Zitat:
Zitat von starmann65
Halte ich eher für unwahrscheinlich, da man solche Upper eigentlich nur sehr geringfügig belangen kann [Strafrechtlich]
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Ich find's schon wahrscheinlich. Es handelt sich hier um reine Abschreckung!
Zitat:
Zitat von ChristianSolmecke
Beschuldigten (...), der lediglich 9 Filme, 8 Musiktitel und 8 sonstige Dateien zum Download bereitgestellt haben soll.
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Zitat:
Zitat von Chip
Update vom 10.11.: Auffällig ist außerdem die geringe Zahl der Uploads, für die einzelne Uploader verantwortlich sein sollen. So soll in einem Fall bereits die Zuordnung von 14 Filmen und 50 nicht näher definierten Dateien ausgereicht haben, um eine Hausdurchsuchung zu veranlassen.
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