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myGully |
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21.05.14, 08:34
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#1
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mittel
Registriert seit: Jan 2013
Beiträge: 73
Bedankt: 9
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Abs im pkw pflicht?
Guten morgen,
Habe eine kurze frage da ich in google nicht wirklich eine klare antwort gefunden habe.
Ist oder wird das Anti Blockier System im auto pflicht so das ich es in meinen 4er polo nachrüsten muss oder nicht?
Und wie viel würde die nachrüstung ca. kosten wenn man das ganze in einer kfz werkstatt machen liese.
Danke im vorraus
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21.05.14, 09:20
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#2
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Banned
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 79
Bedankt: 189
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Soweit ich weiß, ist es für Neuwagen ab EZ 2004 Pflicht geworden.
Das bezieht sich wohlgemerkt auf die Neuzulassung, von einer Verpflichtung zum Nachrüsten weiß ich nichts, kann mir dieses aber auch nicht wirklich vorstellen.
Also stellt sich hier eher die Frage nach dem eigenen Sicherheitsbedürfnis. So´n ABS ist schon eine feine Sache, ich möchte es jedenfalls, obwohl es glücklicherweise nur ganz selten zum Einsatz gekommen ist, nicht mehr missen.
Das Nachrüsten dürfte schon einiges an Kohle verschlingen und bestimmt wird nicht gleich jeder Werkstattschrauber vor Begeisterung über eine solche Aufgabe in die Hände klatschen vor Freude. Schau dich halt mal in deiner Umgebung um und frage.
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21.05.14, 11:10
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#3
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mittel
Registriert seit: Jan 2013
Beiträge: 73
Bedankt: 9
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Oke vielen dank ich denke aber wenn es nicht Pflicht ist damit sich das für dieses Auto nicht mehr lohnt wenn es wirklich so viel kostet denn ich werde es voraussichtlich nur zwei bis drei Jahre fahren und dann kommt was Gescheides in die Garage
Vielen dank
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21.05.14, 11:11
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#4
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HFC Urgestein
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 763
Bedankt: 820
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Nachrüsten musst du es nicht ! Auch keine 3. Bremsleuchte denn diese Vorschriften gelten nur für Neuwagen ab einem bestimmten BJ !
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Du sollst Sieger sein oh mein HFC Chemie - bis in die Ewigkeit werden wir zu Dir stehn........
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21.05.14, 11:48
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#5
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 456
Bedankt: 218
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Zitat:
Zitat von gkkaa19
Oke vielen dank ich denke aber wenn es nicht Pflicht ist...
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Liest du eigentlich, was man dir antwortet?
Egal, jetzt nochmal leicht verständlich:
Du musst an deinem Polo kein ABS nachrüsten.
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21.05.14, 11:54
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#6
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mittel
Registriert seit: Jan 2013
Beiträge: 73
Bedankt: 9
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Sorry für mein deutsch
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27.05.14, 23:48
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#7
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Macht Klopapier
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 100
Bedankt: 56
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Also Ich denke das ABS keine Pflicht ist.
Wenn ich mir einen Catterham Seven 165 anschaue....der hat gar nix....Kein abs kein ESP kein gar nix.
Und wird weiterhin gebaut
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27.05.14, 23:52
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#8
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Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 481
Bedankt: 114
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also mein golf 3 hat auch kein abs mehr ://
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28.05.14, 20:21
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#9
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Mitglied
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 396
Bedankt: 257
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Eine gesetzliche Pflicht gibt es auch für Neuwagen nicht - es existieren nur Selbstverpflichtungen der verschiedenen Automobilverbände.
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28.05.14, 22:36
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#10
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Köln
Beiträge: 289
Bedankt: 89
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Hatte mal so ein Problem nach einem Motorumbau.
Pflicht ist was das Fahrzeug ab Werk hatte.
Also hatte dein Fahrzeug zu beginn ABS und ist dann ausgefallen muss es wieder in Stand gebracht werden.
Hatte es kein ABS muss kein ABS rein.
Das selbige gilt für so ziemlich alles am Auto z.B. mit den Airbags das selbe Spiel.
Wenn welche drinn sind kann mann diese nicht ausbauen um ein Sportlenkrad zu verbauen oder Sportsitze (bzw. es würde dir keiner eintragen).
Will mann jetzt einen 3er Golf einem anderen Motor verplfanzen
und das Spenderfahrzeug hatte ABS o.ä.
So muss mann auch dies mit nachrüsten.
Quelle: TÜV Hessen
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28.05.14, 22:52
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#11
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Mitglied
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 342
Bedankt: 209
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fast richtig,
hatte dein modell einmal mit und einmal ohne airbag...
beispiel vectra a, mit und ohne (je nach bj.).
da kannst du den austragen lassen.
geht auch bei vw, audi, bmw usw...
willst du was "moderneres" also neueren motor, musst du auch die auflagen erfüllen.
in dem fall bremsanlage, ggf. airbag usw.
der TE fragt jedoch spezifisch nach nachrüstung.
Maik77 hat die antwort schon gegeben.
die hersteller haben ab bj. xx die pflicht... usw...
wenn das fahrzeug bei der zulassung dieses nicht hatte, muss der besitzer es aktuell nicht nachrüsten lassen!
was anderes ist es mit warnwesten oder so.
aber niemand kann verlangen eine bremsanlage mit abs nachrüsten zu lassen, weil das den wert des pkw´s übersteigt.
was anderes ist es mit dem kat.
da können leider verbote aufgeführt werden, wo man fahren darf (umweltzone).
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