Hi, hab folgendes Problem.
Habe in einem Bußgeldverfahren einen Anwalt eingeschaltet. Ursprünglich war ausgemacht, dass das über die Rechtsschutzversicherung gehen soll. Am Ende will ich die Rechnung evtl. doch selber zahlen und habe eine Rechnung angefordert.
Mir wurde während des Verfahrens empfohlen, den Einspruch zurückzunehmen, was die natürlich für mich machen würden. Jedoch haben die auf keinerlei Kosten hingewiesen, insbesondere nicht darauf, dass allein für die Rücknahme des Einspruchs sehr hohe Kosten anfallen. Hätte ich das gewusst dann hätte ich das selber veranlasst.
Jetzt wollte ich fragen, ob die mich auf die Kosten hinweisen hätten müssen?
Danke im Voraus