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myGully |
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10.09.10, 13:52
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#1
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Newbie
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 80
Bedankt: 5
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schulfrage sachschaden
hallo wir haben im chemie unterricht n[sse gepresst dabei ist mir das press ger't kapuutt gegangen
nun wird verlangt das ich es ersetzen muss oder beyahlen soll.
muss ich bezahlen .... das ist meine frage
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10.09.10, 13:54
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#2
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Chuck Norris
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 3.474
Bedankt: 3.734
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Die Schule sollte eigentlich versichert sein.
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10.09.10, 13:56
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#3
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Flasche
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 114
Bedankt: 177
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wenn du ordnungsgemäß benutzt hast, das heisst einfach nur draufgedrückt hast, dann kannst du natürlich gar nix dafür, zumal es dir ja befohlen wurde! was ist das denn für ein nussknacker? sowas?
Bitte Bildgröße beachten!
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10.09.10, 13:58
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#4
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Newbie
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 80
Bedankt: 5
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oki wir haben eine knoblauch presse benutzt.
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10.09.10, 14:02
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#5
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Banned
Registriert seit: Sep 2009
Ort: Im hohen Norden
Beiträge: 923
Bedankt: 13.021
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Zusammengefasst:
Obwohl du alt genug bist, hast du ein Gerät verwendet, von dem du genau weißt, dass es für den benutzten Zweck nicht geeignet ist.
In diesem Falle bittet dich die Schule zu Recht zur Kasse...
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10.09.10, 14:07
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#6
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Newbie
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 80
Bedankt: 5
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aber ich wurde doch dazu aufgefordert ezs mit der knoblauch presse zu machen
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10.09.10, 14:18
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#7
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Banned
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 458
Bedankt: 171
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dann musst du auch nicht bezahlen.
würde ich jedenfalls auf keinen fall.
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10.09.10, 14:21
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#8
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 27
Bedankt: 6
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damals habe ich so viel kaputt gemacht musste nie was bezahlen
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10.09.10, 14:26
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#9
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Skeptiker
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 17
Bedankt: 51
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Zitat:
Die Schule sollte eigentlich versichert sein.
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Das hat damit nichts zu tun. Hier zahlt keine Versicherung der Schule - auch keine spezielle Inhaltsversicherung. Da hier ein Sachschaden durch einen Dritten (Premium_Smoke) entstanden ist, ist er dazu verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Hier geschah dies auf Weisung, weshalb eigentlich der Lehrer haftbar zu machen ist.
Allerdings selbst wenn du, als Schüler, zahlen musst, dann bist du (sofern deine Eltern eine haben) über die Haftpflichtversicherung deiner Eltern versichert. Deine Eltern sollen den Schaden der Versicherung melden und der Schaden wird in der Regel ohne Selbstbeteiligung ersetzt. Fertig.
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10.09.10, 14:30
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#10
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Chuck Norris
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 3.931
Bedankt: 2.418
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also... der lehrer hat gesagt das du es machen sollst, das ding ist dabei kaputt gegangen, entweder du hast es mutwillig zerstört (hast die draufgestellt oder dich mit deinem ganzen gewicht draufgestützt) oder es ist einfach so kaputt gegangen, falls du es mutwillig zerstört hast musst du es bezahlen, fallst nicht eben nicht.
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10.09.10, 14:43
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#11
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Banned
Registriert seit: Sep 2009
Ort: Im hohen Norden
Beiträge: 923
Bedankt: 13.021
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Zitat:
Zitat von -Premium_Smoke
aber ich wurde doch dazu aufgefordert ezs mit der knoblauch presse zu machen
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Wenn du so nett wärest, zukünftig alle Informationen verständlich am Stück zu liefern, müssten andere User und meine Wenigkeit nicht rätseln, was passiert ist und könnten dir schneller eine vernünftige Antwort geben.
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10.09.10, 14:51
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#12
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Banned
Registriert seit: Dec 2009
Ort: Nahe stuttgart
Beiträge: 1.613
Bedankt: 318
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wenn du haftpflicht hast solltest du solange es versehen ist nicht bezahlen, wenn du nicht hast muss du zahlen wenn du unsinn gemacht, sprich nicht richtig benütz hast.
