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Ungelesen 10.12.13, 13:42   #8
Erebos76
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Wenn Du nur 4 Wochen verpasst hast, stehen die Chancen noch sehr gut, in die Materie einzusteigen. ReWe hat eine durchweg logische Struktur, wenn Du diese verstehst, bleibt Dir das auswendig lernen von Buchungssätzen erspart. Die Lösungen kannst Du Dir herleiten.

Versuchen wir es mal.

Jeder Kaufmann in der BRD ist nach §238 HGB zur Buchführung verpflichtet. Ausnahme: in zwei aufeinanderfolgenden Rechnungslegungsjahren übersteigt

a) der Umsatz nicht 500 T€
b) der Jahresüberschuss nicht 50 T€

Siehe hierzu §241a HGB. Die handelsrechtliche Buchführungspflicht dient in ihrem Grundzweck dem Gläubigerschutz und der Gewinnermittlung nach einheitlich festgelegten Grundsätzen.

Herausgebildet hat sich dabei nach italienischem Vorbild das T-Konten-Modell, fachlich als Doppik bezeichnet. Jeder Buchungssatz legt sich auf mindestens zwei Konten nieder, wodurch Fehlerquellen vermieden werden sollen.

Grundlage hierzu bildet das Inventar nach §240 HGB, in dem der Kaufmann seine Schulden, Forderungen, Grundstücke, Bestand seines baren Geldes etc. aufzuführen hat. So kann bspw. ein Kaufmann im Inventar "Grundstück Hauptstr. 100 -> 250.000€, Grundstück Nebenstr. 99 -> 150.000€" ausweisen. Jeder Vermögens- und Schuldgegenstand ist also einzeln auszuführen.

Die Bilanz wiederum verkürzt diese Positionen auf ein Konto "Grundstücke und Gebäude" und weist einen Betrag von 400.000€ aus, die Summe aus 250.000€ und 150.000€ also. Daraus kann man schlussfolgern, daß eine Bilanz ein verkürztes Inventar ist.

Etymologisch leitet sich das Wort "Bilanz" aus dem lateinischen "bi" (=zwei, doppel) und "lanxia" (=Schale) ab - sie entspricht also einer Waage. Auf der rechten Seite der Bilanz werden alle aktiven Bestandskonten aufgeführt, die Vermögenswerte des Unternehmens also. Auf der linken Seite werden die passiven Bestandskonten aufgeführt, die Schuldenseite des Unternehmens.

Man kann also sagen, daß die Vermögenswerte der Aktivseite (wie bspw. Fuhrpark, Technische Anlagen und Maschinen, Grundstücke und Gebäude etc.) mit den finanziellen Mitteln der Passivseite (wie bspw. Eigenkapital, Darlehen, Hypotheken etc.) finanziert wurden. Womit wir wieder beim Wort "bilanxia" wären, die Summe beider Seiten muss zwingend gleich hoch sein.

Insofern spricht man bei der Passivseite der Bilanz von der Kapitalherkunftsseite, bei der Aktivseite von der Kapitalverwendungsseite.

Der Kaufmann muss nach §239 II die Eintragungen in den Büchern richtig, zeitgerecht, vollständig und geordnet vornehmen. Daraus lässt sich herleiten, daß jede Änderung des Vermögens und/oder der Schulden buchhalterisch erfasst werden muss. In der Praxis bedeutet das, Buchungssätze zu erstellen und Vermögens- und/oder Schuldenänderungen auf den T-Konten festzuhalten.

Vorerst bleiben wir bei Bestandskonten. In Deinem Buch ist ganz am Ende ein Kontenplan, wir sprechen jetzt von Konten der Klasse 0 bis 4. Studiere diesen Plan und Du wirst feststellen, daß die Konten der Klasse 0,1,2 zu den Aktivkonten gehören und die der Klassen 3,4 zu den Passivkonten. Konten der Klasse 8 sind Ergebniskonten wie Eröffnungs- oder Schlussbilanzkonto.

Unterstellen wir doch der Einfachheit halber folgende Situation: ein Kaufmann entnimmt Geld aus der Kasse und kauft damit einen Schreibtisch für 1.399€ beim Möbelhändler seines Vertrauens. Dann geschieht im Prinzip folgendes: sein Bargeldbestand mindert sich (Konto 2880 "Kasse"), und sein Bestand an Bürotischen mehrt sich (Konto 0870 "Büromöbel und sonstige Geschäftsausstattung"). Beides sind aktive Konten, also lautet der Buchungssatz

0870 Büromöbel an 2880 Kasse 1.399€

Der Kaufmann zeigt in seinen Büchern also auf, daß sein Bestand an Büromöbeln erhöht und sein Kassenbestand gemindert wurde.

Dies tut er das ganze, liebe lange Jahr lang und am Ende des Geschäftsjahres ermittelt er die Saldi seiner Konten, also den Anfangsbestand zuzüglich der Mehrungen und abzüglich der Minderungen. Für unseren konkreten Fall würde er also mehr an Büromöbeln und weniger an Kassenbestand ausweisen wie zu Beginn des Geschäftsjahres. Die Saldi aller Konten überträgt er in das Schlussbilanzkonto und hat damit seine Pflicht nach §238 HGB erfüllt. Diese Bilanz ist der Abschluss eines Geschäftsjahres und gleichzeitig Beginn des nächsten Geschäftsjahres, womit wir bei der Eröffnungsbilanz wären.

Schlussbilanz im Jahr t = Eröffnungsbilanz im Jahr t+1

Vielleicht hat Dir das einen Einstieg in die Materie verschafft. Jetzt gleich wollte ich nicht noch zu Aufwandskonten und Erstellung Buchungssätzen kommen, um nicht Deinem Lehrer vorwegzugreifen. Außerdem hab ich auch keine Lust mehr zu schreiben.

Falls Fragen sind - melde Dich ruhig. Viel Erfolg, und bedenke: fortes fortuna adiuvat.
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