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myGully |
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03.05.17, 16:09
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 5
Bedankt: 5
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urlaubsanspruch fragen?
hallo zusammen vll kann mir jmd helfen,
meine freundin arbeit teilzeit 30 std die woche 4 tage (mo-do; fr frei) die woche, in einer praxis, sie bekommt 28 urlaubstage
nun meine fragen:
1. sind die 28 korrekt oder müßten dies weniger sein da sie ja kein vollzeitkraft ist (laut tariff 28 tage für vollzeit)
2. wenn sie aber eine woche urlaub nehmen will muss sie 5 tage urlaub nehmen statt 4 tage, den eigentlich hat sie ja freitags frei, ist dies dann so richtig?
hoffe ihr versteht was ich meine und mir kann jmd helfen
gerne auch mit gesetztes auszüge damit man was auf der hand hat, auf welche grundlage man sich dann bezieht
vielen dank
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03.05.17, 16:27
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#2
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...
Registriert seit: Aug 2015
Beiträge: 822
Bedankt: 373
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Vielleicht hilft dir das weiter mit deiner frage
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Mein System:
CPU: AMD FX-9590(FD9590FHW8KHK, 4.7GHz, 8C Kühler: ARTIC Liquid Freezer 240 Netzteil: Thermaltake Berlin 630 Watt GPU: Asus GeForce GTX 1080 Strix OC Aktiv PCIe 3.0 x16 (Retail) Ram: 4 x 4 GB Hyper 1866 MHZ CL10 Mainboard: SABERTOOTH 990FX R2.0
HDD: 2 x WD 4TB SSD: Toshiba 128GB Tower: Thermalthek Level 10 GT Betriebssystem: Windows 10 Prof 64bit
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03.05.17, 16:31
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 5
Bedankt: 5
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danke aber leider nicht wirklich da sie keinen 450 euro job hat
vorallem interessiert mich frage nr 2 am meisten
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03.05.17, 17:02
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#4
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Ist öfter hier
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 222
Bedankt: 119
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Sie darf nicht schlechter gestellt sein als eine Vollzeitkraft deshalb auch 28 Tage Urlaub aber deshalb muss Sie auch 5 Tage Urlaub (Mo.-Fr.) nehmen egal wieviel Tage Sie arbeitet!
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei pillepalle001:
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04.05.17, 06:24
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#5
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Master of Desaster
Registriert seit: Dec 2014
Beiträge: 4.064
Bedankt: 3.099
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Grundsaetzlich bleibt die Frage, ob der Arbeitgeber irgendeinem Verband angehoert oder nicht.
Erst dann reden wir ueberhaupt ueber Tarifangebundenheit.
Es gibt viele Arbeitgeber die dem nicht angehoeren und sich nach den gesetzlichen Urlaubstagen richten, die niedriger sind.
Andere arbeiten als Nichtmitglieder " angelehnt" an den geltenden Tarifvertag der jeweiligen Branche.
Tarifvertraege beinhalten zumeist verhandelte kleiner Vorteile fuer AN's,siehe z.B Anzahl der Urlaubstage
Urlaub wird in Arbeits oder Werktagen gemessen .
Arbeitstage gibt es 5; Werktage 6
Der Rest ist Auslegungssache und wird im Arbeitsvertrag verankert.
Selbstverstaendlich muss er gueltige -Rechtslage- beinhalten.
Branchenueblichkeiten sind grundsaetzlich nicht rechtsverbindlich!
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Caplan:
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