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10.09.10, 15:26
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#13
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Ba Sc
Registriert seit: Jul 2010
Ort: Germanys NRW
Beiträge: 37
Bedankt: 12
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hab damals im Chemie Unterricht eine "kleine" Explosion erzeugt.
Dabei sind Reagenz- und andere Gläser, 1 Rührgerät, 1 Bunsenbrenner kaputt gegangen, nicht zu vergessen der Tisch
ca. 7 Klasse -> 0 Euro
kann doch jedem mal passieren .
Wichtig ist nur zu wissen: Man darf sich nicht erwischen lassen
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10.09.10, 17:49
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#14
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.530
Bedankt: 55.343
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@iscool
Super iscool, du bist der Held des Tages!
Zum TS, ich bin der Meinung dass du es nicht bezahlen musst sofern es Schuleigentum ist. Wenn es nun aber das Eigentum eines Lehrers oder dergleichen war, dann könnte es schon sein, dass du es ersetzen musst.
Ich würde es mir jedenfalls an Lehrer Stelle ersetzen lassen.
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10.09.10, 18:29
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#15
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Apr 2009
Ort: Bayern :)
Beiträge: 587
Bedankt: 414
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ne Knoblauchpresse kostet 8 euro....... wein doch nciht wegen 8 euro!
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10.09.10, 19:18
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#16
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Banned
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 508
Bedankt: 234
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Aber es geht ums Prinzip! xD
Ne, aber ehrlich gesagt wären mir die 8 Euro zu Schade zu zahlen, wenn ich im Recht bin. Sogar 10 Cent wären mir zu Schade, weil ich meinem Lehrer dann Recht geben würde, obwohl es nicht so ist.
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11.09.10, 16:27
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#17
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Stammi
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 1.325
Bedankt: 406
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Wie schon geschrieben musst du es nicht bezahlen, wenn du das Gerät sachgemäß benutzt hast.
Jedes Gerät geht irgendwann mal kaputt - das nennt man "Verschleiß".
Da dieses Gerät Schuleigentum ist, ist es in gewisser Art durch dich bezahlt. Denn der Staat finanziert die Schule. Wiederum wird der Staat von der Steuer finanziert. Diese müssen von jeden steuerpflichtigen Menschen bezahlt werden. Also wenn deine Eltern arbeiten gehen, geht ein Teil ihres Lohnes in die Staatskasse (Lohn-/Gehaltssteuer). Genauso bezahlst du auch Steuern, irgendwann wenn du arbeiten gehst, Auto fährst oder sogar jetzt, wenn du dir etwas im Geschäft kaufst, bezahlst du automatisch Mehrwertsteuer mit dazu, die über den Handel direkt in die Staatskasse fließen.
Es werden zwar die verschiedenen Steuern in ihren Zweck und Nutzen eingeteilt, wie sie später verwendet werden. Denoch landet irgendeine Steuer die du bezahlst oder bezahlen wirst irgendwann in die Finanzierung der Schule. Also wird nicht nur das Gebäude, die Geräte, Bücher bezahlt, sondern auch die Lehrer selbst. Eben alles was man dazu braucht um eine Schule zu bauen und im Betrieb zu halten.
Aber auch wenn du zur Finanzierung beigetragen hast oder wirst, dann darfst du denoch nicht frei über die Dinge in der Schule entscheiden und z.B. auch nicht mutwillig zerstören. Versteht sich denke ich mal von selbst. Hast du es nicht mutwillig zerstört und hast es sachgemäß benutzt, musst du es nicht bezahlen.
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11.09.10, 18:15
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#18
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Banned
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 520
Bedankt: 493
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Vielleicht liege ich ja falsch, aber ich behaupte, wir erfahren hier eh nicht den richtigen Sachverhalt. Von daher ist jede weitere Diskussion eigentlich überflüssig
Wenn es sich so zugetragen hat wie geschildert, würde ich keinen müden Cent bezahlen.
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