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myGully |
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07.03.24, 06:48
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#1
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das Muster ist das Muster
Registriert seit: Apr 2011
Ort: Oimjakon
Beiträge: 2.617
Bedankt: 2.710
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Gericht bestätigt: TU München darf KI-generierten Essay ablehnen
Zitat:
Gericht bestätigt: TU München darf KI-generierten Essay ablehnen
Das Verwaltungsgericht München stellt sich hinter die Entscheidung der TU München, einen Bewerber aufgrund eines KI-generierten Essays abzulehnen.
Die Technische Universität München (TUM) hat die Bewerbung eines Studenten für einen Masterstudiengang abgelehnt, da der eingereichte Essay mit hoher Wahrscheinlichkeit zu 45 Prozent von einem Chatbot wie ChatGPT erstellt wurde. Das berichtete die FAZ.
Der Student wehrte sich gegen die Entscheidung der Universität, das Verwaltungsgericht München bestätigte diese jedoch (M 3 E 23.4371).
Die Professoren der TUM wurden misstrauisch, als sie feststellten, dass der Essay des Bewerbers in Bezug auf Perfektion, Satzbau und Textgestaltung weit über dem lag, was von einem durchschnittlichen Bachelorabsolventen erwartet werden könne. Der Text war in makellosem Englisch verfasst und frei von Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehlern.
Indizien für den Einsatz von KI
Ein weiteres Indiz für den Einsatz von KI war laut Bericht, dass sich der Student ein Jahr zuvor bereits erfolglos beworben hatte – damals mit einem deutlich schlechteren Essay. Die Professoren hielten es für unwahrscheinlich, dass der gleiche Student innerhalb eines Jahres eine so signifikante Verbesserung seiner Schreibfähigkeiten erzielen konnte.
Um ihre Vermutung zu überprüfen, gaben die Prüfer die Aufgabenstellung den Angaben zufolge selbst in ChatGPT ein. Obwohl die KI bei jeder Abfrage leicht unterschiedliche Antworten generierte, wies der von ChatGPT erstellte Text auffallende Ähnlichkeiten in Struktur, Untergliederung und Schlussfolgerung mit dem Essay des Bewerbers auf.
Gericht betont Sachkunde der Prüfer
Der Student argumentierte dem Artikel der FAZ nach, dass er aufgrund der hohen Qualität seines Essays benachteiligt werde und die Universität keine konkreten Beweise für den Einsatz von KI vorlegen könne. Die Fehlerfreiheit seines Textes deute lediglich auf eine sorgfältige Bearbeitung hin. Er habe seine Ausführungen mit entsprechender Literatur belegt, was die derzeitigen Fähigkeiten von KI übersteige.
Die Universität hielt dagegen, dass wissenschaftliche Quellen nachträglich hinzugefügt werden könnten, und dass ChatGPT in der Lage sei, eine Liste mit relevanten Studien zum Thema auszugeben. Das Verwaltungsgericht folgte in seiner Entscheidung der Einschätzung der Prüfer und betonte deren Sachkunde bei der Analyse und Bewertung studentischer Texte.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei ziesell:
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07.03.24, 10:35
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#2
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Echter Freak
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 2.233
Bedankt: 2.979
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Wie wäre es mit einer Prüfung des Bewerbers
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07.03.24, 13:08
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#3
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.054
Bedankt: 21.614
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Zitat:
Zitat von csesraven
Wie wäre es mit einer Prüfung des Bewerbers
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Hat doch die KI der TU bereits erledigt ^^
Also um es klarzustellen: Die Uni's nutzen die KI mittlerweile auch, um Bewerber auszusortieren. Eben so wie auf dem privatwirtschaftlichen Stellenmarkt.
Und die Absage (wenn man den o.a. Hintergrund berücksichtigt) finde ich gerechtfertigt, denn der Student wird ja im Laufe seiner Studiengänge irgandwann mal Prüfungen/Referate/Schriften einreichen, die er bestenfalls selbst verfasst haben sollte
Da darf man schon mal einen Guttenberg vermuten^^
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei MotherFocker:
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08.03.24, 12:09
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#4
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Echter Freak
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 2.233
Bedankt: 2.979
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Zitat:
da der eingereichte Essay mit hoher Wahrscheinlichkeit zu 45 Prozent
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jetzt sind 45% also eine hohe Wahrscheinlichkeit? Also keine Ahnung wie andere Essays da abschneiden. Wenn die alle bei 5% liegen, okay.
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08.03.24, 12:44
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 7
Bedankt: 10
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@csesraven:
Ich denke mal es ist gemeint, das der Text einen ChatGPT-Anteil von 45% aufgewiesen hat.
Und dies soll mit hoher Wahrscheinlichkeit der Wahrheit entsprechen...
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