf auch nicht an einer Laterne vorbei und scanne einen QR Code...

Kannst ja deine Aufkleber auf fremde Autos kleben, da hast du dann bestimmt ein paar Klicks.

Suchmaschinenoptimierung nennt man das heutzutage

JohnDose 21.05.22 22:04

Zitat:

Zitat von SuperSoft (Beitrag 44550378)
Eh, woher will denn jemand wissen wer die dort hin geklebt hat?

Natür kann man das so nat nicht sagen, aber wer soll den Aufkleber dort hingeklebt haben, der große Unbekannte...ja der bekommt von irgendwoher Aufkleber und klebt die einfach so überall hin?


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