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Ungelesen 27.05.12, 23:04   #11
Darkparatwa
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Ich kenne die Technikerausbildung inhaltlich und natürlich auch Bachelorstudium. Der Schwierigkeitsgrad der Technikerausbildung orientiert sich lediglich an der Fachhochschulreife (Voraussetzung ist der Realschulabschluss). Deshalb kann durch Zusatzprüfungen die Fachhochschulreife erworben werden. Der Unterschied zwischen Bachelor und Techniker ist enorm. Wer sich mal wirklich die Hefter und entsprechenden Klausuren angesehen hat, der weiß was ich meine
In der Technikerausbildung werden noch viele allgemeinbildende Inhalte vermittelt. Damit gibt sich keine Hochschule mehr ab. Das wird dort einfach vorausgesetzt.
Ich habe gar nichts dagegen einer Technikerausbildung die „Niveau-Stufe 6“ zu verpassen. Aber es ist kein akademischer Abschluss. Ein paar meiner Kumpels haben auch eine Technikerausbildung absolviert und es ist einfach viel zu trivial. Damit könnt ihr dann studieren und der Unterschied wird jedem ganz schnell klar werden. „Niveau-Stufe 6“ ist dann nur eine politische Entscheidung, basiert nicht auf dem tatsächlichen Schwierigkeitsgrad der Ausbildung.

Eine Anrechnung von Leistungen auf ein Studium wird wohl nur von den nördlicheren Bundesländern akzeptiert. In Bayern und Baden-Württemberg ist ein Hochschulabschluss noch ein Hochschulabschluss und das spiegelt sich auch im wirtschaftlichen Erfolg dieser Bundesländer wieder. Studiert doch einfach an einer staatlichen Hochschule, dann seid ihr wirklich Ingenieure und ich kann versprechen, es macht sehr viel Spaß.

Wir machen es uns eindeutig zu schwer. Jetzt könnt ihr euch über die Technikerausbildung informieren:

http://de.wikipedia.org/wiki/Techniker


Technikerausbildung = Fachschule(Voraussetzung: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss)
Bachelorstudium = Hochschule/Universität (Voraussetzung: Fachhochschulreife (Technikerausbildung), Abitur, etc.

http://de.wikipedia.org/wiki/Studium
Ausbildereignungsprüfung (AdA-Prüfung)= Voraussetzung für die AdA-Prüfung
„Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) sieht keine gesetzliche Voraussetzung für die Teilnahme an der AdA-Prüfung vor. Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium wird ebenfalls nicht verlangt, d. h. jeder der erfolgreich die AdA-Prüfung bestanden hat, besitzt „automatisch“ die Ausbildungsbefähigung. Ein bestimmtes Mindestalter wird (formaljuristisch) nicht verlangt.“

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Ausbild...gspr%C3%BCfung
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