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myGully |
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15.08.22, 19:24
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#1
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.203
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Heranwachsende klauen Videospiele für über 10.000 Euro
Zitat:
Heranwachsende klauen Videospiele für über 10.000 Euro - Polizei kommt Duo auf die Schliche
Die Polizei stellte zahlreiche geklaute Videospiele bei einem Diebes-Duo fest. © Polizei Mittelfranken
Mehrere Diebstähle in Nürnberg gehen auf das Konto eines 19-Jährigen und seines Mitbewohners. Die Polizei kam den Beiden auf die Schliche.
Nürnberg - Zwei Heranwachsende stehen im Verdacht, Videospiele im Gesamtwert von über zehntausend Euro entwendet und im Anschluss teilweise verkauft zu haben. Das berichtet die Polizei Mittelfranken in einer Pressemitteilung am Montag, 15. August.
Nürnberg: Duo klaut Videospiele auch aus Drogerie
Bereits im April ging bei der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte eine Anzeige eines Drogeriemarktes in der Nürnberger Innenstadt ein. Unbekannte hatten zuvor eine größere Anzahl von Videospielen aus dem Geschäft entwendet. Wert: über 2000 Euro. Die Ermittlungsgruppe der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte nahm die Untersuchungen in dem Fall auf. Die Beamten werteten unter anderem die Aufnahmen der Videoüberwachung aus, auf welchen die Täter zu sehen waren.
Wenige Wochen später schlug einer der Unbekannten dann erneut in der Nürnberger Filiale zu. „Doch diesmal ging er einem Ladendetektiv ins Netz“, so die Polizei. Bei den darauffolgenden Ermittlungen stellte sich nicht nur heraus, dass es sich bei dem 19-jährigen Mann mutmaßlich auch um den Tatverdächtigen des Diebstahls im April handelte. Bei dem zweiten noch unbekannten Mann handelte sich offenbar um den Mitbewohner (21) des 19-Jährigen.
Polizei Nürnberg kommt Diebes-Duo auf die Schliche - Wert von über 10.000 Euro
„Weil anzunehmen war, dass die Tatverdächtigen die Waren zu Geld machen würden, stellten die Beamten Recherchen in gängigen Kleinanzeigenportalen an und wurden fündig“, wie die Polizei weiter berichtet. Ein Anbieter hatte gleich mehrere Videospiele, die auch aus dem Drogeriemarkt entwendet wurden, zum Verkauf angeboten. Ein weiteres Indiz zeigte den Ermittlern dann, dass sie wahrscheinlich auf der richtigen Spur waren: Der Accountname des Anbieters war identisch mit dem Vornamen des 19-jährigen Verdächtigen.
Die Polizei beantragte einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung der jungen Männer. Dabei stießen die Ermittler Ende Mai auf über 200 Produkte (überwiegend Videospiele), die mutmaßlich aus Diebstählen stammten und wohl zum Weiterverkauf vorgesehen waren. Der Gesamtwert der sichergestellten Waren liegt laut Pressemitteilung bei über 10.000 Euro.
Die beiden Tatverdächtigen müssen sich nun wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls sowie wegen des Verdachts des Betrugs verantworten. ([ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ])
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Game over
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16.08.22, 05:51
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#2
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
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Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.203
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Zitat:
Zitat von hape1312
Was hat der Diebstahl mit Betrug zu tun?
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Versuchter oder vollendeter Betrug zum Nachteil der Käufer der gestohlenen Waren, die wußten nicht das es gestohlene Artikel waren.
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16.08.22, 08:34
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#3
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Streuner
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 11.106
Bedankt: 13.095
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Zitat:
Heranwachsende klauen Videospiele für über 10.000 Euro - Polizei kommt Duo auf die Schliche
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Zitat:
Die beiden Tatverdächtigen müssen sich nun wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls sowie wegen des Verdachts des Betrugs verantworten.
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In der Überschrift kommt die Polizei den Beiden auf die Schliche. Im letzten Absatz ist es nur noch ein Verdacht. Wie geht das?
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16.08.22, 08:50
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#4
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.203
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Bis zum Urteil ist es ein Verdacht und die Verdächtigen nur Beschuldigte einer Straftat.
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17.08.22, 09:01
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#5
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 4.898
Bedankt: 21.193
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HInzu kommt noch die straflose Ersatzhehlerei beim gutgläubigen und ehrlichen Ankäufer ^^
(nich so wichtig, aber war Teil meiner Strafrechtsprüfung .... fröstel)
so... nun ans Alter:
Zitat:
Zitat von Bierbaron1984
Mit 19 und 21 "Heranwachsende" ....
Geht man hier schon grundlegend davon aus, dass Jugendstrafrecht greift?!
Hat den Beigeschmack von Framing ...
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Ich vermute stark, dass Du Dir Deine roten MInuspunkte wohl verdient hast...
Sucht man (also überwiegend Dein KIlientel) sich das Alter nun je nach gusto aus, oder folgt man dem vergegebenen Rahmen?
In manchen Fällen kann auch das Jugendstrafrecht (Heranwachsender/Adoleszent) angewandt werden, wenn die REife des Täters weit unterhalb des Alters anzusiedeln ist.
Gleiches gilt auch für Straftaten, die als Jugendlicher begangen wurden und erst im Erwachsenenalter verurteilt werden.
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Geändert von MotherFocker (17.08.22 um 09:10 Uhr)
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17.08.22, 10:35
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#6
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 4.898
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Zitat:
Zitat von Bierbaron1984
[...]Das darf ich tendenziös finden (werden hier doch geplante - organisierte - Verbrechen "verniedlicht") [...]
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Bei den Tatbeständen zu [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] und [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] handelt es sich um Vergehen! Und da wird im Strafrecht, entgegen dem Vertragsrecht, der Täterschaft ein junges Alter zu Gute gehalten.
Zwischen Vergehen und Verbrechen gibt es immer noch einen kleinen, aber gewaltigen, Unterschied.
Und es sind halt "Heranwachsende", ansonsten hätte man sicherlich von "stinknormaler" Täterschaft (nein, ich woll das gendern nicht umgehen. Es ist ein Terminus aus diesem Fachbereich) gesprochen.
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