an Kohlkop,
alle kosten, die im zusammenhang deiner arbeit stehen, fahrt zur schule, kosten für verpflegung 1 tag = 24€, wirklich alles was sich mit der arbeit verbinden lässt, kannst du von der steuer absetzen.
hier kommen wir aber zu einem problem:
du müsstest mehr als 8000€ brutto im jahr verdienen um steuern zu zahlen, wovon du das absetzen kannst.
wenn dein arbeitgeber sich eigenständig dafür entscheidet dich in eine schule zu schicken die weiter weg, ist es sein obligen dir das zu finanzieren.
wenn das von dem ausbildungsplan her vorgesehen ist, ist es fraglich ob der AG gesetzlich verpflichtet ist.
in der realität hat der AG gute anwälte mit denen er sich rausreden kann.
als ich in deiner situation war, war ich bei der IHK, ihr rat war leider nicht so viel wert wie ich gedacht habe.
die gewerkschaft, wo ich dann kurzer hand mitglied geworden bin, hat da schon mehr bewirkt.
denke immer daran, recht haben und recht bekommen sind zwei paar schuhe.
du kannst auf dein recht bestehen, oft ist aber das vertrauensverhältnis gestört zwischen AG und AN.
denk sorgfältig drüber nach was du willst, und geh statt zum anwalt zu einer gewerkschaft in deiner nähe.
die machen ebenfalls für mitglieder rechtberatung und (für alles was 3 monate nach deinem beitritt anfällt) auch vertretung vor gericht.
ist hartes pflaster wenn der AG den azubi als billige arbeitskraft misbraucht, aber das ist leider tagesgeschäft.
hoffe dass dir meine antwort helfen konnte.
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