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myGully |
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10.08.14, 17:13
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 39
Bedankt: 8
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Auto von Privat - Verkäufer erfüllt vertragliche Abmachung nicht
Hallo zusammen!
Ich habe vor ca. 4 Wochen ein Auto von Privat gekauft. Das Auto und die Rahmenbedingungen sind alle in Ordnung. Es gab nur eine Kleinigkeit die wir mündlich und schriftlich ausgemacht haben: Es fehlte der Hauptschlüssel vom Auto, nur der Zweitschlüssel war vorhanden. Dieser sollte vom Verkäufer beschafft und nachgeliefert werden (so steht es im Vertrag). Mündlich hatten wir ausgemacht, dass dies innerhalb der nächsten 14 Tage nach Kauf erledigt wird.
- nach 14 Tagen keine Meldung, daraufhin habe ich angerufen und mir versichern lassen das er es diese Woche schafft
- nach einer weiteren Woche immernoch nichts, erneutes Nachfragen ohne Ergebnis
Was wäre der nächste Schritt? Eine schriftliche bitte die Abmachung zu erfüllen mit oder ohne Fristsetzung?
Falls sich jemand Fragt: "Warum macht man wegen eines Schlüssels so ein Drama?"
Weil ein neuer Schlüssel (original) ca. 100€ + Boardcomputer programmieren kostet...
Vielen Dank und einen schönen Sonntag!
MfG pL
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10.08.14, 17:35
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#2
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.163
Bedankt: 2.358
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Der nächste Schritt wäre zum Anwalt zu gehen. Allerdings würde ich versuchen mich so mit dem Verkäufer zu einigen.
Wenn er den Hauptschlüssel nicht mehr hat, wird es für ihn unmöglich sein, diesen zu besorgen.
Denn nun bist du Eigentümer des Fahrzeugs und die Werkswerkstatt wird nur noch dir einen neuen Schlüssel anfertigen.
Deshalb bleibt dir nur die Möglichkeit, im Falle der Haupschlüssel ist weg, einen neuen anfertigen zu lassen und dem Verkäufer die Kosten in Rechnung zu stellen.
Was aber keine Sicherheit dafür ist, dass der Schlüssel doch noch vorhanden ist und der Verkäufer das Fahrzeug damit entwendet.
Er müßte dann noch eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des alten Schlüssels abgeben.
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10.08.14, 19:07
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#3
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Newbie
Registriert seit: Jun 2010
Ort: Unterfranken
Beiträge: 62
Bedankt: 35
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Klingt fast nach VW/Audi
In deinem Falle würde ich mir nen Neuen Schlüssel vom Freundlichen bestellen und Programmieren lassen und alle "alten" / "anderen" schlüssel löschen lassen.
Dem Verkäufer eine Frist setzen von 7 Tagen und ihm bei nicht erfüllung deine Ausgaben (Kopie der Rechnung beilegen) in Rechnung stellen.
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11.08.14, 13:53
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2013
Beiträge: 2
Bedankt: 3
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Hallöle,
der Fall ist juristisch eindeutig:
Der Verkäufer hat seine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag noch nicht komplett erfüllt (Lieferung des Hauptschlüssels).
Um die Voraussetzungen zur Geltendmachnung von Schadenersatz zu schaffen, musst Du ihn in Verzug setzen und das geht wie folgt:
--> Einwurfeinschreiben (nicht Einschreiben gegen Rückschein) mit folgedem Text:
" Ich fordere Sie hiermit auf, den Haupschlüssel zu dem mir verkauften PKW ....... (hier Typenbezeicnung Kennzeichen usw eintragen) bis spätens zum .....(hier ein konkretes Kalenderdatum, ca. 10-14 Tage nach Absendedatum eintragen!!!) an mich zu übergeben.
Nach erfolglosem Fristabaeuf werde ich die Nachlieferung des Schlüssels ablehnen u. Schadenersatz verlangen"
Da der Verkäufer angibt, im Besitz des Schlüssels zu sein, besteht der Schadenersatz hier in den Kosten für 2 komplett neue Schlüssel mit anderer Codierung. Diese Kosten bezahlst Du erst einmal selbst und musst sie beim Verkaufer einklagen, wenn der nicht freiwillig bezahlt. Selbst wenn Du einen solchen Prozeß gewinnst, bleibst Du auf Deinen Kosten sitzen, wenn beim´ Verkäufer "nichts zu holen ist". Lass einen solchen Prozeß auf jeden Fall über einen Anwalt führen. Eine solche Klage musst Du nicht gleich nach Ablauf der von Dir gesetzten Frist machen lassen, langes Warten bringt aber auch nichts, nutze die Zeit, um dem Verkäufer parallel zu dem Brief noch telefonisch Druck zu machen, Dein Ziel muss ja sein, den Hauptschlüssel zu bekommen, ohne selbst Geld für neue Schlüssel ausgeben zu müssen.
Überleg´ auch mal, eine KfZ-Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Für reinen KFZ-Rechtsschutz (KFZ-Vertragsstreitigkeiten u. Owi-Sachen, rote Ampel usw.) kostet das jährlich zwischen 65-100€ bei den günstigsten Anbietern. Falls ja, schließ´ auf jeden Fall einen Vetrag OHNE Selbstbeteilung ab, sonst lohnt sich die Sache nicht. Den hier streitigen Fall kannst Du rückwirkend leider nicht mehr versichern.
Informiere auf jeden Fall Deine KFZ Versicherung über dieses Sache, wenn Du Teilkasko, also Diebstahl versichert hast. Die Vers. verlangt in einem solchem Fall als erstes die Vorlage SÄMTLICHER ORIGINAL Schlüssel, die vom Hersteller mit dem Neuwagen ausgeliefert wurden (möglicherweise sind das hier sogar mehr als 2 gewesen)
Ich wünsche Dir gutes Gelingen
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