lies bitte mal, wie ein Anwalt die Regelung im §9 Abs 2 interpretiert. Das liest sich etwas anders, als deine Interpretation.
Sei mir nicht böse, wenn ich eher zu der Meinung des Fachmannes tendiere. Zumal ich im Gesetzestext beim besten Willen keinen Nachteil für den AN entdecken kann.
http://www.gloistein-partner.de/lohn...erueberlassung
Wir geraten übrigens inzwischen reichlich OffTopic