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Maskenaffäre: Sudhof zu Unrecht der Falschaussage bezichtigt
Zitat:
Maskenaffäre: Sudhof zu Unrecht der Falschaussage bezichtigt
Nach der Sitzung des Haushaltsausschusses am Dienstag hat das Bundesgesundheitsministerium erneut die Masken-Ermittlerin Margaretha Sudhof angegriffen. Zu Unrecht, wie Recherchen von SZ, NDR und WDR zeigen.

Am Ende stand – mal wieder – Wort gegen Wort. „Ich habe leider keine unbeschränkte Aussagegenehmigung“, sagte Margaretha Sudhof (SPD), Sonderermittlerin in der Maskenaffäre, der Presse, bevor sie sich am Dienstagmorgen den Fragen des Haushaltsausschusses stellte.
„Die Aussage von Sudhof war falsch“, konterte Hanno Kautz, Sprecher von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), der den gleichen Job zuvor schon für Karl Lauterbach (SPD) und Jens Spahn (CDU) gemacht hat. „Frau Dr. Sudhof durfte im Ausschuss zu allen Themen ihres Berichts vollumfänglich Auskunft geben.“ Zum wiederholten Mal griff das Bundesgesundheitsministerium (BMG) damit die Sonderermittlerin an. Die Zeitung Bild – ein früherer Arbeitgeber von Kautz – titelte sogleich: „Warken-Sprecher wirft Sudhof Lüge vor!“ Wer sagt hier nun die Wahrheit?
Betreff: „Teilweise Entbindung von der Geheimhaltungsvereinbarung.“
Ein einseitiges Schreiben aus dem BMG, adressiert an „Frau Staatssekretärin a.D. Dr. Margaretha Sudhof“, gibt darüber Aufschluss. Es wurde auch an den Haushaltsausschuss verschickt und liegt der Süddeutschen Zeitung, NDR und WDR vor. Der Betreff ist unmissverständlich: „Teilweise Entbindung von der Geheimhaltungsvereinbarung.“
Aus dem Dokument geht klar hervor, dass Sudhof eben nicht uneingeschränkt über ihre Arbeit berichten durfte. Vielmehr bezog sich die Entbindung „von Ihren Geheimhaltungspflichten“ auf jene Fassung des Berichts, „in der er vom BMG dem Deutschen Bundestag vorgelegt wurde“. Sprich: in geschwärzter Form. Weiter heißt es: „Ein Eingehen auf die dort geschwärzten Passagen kann aus Rechtsgründen hiervon nur erfasst sein, wenn die Sitzungsbedingungen der Einstufung VS – Nur für den Dienstgebrauch Rechnung tragen“, der Einstufung des Sudhof-Berichts als Verschlusssache (VS) also. Nur: Wann ist das der Fall?
Die Sitzungen des Haushaltsausschusses finden in aller Regel nicht-öffentlich statt. Das war auch am Dienstag der Fall. Was im Saal gesagt wird, darf anschließend also nicht zitiert werden. Allerdings ist „nicht-öffentlich“ relativ. Immer wieder kommt es vor, dass einzelne Aussagen nach außen dringen und am nächsten Tag in der Zeitung stehen, erst recht wenn es um heikle Themen geht. Und ein solches ist die Überbeschaffung von Masken in der Corona-Zeit durch den früheren Gesundheitsminister Jens Spahn, der wie die heutige Ministerin CDU-Mitglied ist, ohne Zweifel. Sprich: Der Einstufung „VS – nur für den Dienstgebrauch“ trägt so eine normale Sitzung eher nicht Rechnung. Es wäre wohl naiv, darauf zu setzen, dass ein geheim zu haltendes Papier nach einer solchen Sitzung geheim bleibt.
