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[Recht & Politik] Verfassungsklage eingereicht: Eltern klagen gegen Masern-Impfpflicht

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Ungelesen 01.03.20, 17:12   #1
BLACKY74
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Standard Verfassungsklage eingereicht: Eltern klagen gegen Masern-Impfpflicht

Zitat:

Das wird teuer: Bei Verstößen gegen die Impfpflicht drohen bis zu 2500 Euro Bußgeld.
(Foto: picture alliance / Lukas Schulze)

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird sich mit der Klage mehrerer Eltern gegen die Masern-Impfpflicht auseinandersetzen. Die Eltern kritisieren unter anderem fehlende Gleichberechtigung und dass es keine Einzelimpfstoffe gibt.


Vertreter mehrerer Familien mit Kleinkindern haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Masern-Impfpflicht abgegeben. Sie wenden sich nicht gegen die Impfungen an sich, sondern gegen den Zwang, der eine selbstbestimmte Entscheidung auf Basis "sachgerechter, unabhängiger und neutraler Informationen" nicht mehr zulasse. "Wir sehen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder, das Erziehungsrecht der Eltern und Gleichheitsgrundsätze verletzt", sagte einer ihrer Verfahrensbevollmächtigten, der Bayreuther Staatsrechtler Stephan Rixen.

Zum stärkeren Schutz vor hoch ansteckenden Masern gilt seit diesem Sonntag Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen. Eltern müssen nun vor der Aufnahme nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder zur Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Bei Verstößen drohen bis zu 2500 Euro Bußgeld. Greifen soll die Impfpflicht auch für Lehrkräfte und Erzieherinnen sowie für Personal in medizinischen Einrichtungen wie Kliniken. Ebenfalls Pflicht werden Masern-Impfungen außerdem für Bewohner und Mitarbeiter in Asyl-Unterkünften.

Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um vier Familien aus Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein. In zwei Fällen, in denen die Eltern nach der Elternzeit wieder in den Beruf zurückkehren müssen und für die die Kinderbetreuung existenziell ist, wurden Eilanträge beantragt. Weitere Verfassungsbeschwerden sind in Vorbereitung - darunter von Familien, deren Kinder im Sommer in die Schule kommen. Auch eine Kinderärztin aus Sachsen und ein Kinderarzt aus Baden-Württemberg wollen klagen: wegen des staatlichen Eingriffs in das Arzt-Patienten-Verhältnis.

Keine aktuelle Bedrohungslage durch Masern

Die Eltern werden von der "Initiative freie Impfentscheidung" und dem Verein "Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V." unterstützt. Sie monieren: Eltern, die sich gegen die Masernimpfung entscheiden oder erst später impfen wollten, werde jede Möglichkeit einer externen Betreuung ihrer Kinder genommen. Die Koppelung der Impfpflicht an den Kita-Zugang sei eine unverhältnismäßige Belastung, sagte ihr Vertreter Rixen. Es gebe - anders als bei Pocken - bei Masern keine akute Bedrohungslage, in Deutschland bereits eine sehr hohe Impfungsrate und vergleichsweise wenige Erkrankungen. Auch sei der Impfzeitpunkt "der weltweit früheste und durch wissenschaftliche Studien nicht ausreichend gerechtfertigt".

Kritisiert wird auch, dass es in Deutschland keinen Einzelimpfstoff nach dem Beispiel der Schweiz gegen Masern gibt, sondern nur Mehrfach-Impfstoff (Masern, Mumps und Röteln oder Masern, Mumps, Röteln und Windpocken). Damit schließe das Gesetz die Impfung gegen Mumps und Röteln sowie eventuell auch gegen Windpocken ein. "Somit entscheiden die Impfstoff-Hersteller über die Ausgestaltung der Impfpflicht", so die Beschwerdeführer.

Das Gesetz verstoße auch gegen den Gleichheitsgrundsatz. So gelte die Impfpflicht nur für neue Kita-Kinder, Bestandskinder hätten aber noch eine Frist bis Juli 2021. Eine Ungleichbehandlung sei es auch, dass ein Kita-Kind und ein Kind bei einer Tagesmutter geimpft werden müssten - ein Kind, das von der Tagesmutter in den Räumen der Eltern betreut wird, hingegen nicht. Wann das Bundesverfassungsgericht über die Eilanträge und die Verfassungsbeschwerden entscheidet, ist noch nicht absehbar.
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Ungelesen 18.08.22, 09:36   #2
MotherFocker
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Standard [UPDATE] Verfassungsgericht: Masern-Impfung bleibt für Kinder Pflicht

Zitat:
Eltern hatten geklagt
Verfassungsgericht: Masern-Impfung bleibt für Kinder Pflicht

Aktualisiert am 18.08.2022 - 09:48 Uhr


Kind wird geimpft: Gegen Masern bleibt der Piks Pflicht.
(Quelle: Ute Grabowsky/photothek.net via [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ])


Vier Elternpaare hatten gegen die Impfpflicht gegen Masern geklagt. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Die Masern-Impfpflicht unter anderem für Kita-Kinder bleibt in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Klagen betroffener Familien zurück, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die Grundrechtseingriffe seien zumutbar, um besonders gefährdete Menschen vor einer Infektion zu schützen. Vor rund zweieinhalb Jahre wurde die Masern-Impfpflicht beshlossen.

Zum Schutz vor der hochansteckenden Viruserkrankung dürfen Kinder ab einem Jahr nur noch in die Kita oder bei einer Tagesmutter aufgenommen werden, wenn sie geimpft sind oder schon die Masern hatten. Die Nachweis-Pflicht war zum 1. März 2020 in Kraft getreten. Für bereits betreute Kinder gab es eine Übergangsfrist, die inzwischen ausgelaufen ist. Für die Schule gelten dieselben Regeln. Hier geht zwar die Schulpflicht vor. Es drohen aber Bußgelder.

Geklagt hatten vier Elternpaare mit je einem betroffenen Kind. Sie sehen in der Impfpflicht einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und ihr Erziehungsrecht. Zwei Eilanträge waren 2020 abgewiesen worden.
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csesraven
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Impfgegner, eine Pest. Immer wenn es uns zu gut geht, spazieren so Hirnis rum und halten sich für so toll.
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Arsene Lupin
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wenn ich mir das Urteil zur Abtreibung einer 16 jährigen in Florida anschaue, die laut Urteilsspruch zu unreif ist, zu entscheiden, das sie ein Kind abtreiben will, während man einen anderen Minderjährigen gleichen Alters bei Nutzung einer Waffe nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt, weil er eben reif genug ist und gegebenenfalls lebenslang einsperrt, erfreue ich mich immer wieder am Sachverstand deutscher Richterinnen und Richter.So auch in diesem Fall.
Manchmal ist es eine wahre Freude, seinen dauerhaften Wohnsitz nicht auf der anderen Seite des Atlantiks zu haben ^^
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Draalz (18.08.22)
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