Die Lehrerin stellt sich nicht quer sondern hat die Möglichkeit eröffnet, dass das Protokoll bei der Schulleitung eingesehen werden kann. Wem die Einsichtnahme so wichtig ist, der kann von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Dafür, den Inhalt zu digitalisieren und dann auch noch online zu verteilen, gibt es schlicht und ergreifend absolut keine Notwendigkeit und einen Rechtsanspruch schon mal gleich gar nicht.
Leider lautet insbesondere unter Grundschuleltern häufig die Devise "Warum bekommen wir nur den Finger, wir wollen gefälligst die ganze Hand!"
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