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myGully |
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03.10.14, 10:43
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 790
Bedankt: 101
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Lohnabrechnung fehlerhaft - Korrektur verlangen?
Hallo,
ich wollte mal wissen, ob man eine Korrektur einer Lohnabrechnung verlangen kann wenn diese falsch ist?
Ich habe eine Tätigkeit am 15.08 begonnen und die Steuerberatung der Firma hat versehentlich das falsche Datum eingetragen (beginn ab 15. Juli) und ich habe deshalb zu viel ausgezahlt bekommen für Juli anteilig und für August komplett.
Ich habe das Geld dann aufgeteilt und durfte das überbezahlte Geld für den September nun selbst anrechrechnen. Nun habe ich erneut eine Auszahlung für September erhalten, obwohl ich ende August eine Überbezahlung erhalten und somit das Geld für September schon erhalten habe.
Ich dürfte also erst wieder im Oktober eine Gehaltszahlung bekommen.
Nun wird das Geld, welches ich jetzt im September bekommen habe für Oktober angerechnet, sodass ich den Differenzbetrag ende Oktober erhalte.
Auf den Abrechnungen wird hier und da etwas draufgerechnet oder etwas abgezogen.
Das ganze sieht dementsprechend total verwirrend aus!
Kann man da eine Korrektur verlangen, sodass die regulären Beträge, die ich im Monat erhalte auf der Abrechnung stehen?
Lg
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03.10.14, 11:01
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#2
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.584
Bedankt: 21.690
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Natürlich kannst du das. Du hast als Arbeitnehmer das Recht auf eine korrekte Lohnabrechnung und da sie sowieso das zu viel bezahlte Geld anrechnen, brauchst du die korrekte Lohnabrechnung sogar, damit du das alles nachvollziehen kannst.
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03.10.14, 15:20
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#3
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.163
Bedankt: 2.358
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Zitat:
damit du das alles nachvollziehen kannst.
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Kann er ja, nur:
Zitat:
Das ganze sieht dementsprechend total verwirrend aus!
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Außerdem glaube ich nicht, das er eine Korrektur (damit sind ja wohl die korrekten Abrechnungen für August und September gemeint) bekommen kann.
Es ist Einkommensteuer und die Sozialversicherungen falsch abgeführt worden, deshalb muss dies in den folgenden Abrechungen korrigiert werden. Das geschieht durch Umbuchungen, die ja auch auf den Abrechungen aufgeführt sind.
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04.10.14, 20:42
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 14
Bedankt: 7
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Jede halbwegs gute Lohnabrechnungssoftware kann das rückwirkend korrigieren. Die Steuerberatungsfirma wird vermutlich auch mit so etwas arbeiten ( DATEV, Dataline und wie sie alle heißen).
Ich arbeite z.B. mit Dataline. Hier kann ich auch rückwirkende Abrechnungen korrigieren. Abrechnungsmäßig kommt hier zwar immer 0,00 raus, aber nur, weil eine entsprechende Differenz auf das aktuelle Monat gebucht wird.
Hier dann nur noch dagegen rechnen, was Geld geflossen ist und schon weißt Du, was du bekommst oder rückzahlen musst.
Voraussetzung ist natürlich, dass sämtliche personellen Daten wie Eintrittsdatum, Krankenversicherung, Steuerdaten über Elstam richtig gepflegt wurden.
Ggf. muss auch eine entsprechende Anmeldung zur Krankenkasse berichtigt werden. Das macht aber (normalerweise) das Programm automatisch, wenn die Daten korrigiert werden. Ach ja, bereits erstellte Abrechnungen zur Krankenversicherung bzw. Lohn/Einkommensteuer werden natürlich auch dementsprechend korrigiert.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei lydima:
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04.10.14, 21:56
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#5
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.584
Bedankt: 21.690
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Und nur so kann es auch nachvollzogen werden, was überzahlt wurde, was abgezogen wurde etc. Wenn es immer nur neue (falsche) Abrechnungen gibt, wird irgendwann alles so unübersichtlich, dass er/sie wohlmöglich zu viel Geld zurückzahlt.
Ich kenn das mit den korrigierten Lohnabrechnungen von meiner Mutter. Dort wurde bei 3 Abrechnungen die Lohnerhöhung nicht berücksichtigt und zu wenig ausgezahlt und sie hat 3 korrigierte Abrechnungen bekommen, wo auch drin stand, was sie schon bekommen hat.
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05.10.14, 10:43
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 790
Bedankt: 101
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Danke für die Hilfe! Ich werd das dann mal klären!
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11.10.14, 09:04
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#7
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.584
Bedankt: 21.690
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Hat alles geklappt mit klären?
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