Das BMG hätte die Sitzung auch „streng geheim“ stattfinden lassen können
Nun hätte das BMG beantragen können, die Sitzung „vertraulich“, „geheim“ oder sogar „streng geheim“ stattfinden zu lassen. In diesem Fall hätten verschärfte Regeln gegolten, an die sich alle Abgeordneten hätten halten müssen. Auch für alle Beobachter wäre das sichtbar gewesen, vor dem Sitzungssaal hätten die entsprechenden Worte hell aufgeleuchtet. Taten sie aber nicht. Denn das BMG hatte eine solche Einstufung nicht beantragt.
Dementsprechend gingen sowohl Sudhof als auch die Amtierende Vorsitzende des Haushaltsausschusses Lisa Paus (Grüne) unmittelbar vor der Sitzung noch davon aus, es würde gelten, was schon im Betreff des Briefs aus dem BMG an die Sonderermittlerin steht, nämlich dass sie nur „teilweise“ von der Geheimhaltungsvereinbarung entbunden ist. Auch zwei Mitarbeiter des Gesundheitsministeriums, die an der Sitzung teilnahmen, teilten unmittelbar vor Sitzungsbeginn diese Auffassung. Als Modus wurde vereinbart, dass Sudhof sich bei ihnen rückversichern solle, ob sie wirklich auf eine konkrete Frage antworten dürfe, wenn sie sich nicht sicher sei. Sprich: An Sudhofs Aussage war nichts „falsch“, wie Warken-Sprecher Kautz später fälschlicherweise verbreitete.
Plötzlich galt die Sitzung als Verschlusssache, dabei gibt es so etwas gar nicht
Allerdings kam es dann anders: Direkt zu Beginn der Sitzung thematisierten die Vertreter des BMG die Sache mit der Vertraulichkeit. Sie boten an, den ungeschwärzten Bericht – der seit dem Wochenende im Internet ohnehin frei zu lesen ist – nun doch in ausgedruckter Form für die Zeit der Sitzung an die Haushälter zu verteilen und die Sitzung genau wie den Bericht selbst als „VS – nur für den Dienstgebrauch“ einzustufen. Ein Novum, denn eine solche Kategorie gibt es für Sitzungen eigentlich nicht. Die Haushälter einigten sich dennoch darauf – in der Hoffnung, von Sudhof dann auch Interessantes zu den geschwärzten Passagen zu erfahren. Daraufhin erhielt Sudhof mündlich dann doch eine uneingeschränkte Aussagegenehmigung.
Der Erkenntnisgewinn blieb jedoch relativ, wie insbesondere die Opposition im Anschluss anmerkte. „Es gibt mehr offene als beantwortete Fragen“, sagte die Grünen-Haushälterin Paula Piechotta. Die Vorwürfe gegen Spahn hätten sich „eher noch erhärtet“, fand Linken-Haushälterin Ines Schwerdtner. Das liegt auch daran, dass Grüne und Linke den Eindruck hatten, als habe auf manche Fragen an Sudhof BMG-Staatssekretär Tino Sorge (CDU) geantwortet. Auch einzelne Politiker beider Regierungsparteien teilten diesen Eindruck. Sudhof habe demnach zudem mehrmals den Kopf geschüttelt, während Sorge gesprochen habe. „Da stimmte irgendwas nicht“, sagte danach ein SPD-Haushälter.
Was ebenfalls nicht stimmte: die Aussagen einiger – vor allem weniger erfahrener – Haushälter. Sie sprachen im Anschluss von einer „geheimen“ oder „vertraulichen“ Sitzung. Doch es handelte sich um eine nicht öffentliche Sitzung, die auf Initiative des BMG als VS deklariert wurde. Die Sitzungsbedingungen trugen der Einstufung des Sudhof-Berichts als geheimhaltungbedürftiges Dokument somit eigentlich nicht Rechnung, durch eine spontane Intervention des BMG aber dann so halb, und Sudhof durfte spontan auch auf die geschwärzten Teile eingehen. Fest steht, dass sie das vor der Sitzung, als sie ihre Aussage vor der Presse machte, nicht wissen konnte. Was wiederum Kautz, Warkens Sprecher, wissen musste.
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können die Warken und der Spahn bitte zurücktreten? und da wird dem Habeck filz vorgeworfen....
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