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myGully |
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19.11.15, 00:40
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 2
Bedankt: 11
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Benzin sprudelt unten aus dem Auto..?! -- eine Rechtsfrage...
Hallo,
ich weiss mir nicht so wirklich Rat und versuche es mal hier im Board ob jemand mir eine juristische Auskunft geben kann.
Habe vor 5 Tagen einen gebrauchten Wagen beim Händler gekauft. Er hat mir den Tank auch ca. ein Viertel voll gemacht. Bin die Tage dann kaum gefahren.
Als ich dann den Tank vollmachte hat mich zum Glück ein Mitarbeiter der Tankstelle darauf aufmerksam gemacht dass das Benzin unten aus dem Wagen wieder rausläuft.
Das sprudelte regelrecht auf einer Länge von bis zu ca. 50 cm unten mittig raus.
Waren ca. 40 bis 50 Liter. Die Feuerwehr wurde gerufen und hat dann das ganze Benzin mit so einem Spezialzeug gebunden und entfernt.
Meinen Wagen habe ich dann um die Ecke in eine Werkstatt bringen lassen.
Der wurde dann recht schnell repariert. Es heisst es ist die Benzinpumpe/Dichtung gewesen?!
Soll Eur 520.- kosten. Zusätzlich kommen noch die Kosten der Feuerwehr auf mich zu. Kann von 500.- bis 3000.- sein ?
Meine Fragen:
1) Kann ich das Geld für die Reparatur vom Verkäufer zurückverlangen?
2) Kann ich auch die Feuerwehrkosten dem Verkäufer in Rechnung stellen?
Wäre wirklich toll wenn mir hier jemand eine valide Auskunft geben würde,
gerne auch per PN.
Vielen Dank im Voraus.
Grüsse,
merlins
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19.11.15, 04:11
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#2
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SMod
Registriert seit: Jul 2014
Beiträge: 6.871
Bedankt: 10.812
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Also, wenn ich nach solchen Informationen wie hier: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] gehe (zweiter Punkt: "Sach- und Rechtsmängelhaftung"), dann haftet der Händler dafür, dass die Sache mängelfrei ist.
Ein undichter Tank ist ein Mangel, keine Frage.
Stellt sich nur die Frage, ob der Händler freiwillig die durch den Schaden verursachten Kosten bezahlen wird. Da wirst Du mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Anwalt brauchen.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Rumplestilskin bedankt:
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19.11.15, 09:44
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 2
Bedankt: 11
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Danke, aber wie sieht es aus mit den Folgeschäden, bzw Kosten für die Feuerwehr?
Ich würde meinen diese gehören "kausal" dazu?
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei merlins:
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19.11.15, 13:07
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#4
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.163
Bedankt: 2.358
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Iss ja krass!
Also wenn du den Verkäufer haftbar machen kannst? Dann auch für den Feuerwehreinsatz.
Allerdings fallen Verschleissteile m.W. nicht unter die gesetzl. Gewährleistung.
Ob die defekten Teile bei dir Verschleissteile sind? K.A.!
Aber ich las mal ein Gerichtsurteil, indem es um irgendwelche Dichtungen/O-Ringe im Motor ging.
Und die wurden als Verschleiss eingestuft. Der Käufer/Kläger verlor den Prozess.
Eigentlich müßte der Feuerwehreinsatz über deine Kfz-Haftpflicht gedeckt sein.
Ich würde den Schaden, wenn es wirklich 3000 Euro sind, der Versicherung melden.
Vielleicht unterstützt die VS dich auch bei einer Klage?
Denn denen ist ja auch daran gelegen, die Kosten zu minimieren.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Fietze bedankt:
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19.11.15, 18:52
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2014
Beiträge: 1
Bedankt: 0
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[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Am besten aber erstmal zum Händler gehen und mit ihm reden. Wenn er sich weigert würde ich auch zum Anwalt gehen. Der weiss genau was er schreiben und formulieren muss damit der Händler den Schaden behebt und die Kosten übernimmt. Das Recht sollte auf deiner Seite sein.
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20.11.15, 00:01
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#6
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Atheist
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.051
Bedankt: 671
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Hatte der Händler dem Auto frischen TÜV verpasst? Gab er Dir eine Garantie?
Schätze mal, das nennt man einen "versteckten Mangel".
Im Härtefall hat der Händler aber sicher eine Haftpflichtversicherung.
Aber trotzdem, wie schon gesagt, ohne Anwalt wird das wahrscheinlich nichts.
__________________
Wünsche einen angenehmen Tag und danke für's Lesen!
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24.11.15, 11:53
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#7
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Master of Desaster
Registriert seit: Dec 2014
Beiträge: 4.244
Bedankt: 3.333
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auch manche " Garantie" erhebt sich je nach fahrzeugalter nur noch auf "rotierende teile"
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14.05.16, 21:04
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#8
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 3
Bedankt: 0
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Jetzt würde es vllt. mal interessieren was dabei herausgekommen ist? Denn m.M.n. hättest du den Händler mit Bekanntwerden des Mangels sofort zur Beseitigung und Schadensminderung auffordern müssen, was du aber nicht getan hast!
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28.05.16, 18:40
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#9
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Stammi
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 1.142
Bedankt: 589
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Naja Ganatie trifft es da eher nicht eher Gewährleistung welche ein Händler geben muss für einen Zeitraum.
Und wenn ein Auto als Mängelfrei verkauft wird, darf nicht nach 5 Tagen die Benzinpumpe auslaufen. Besonders da dies zumindest für mich als Laie nicht zum Verschleiß gehört.
Zumindest habe ich in meinen 12 Jahren Fahrerfahrung und dem 4ten Auto (wobei eines davon 18 Jahre alt wurde) noch nie etwas mit der Benzinpumpe.
Abgesehen davon das ich 520 Euro um eine Dichtung zu ersetzen oder auch um die ganze Pumpe zu ersetzen ziemlich heftig finde. Gut kommt auf das Auto an und wo sie verbaut ist. Aber bei meinem VW sitzt sie unter dem Rücksitz und kostet neu etwa 150 Euro und für einen elektrischen Anschluss, 2 Schläuche und die Befestigung brauche ich ziemlich sicher keine 4 Stunden.
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