Willkommen |
|
myGully |
|
Links |
|
Forum |
|
|
|
 |
04.01.12, 19:37
|
#1
|
Anfänger
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 11
Bedankt: 3
|
Frage zwecks Vorfall auf der Straße
Halloa,
mir ist heute etwas beim Heimweg mit dem Auto passiert und ich würde gerne wissen ob ich oder der andere Autofahrer einen Fehler gemacht hat.
Es ist folgendes passiert:
Ich war auf der linken Spur einer zwei spurigen Straße unterwegs bei der 100 erlaubt sind.
Da es auf der rechten Spur nur 80 km/h möglichen waren und die linke Spur fast frei war bin ich dort gefahren.
Am Ende der Straße wird es dann einspurig und dort wäre ja dann ein Reißverschlussverfahren anzuwenden.
Ich bin dann fast bis ans Ende der Spur vorgefahren und habe geblinkt und bin mit der gleichen Geschwindigkeit wie auf der anderen Spur weiter gefahren und habe auf eine Lücke gewartet.
Am Ende der Spur ist dann das Auto neben mir zurückgefallen und hat eine große Lücke gebildet. Daraufhin bin ich dann mit gleichbleibender Geschwindigkeit in diese Lücke gefahren. Als ich dann schon fast komplett auf der Fahrspur war hat das Auto hinter mir wohl wiederrum Gas gegeben und währe wir fast in der Gegend des Tankdeckels ins Auto gefahren.
Ich hatte jedoch nicht schneller fahren können, ich hätte nur von 100km/h sehr stark abbremsen können um dann auf zwischen beiden Fahrspuren zum stehen zu kommen.
Es ist jedoch nix passiert, nur der Autofahrer hinter mir hat angefangen die Lichthupe und die normale Hupe zu benutzen um sich aufzuregen.
Ich würde jetzt gerne wissen wer was falsch gemacht hat, da ich denke dass ich eigentlich nix falsch gemacht habe da es für mich zu 100% danach aussah das er vorhatte mich vor ihn fahren zu lassen, jedoch bin ich mir nicht sicher…..
|
|
|
04.01.12, 19:40
|
#2
|
Mitglied
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 290
Bedankt: 96
|
Vielleicht hatte ers vor vielleicht hat er nur grad am Radio rumgespielt und ist langsamer geworden. Wäre wohl im Zweifelsfalle auf eine Schuldteilung rausgelaufen je nachdem wie weit du schon auf seiner Spur warst. Ist im Nachhinein schwer zu beantworten sowas, aber prinzipiell hätte er dich reinlassen sollen.
|
|
|
04.01.12, 22:06
|
#3
|
Highway Star
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 74
Bedankt: 37
|
Er muss dich reinlassen. Beschleunigen, Ausbremsen, Lichthupe gilt als Nötigung.
Man muss es nur beweisen können (Zeugen).
Im Straßenverkehr herrscht im Allgemeinen Ellbogenmentalität. Nur weil einer hupt hat er noch lange kein Recht.
|
|
|
05.01.12, 06:54
|
#4
|
Anfänger
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 21
Bedankt: 18
|
wenn man überholen will, darf man das mit 1mal huben ankündigen.
nebenbei ist die hupe ein gutes mittel mitmenschen wieder wachzurütteln die fast hinter dem steuer einschlafen.
btt: du hattest recht. wenn die spur sich verengt und du frühzeitig geblinkt hast, er aber extra beschleunigt um dich auszubremsen ist das sein fehler.
|
|
|
05.01.12, 15:36
|
#5
|
Anfänger
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 11
Bedankt: 3
|
Danke für die Antworten ^^ jetzt hab ich ein besseres Gewissen
|
|
|
05.01.12, 15:45
|
#6
|
Ex-Moderator
Registriert seit: Sep 2008
Ort: Free State of Thuringia
Beiträge: 1.657
Bedankt: 974
|
Ich würde lieber mal die andere Version hören*.
Er muss dich nämlich nicht rein lassen, auch wenn das weiter oben steht.
*oder wie kann es sein das du schon "fast" ganz auf der Fahrspur bist, er dich aber am Tankdeckel treffen würde. Da bist du wohl nicht mal zum viertel auf der Spur.
__________________
Take me down to the paradise city where the grass is green and the girls are pretty oh, won't you please take me home...
|
|
|
08.01.12, 11:38
|
#7
|
Highway Star
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 74
Bedankt: 37
|
Zitat:
Zitat von Private Paula
Ich würde lieber mal die andere Version hören*.
Er muss dich nämlich nicht rein lassen, auch wenn das weiter oben steht.
|
Wenn die Situation so, wie dargestellt, gewesen ist muss er ihn einfädeln lassen.
Der überholte Wagen hat eine erkennbare Lücke gelassen, was als Zustimmung zum Spurwechsel gilt. Wenn der Fahrer des überholten Wagens trotz erkennbaren Beginns des Spurwechsels, durch Beschleunigen diesen zu Verhindern versucht, kann das als Nötigung ausgelegt werden. Ihm wird somit die Hauptschuld an einem evtl. auftretenden Unfalls zugemessen, da er durch sein Verhalten die Situation hervorgerufen hat.
Das Problem an solchen Situationen ist die Beweiserbringung.
Kann diese durch mangelnde Zeugen od. anderes nicht eindeutig erbracht werden wird die Schuld meistens 1:1 aufgeteilt.
Zitat:
Das Reißverschlußverfahren ist gesetzlich im § 7 Abs. 4 StVO geregelt:
"(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren)."
|
Zitat:
*oder wie kann es sein das du schon "fast" ganz auf der Fahrspur bist, er dich aber am Tankdeckel treffen würde. Da bist du wohl nicht mal zum viertel auf der Spur.
|
Bei europ. Autos befindet sich der Tankdeckel meistens hinten rechts. Wenn man den Winkel beim Spurwechsel berechnet, kriegt der Überholte starke Probleme zu erklären wie er dem Einfädelnden dort reinfahren konnte ohne zu versuchen den Auffahrunfall zu verhindern.
|
|
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:02 Uhr.
().
|