Die Kosten beziehen sich nicht auf den Wiederspruch ansich sondern auf die bis Dato angefallenen Prozesskosten. Dein Prozessgegner sitzt nicht untätig herum und wartet bis zum Verhandlungstag mit der Arbeit. Wenn die Verhandlung bis zum Ende gelaufen wäre, wären die Kosten bei weitem höher.
Im Normalfall wendet man sich an den Rechtsschutz der einem ein Beratungsgespräch vermittelt in dem geprüft wird ob ein Wiederspruch überhaupt Sinn macht, die Kosten dafür sind gleich Null.
Wenn ich deine Aussage so lese klingt es eher als hättest du selbst Widerspruch eingelegt und dann erst den Rechtsschutz eingeschaltet.
Beim nächsten mal bist du sicher schlauer.
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1. Streite niemals mit Idioten, sie ziehen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dann mit Erfahrung.
2. Wenn jemand denkt er hat die Oberhand, brich sie ihm.
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