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myGully |
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15.09.23, 08:57
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#1
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das Muster ist das Muster
Registriert seit: Apr 2011
Ort: Oimjakon
Beiträge: 2.617
Bedankt: 2.710
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Adblock Plus: Axel-Springer-Verlag erzielt ersten Erfolg gegen Adblocker
Zitat:
Adblock Plus: Axel-Springer-Verlag erzielt ersten Erfolg gegen Adblocker
Zwar ist die generelle Praxis des Werbeblockens noch kein Problem. Allerdings sei Whitelisting gegen Geld bei Adblock Plus rechtswidrig.
Seit einiger Zeit geht der Axel-Springer-Verlag, der unter anderem Marken wie Bild, Die Welt und Business Insider besitzt, gegen Adblock-Anbieter vor. Das gilt besonders für den verbreiteten Adblock Plus. Bisher hatte der Verlag damit nicht so viel Erfolg und verlor vor Gericht mehr als einmal. Nun konnte er allerdings einen Teilerfolg erringen (via Berliner Zeitung und dpa). Axel Springer darf laut dem Gericht kostenlos auf die Whitlelist von Adblock Plus aufgenommen werden, muss also für das Umgehen des Werbeblockers nicht wie üblich bezahlen.
Laut dem Oberlandesgericht Köln ist die Praxis des Whitelistings nicht zulässig. Dabei erhalten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Domains für Werbung freizuschalten. In diesem Fall wird den Nutzern des kostenlosen Browser-Plugins also weiterhin Werbung angezeigt, wenn die Webseite auf der weißen Liste steht. Allerdings kostet das die jeweilige Seite Geld.
Adblock an sich nicht unzulässig
"AdBlock Plus bewirkt, dass der Inhalt der Website und die Werbung voneinander getrennt würden. Dies käme dem Abreißen einer Plakatwerbung gleich", schreibt die Anwaltskanzlei CBH in einem Informationsartikel zum Thema. Durch die Praxis des Blacklistings werde eine technische Barriere, ein Hindernis nichtvertraglicher Art, erstellt, die nur durch Geldzahlungen für Whitelisting überwunden werden könnte.
In erster Instanz hatte der Axel-Springer-Verlag im Jahr 2015 ursprünglich verloren. Das OLG Köln gibt dem Unternehmen nun zumindest teilweise Recht. Dabei sei das generelle Werbeblocken nicht wettbewerbswidrig. Der Grund: Es besteht laut dem OLG Köln kein Anspruch darauf, dass Kunden das gezeigte Produkt, hier eine Webseite mit Werbeeinblendungen, nur so verwenden dürfen, wie es vom Verlag vorgesehen ist. In diesem Teilaspekt, Werbeblocker seien generell unzulässig, bekommt der Verlag nicht Recht.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei ziesell:
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15.09.23, 11:33
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#2
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Stammi
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.143
Bedankt: 568
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Hinter AdGuard steht nun mal eine kommerzielles Unternehmen, die machen nichts umsonst.
Selbst wenn Axel-Springer ge-whitelistet ist, sperrt mein Pihole dennoch den ganzen Werbemüll und da werde ich auch nichts dran ändern.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Tuxtom007 bedankt:
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