myGully.com Boerse.SH - BOERSE.AM - BOERSE.IO - BOERSE.IM Boerse.BZ .TO Nachfolger
Zurück   myGully.com > Talk > News
Seite neu laden

[Internet] Urteil: Kununu muss im Streitfall Klarnamen nennen

Willkommen

myGully

Links

Forum

 
Antwort
Themen-Optionen Ansicht
Ungelesen 17.02.24, 18:03   #1
ziesell
das Muster ist das Muster
 
Registriert seit: Apr 2011
Ort: Oimjakon
Beiträge: 2.356
Bedankt: 2.337
ziesell leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 189238700 Respekt Punkteziesell leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 189238700 Respekt Punkteziesell leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 189238700 Respekt Punkteziesell leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 189238700 Respekt Punkteziesell leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 189238700 Respekt Punkteziesell leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 189238700 Respekt Punkteziesell leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 189238700 Respekt Punkteziesell leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 189238700 Respekt Punkteziesell leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 189238700 Respekt Punkteziesell leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 189238700 Respekt Punkteziesell leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 189238700 Respekt Punkte
Standard Urteil: Kununu muss im Streitfall Klarnamen nennen

Zitat:
Urteil: Kununu muss im Streitfall Klarnamen nennen

Wer negative Bewertungen auf Kununu veröffentlicht, muss nach einem Gerichtsurteil damit rechnen, seine Anonymität zu verlieren.



Kununu ist ein Onlineportal, auf dem sich Mitarbeiter "aktiv über Arbeitsverhältnisse in Firmen austauschen" können (O-Ton Kununu). Bisher warb das Unternehmen zudem damit, dass die Arbeitgeberbewertungen "anonym und kostenlos" veröffentlicht werden könnten.

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) entschied jedoch vor einer Woche, dass von negativen Bewertungen betroffene Arbeitgeber gegenüber Plattformen wie Kununu einen Anspruch darauf haben, entweder "den Klarnamen des Bewerters zu erfahren oder darauf, dass die Bewertung gelöscht wird", so das Magazin Legal Tribune Online.

Löschung negativer Kommentare verlangt

In dem vom OLG behandelten Fall habe ein Arbeitgeber die Echtheit zweier negativer Bewertungen angezweifelt und ihre Löschung verlangt. Da die Firma jedoch keinen Nachweis habe liefern können, dass tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliege, habe Kununu die negativen Bewertungen nicht gelöscht.

Stattdessen forderte die Plattform laut dem Bericht den Verfasser der Bewertungen auf, Belege vorzulegen, um die Echtheit zu bestätigen. Dies erfolgte auch über anonymisierte Tätigkeitsnachweise. Damit gab sich der Arbeitgeber nicht zufrieden. Er beantragte daher beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung zur Löschung der Bewertungen, erhielt diese aber nicht.

Das OLG akzeptierte die darauf erfolgte Beschwerde des Arbeitgebers und entschied, dass "die Anonymität der bewertenden Person aufgehoben werden könne und bei Zweifeln an der Echtheit die Bewertung dauerhaft gelöscht werden müsse", schreibt Legal Tribune Online.

Kein Anspruch auf Anonymität aus Datenschutzgründen

Auch einen Anspruch auf Anonymität aus Datenschutzgründen erkannte das OLG nicht. Ein bewertetes Unternehmen müsse "so viel wie möglich" erfahren, um die Rechtmäßigkeit einer negativen Bewertung prüfen zu können. Dazu gehöre auch die Information, wer einen negativen Kommentar verfasst habe.

Rechtsanwalt Jan Meyer von der vom Kläger beauftragten Anwaltskanzlei Sterne-Advo hält die Entscheidung des OLG für "bahnbrechend". Bisher hätten Arbeitgeber "ungerechtfertigte negative Bewertungen hinnehmen müssen, die möglicherweise aus unlauteren Motiven erstellt" worden seien. Bewertende auf Kununu seien nun "angehalten, ihre Bewertungen wahrheitsgemäß zu verfassen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden".

Update: Stellungnahme von Kununu

Mittlerweile veröffentlichte Kununu eine Stellungnahme auf seiner Webseite. Darin erklärte CEO Nina Zimmermann, dass man die Entscheidung des OLG prüfen lassen wolle. Man werde "weiterhin die Identität unserer Nutzer schützen und uns aufgrund dieser Entscheidung nicht dazu verpflichtet sehen, die Klarnamen unserer Nutzer herauszugeben".

Der Auffassung des OLG stünden "die klaren Vorgaben der BGH-Rechtsprechung entgegen". Der BGH habe "mehrfach betont, dass die Abgabe anonymisierter Bewertungen in Bewertungsportalen wie Kununu gesetzlich anerkannt" sei. Betreiber eines Bewertungsportals seien gesetzlich dazu verpflichtet, die Wahrung der Anonymität ihrer Nutzer zu gewährleisten. Zimmermann beruft sich bei dieser Aussage auf § 19 Abs. 2 TTDSG.

Der BGH habe mehrfach klargestellt, dass anonyme Bewertungen rechtlich zulässig seien. "Diese Rechtsprechung beachtet das OLG Hamburg offenbar nicht", so Zimmermann. Man sehe daher "keine Veranlassung zur Einführung einer Klarnamenpflicht oder zur Herausgabe solcher im Rahmen der Überprüfung einer Bewertung".
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
ziesell ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 17.02.24, 23:07   #2
csesraven
Echter Freak
 
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 2.154
Bedankt: 2.843
csesraven leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 406769135 Respekt Punktecsesraven leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 406769135 Respekt Punktecsesraven leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 406769135 Respekt Punktecsesraven leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 406769135 Respekt Punktecsesraven leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 406769135 Respekt Punktecsesraven leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 406769135 Respekt Punktecsesraven leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 406769135 Respekt Punktecsesraven leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 406769135 Respekt Punktecsesraven leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 406769135 Respekt Punktecsesraven leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 406769135 Respekt Punktecsesraven leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 406769135 Respekt Punkte
Standard

Kununu löscht aus eigener Erfahrung Bewertungen - aber Respekt, dass sie das wohl nicht so leichtfertig tun wie ich vermutet habe.
csesraven ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 18.02.24, 13:46   #3
tronx
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 500
Bedankt: 640
tronx leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 107401626 Respekt Punktetronx leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 107401626 Respekt Punktetronx leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 107401626 Respekt Punktetronx leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 107401626 Respekt Punktetronx leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 107401626 Respekt Punktetronx leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 107401626 Respekt Punktetronx leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 107401626 Respekt Punktetronx leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 107401626 Respekt Punktetronx leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 107401626 Respekt Punktetronx leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 107401626 Respekt Punktetronx leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 107401626 Respekt Punkte
Standard

Immer schön hinschreiben: " So und soviel Bewertungen wurden auf Antrag des Arbeitgebers gelöscht", dann weiß man, was für ein Verbrecher Menschen beschäftigt!
__________________
Anarchie und Frieden
tronx ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren

BB code is An
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:47 Uhr.


Sitemap

().