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myGully |
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15.12.13, 00:40
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 16
Bedankt: 2
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Arbeitszeitkonto - Illegal?
Hallo alle zusammen 
so ich fang dann man an ,ich arbeite seit rund 6 monaten bei einer Zeitarbeitsfirma und hab auch schon ein unbefristeten vertrag bekommen für ende 2014 hab ich aber eine ausbildung in sicht 
ich hab folgendes problem man hat mir gesagt das momentan nichts zu tuen ist und ich 8 tage unbezahlt in urlaub geschickt wurde.
Jetzt vor heiligabend ist es eine ziemlich traurige aktion da ich auf das geld angewiesen war und nur sehr wenig bekommen hab 
jetzt kommts noch schlimmer ,jetzt hat mir der arbeitgeber ein neuen vertrag geschickt mit einen arbeitszeitkonto wo drin steht das ich plusstunden von 80 stunden abarbeiten soll ,ich kann bis zu 20 stunden pro monat machen .
ich weiß nicht was ich machen soll ,muss ich den vertrag denn unterschreiben da ich noch den alten habe ...ich finde es für deutschland schon ziemlich arm das solche firmen so viele gewinne mit den leid anderer verdienen.
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15.12.13, 04:29
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#2
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Nur der Hamburger SV
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 476
Bedankt: 293
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Das Arbeitszeitkonto ist natürlich nicht legal. Es wird trotzdem in der Sklaventreiberbranche genutzt, weil es funktioniert und sich keiner wehrt. Wenn es doch mal wen stört, gibt es immer eine ausergerichtliche Einigung. Gäbe es nämlich eine Gerichtsentscheidung, könnten sich die Arbeiter darauf berufen und der ganze Sektor, der auf Kosten der An lebt, würde einbrechen.
Laut Gesetz geht es so: du bist bei einer Leihfirma unter Vertrag und bekommst einen gleichbleibenden Monatslohn. Wenn du "vermietet" wirst, bezahl der Auftraggeber ein vielfaches deines Stundensatzes. In der Regel gibt es den Faktor 2 - 3. Das mehr soll unter Anderem dazu benutzt werden, deine Stunden ohne Einsatz auszugleichen. Das Stundenkonto ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Dadurch wird nur dein dir zustehender Lohn gekürzt. Such mal bei DuRöhre nach randstad, dem Führer der Menschenunwürdigen Branche.
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15.12.13, 05:36
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 16
Bedankt: 2
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hab was gefunden
Zitat:
§ 615
Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug,
so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen,
ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen,
was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner
Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.
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+
Zitat:
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Das Recht eines Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers kann nach
§ 11 Abs. 4 S. 2 AÜG nicht durch den Arbeitsvertrag aufgehoben
oder beschränkt werden.
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also wie ich sehe ist das doch nicht legal was die da machen ...ich glaube jedes gericht wird mir zustimmen
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15.12.13, 09:16
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#4
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Ist öfter hier
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 276
Bedankt: 280
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Zitat:
Zitat von cortez442
Such mal bei DuRöhre
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Hat ein bißchen gedauert, aber: lol!
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16.12.13, 09:38
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#5
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WarRock Idiot
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 2.400
Bedankt: 3.957
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Du bist bei der Zeitfirma XY angestellt.
Können Die Dich nicht an jemanden vermitteln und Du quasi zu Hause bleiben musst hat die Firma XY dafür zu zahlen.
Den Mist mit Ausreden usw versuchen alle diese Firmen um nicht zahlen zu müssen.
Klauseln im Arbeitsvertrag das Du kein Geld bekommst wenn Die Dich nicht vermitteln können sind eh nicht wirksam und illegal.
Arbeitest Du bei son ner Firma haben Die dafür zu sorgen das Du Arbeit hast,
schaffen Die das net müssen die zahlen.
Ich kenne das selber aus der Vergangenheit
Hab lange genug bei solchen Ausbeutern malocht.
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20.12.13, 18:54
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 47
Bedankt: 64
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Arbeitszeitkonto ist legal.Nur können die Dich nicht in unbezahlten Urlaub schicken,nur weil se keinen "Einsatz" für Dich haben !! Die müssen Dir den "Lohn" weiter zahlen (aber nur Lohngruppe 1),bis se wieder einen Einsatz für Dich haben.Oder,was in der Zeitarbeitsbranche gang und gebe ist : Dir eine schriftliche Kündigung zukommen lassen (aber trotzdem zahlen bis ende!Egal ob Einsatz oder nicht) !!
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23.12.13, 23:38
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#7
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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Wie Matze1901 schon schreibt sind Arbeitszeitkonten legal. Allerdings kann so ein Zeitkonto auf Stundenzahl X beschränkt werden.
Dabei ist es so, das du bis zur Stundenzahl X selbst entscheiden kannst, wann du Sie nimmst. Anders sieht es mit den Stunden über X aus. Hier kann dein Arbeitgeber dich Auffordern, diese sofort zu nehmen. Also auch als Ausgleich für fehlende Stunden deiner Beschäftigung. Erst danach muß er dich dann auch bezahlen, wenn er für dich nichts zu tun hast.
Aber im Grunde spielt das kaum eine Rolle. Denn die wichtigste Frage ist, brauchst du den Job, oder nicht. Denn eine Weigerung bedeutet meist die Kündigung. Gründe dafür finden die immer. Und ob die nächste Zeitarbeitsfirma besser ist, das steht in den Sternen.
Ansonsten, da du ja ehe bald aufhören willst, erst mal mitspielen und wenn du gekündigt hast, das fehlende Geld, für die nicht bezahlten Stunden, beim Arbeitsgericht einklagen. Bis dahin möglichst jede Stunde schriftlich mit genauer Uhrzeit als Beweis fest halten. Und wenn du Stundenzettel schreiben tust, immer vor Abgabe eine Kopie für deine Akten machen.
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