Zitat:
Zitat von ziesell
was ist denn die erlaubte Mende mit der ich den Bundestag betreten darf?
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Die Aussage, bzw. Annahme derselbigen oben ist so nicht richtig, bzw. darf man nicht als Richtwert nehmen um in den Bundestag zu kommen ^^
Es gilt i.d.R. die Obergrenze von 6 Gramm als [
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Es muss immer ein Strafverfahren eröffnet werden, da die Staatsanwaltschaft (und somit auch die Polizei als Hilfebeamte der Staatsanwaltschaft) dem Strafverfolgungszwang (Legalitätsprinzip nach §163 StPO) unterliegt.
Allerdings steht der STA nun frei, das zuvor eröffnete Strafverfahren wegen geringer Menge einzustellen und somit von einer Strafverfolgung abzusehen.
Allerdings sollte die Bundestagspolizei beim Rausgehen besser aufpassen:
Ich nahm 2014 von dort irgend so ein Wimpel/Fähnchen mit, was so rum lag ^^