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myGully |
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29.10.22, 21:40
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#1
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Freizeitposter
Registriert seit: Jul 2020
Beiträge: 1.187
Bedankt: 2.566
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Bis zu 3.000 Euro:Beschäftigte können steuerfreie Inflationsprämie vom Arbeitgeber er
Zitat:
Bis zu 3.000 Euro
Beschäftigte können steuerfreie Inflationsprämie vom Arbeitgeber erhalten
Wegen der hohen Inflation dürfen Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine Prämie zur finanziellen Entlastung überweisen. Was Sie dazu wissen sollten.
3.000 Euro – das dürfen Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei als Inflationsprämie zahlen. Durch die zulässige Sonderzahlung sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet werden, die mit stark gestiegenen Energie- und Nahrungsmittelpreisen zu kämpfen haben.
Die Auszahlung kann ab sofort bis zum 31. Dezember 2024 erfolgen – auch gestückelt. "Unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt ist oder ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.
Prämie muss eindeutig deklariert sein
Auch die Dauer des Arbeitsverhältnisses spielt keine Rolle. Eine erhaltene Inflationsprämie ist nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Sie bleibt somit immer steuerfrei und beeinflusst den Steuersatz nicht.
Die Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist aber, dass die Prämie tatsächlich als Unterstützungsleistung zur Abmilderung der finanziellen Folgen durch die Inflation gezahlt wird. Entsprechend eindeutig muss die Lohnart in der Gehaltsabrechnung deklariert sein.
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei bollberg1 bedankt:
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29.10.22, 22:57
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#2
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Streuner
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 11.084
Bedankt: 13.120
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Zitat:
Sie bleibt somit immer steuerfrei und beeinflusst den Steuersatz nicht.
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Durch die Steuerprogression zählen die bis zu 3000 €uronen die gesamten Jahreseinnahmen hoch, d.h. es wird ein höherer Steuersatz auf das zuversteuernde Einkommen erhoben.
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30.10.22, 02:28
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#3
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.798
Bedankt: 7.772
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Super, weiß ich ja jetzt schon, wer demnächst wieder ankommt und das will.
Und als AG bist du dann wieder der Arsch, wenn du das Geld nciht auszahlen kannst. WIr haben das nun schon bei den 300€ Energiekosten - das ist ein einziger Hohn. Entweder zahlst du es, oder die AN sind angepisst. Und nein, dass man es sich ggf. über die egene Steuer zurückholen kann (auch nicht immer) ändert da nichts dran.
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Urlaubsmodus
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Thorasan:
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30.10.22, 02:12
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#4
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.357
Bedankt: 22.629
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Zitat:
Zitat von Thorasan
Super, weiß ich ja jetzt schon, wer demnächst wieder ankommt und das will.[...]
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Dass muss aber auch immer im Rahmen des Möglichen sein und ist immer noch auf freiwilliger Basis des AG.
Diese "Infaltionsprämie" bedeutet aber auch, dass man gewisse steuerpflichtige Lohnzahlungen einfach umwandeln kann
Zitat:
Zitat von karfingo
Durch die Steuerprogression zählen die bis zu 3000 €uronen die gesamten Jahreseinnahmen hoch, d.h. es wird ein höherer Steuersatz auf das zuversteuernde Einkommen erhoben.
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Nein. Diese Prämie ist so, wie auch die Energiepauschale, angedacht, dass die Zahlungen (falls eindeutig deklariert) dann bei der EkSt wieder vom Bruttojahreseinkommen abgezogen werden kann, bzw. dort gar nicht auftauchen.
Ich warte beisspielsweise auch auf meine Energiepauschale zur indirekten Auszahlung bei der Steuervorauszahlung für das erste Quartal 2023.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei MotherFocker bedankt:
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30.10.22, 10:51
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#5
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Streuner
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 11.084
Bedankt: 13.120
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Zitat:
Zitat von MotherFocker
Nein. Diese Prämie ist so, wie auch die Energiepauschale, angedacht, dass die Zahlungen (falls eindeutig deklariert) dann bei der EkSt wieder vom Bruttojahreseinkommen abgezogen werden kann, bzw. dort gar nicht auftauchen.
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Ist das analog zur Zahlung der 300 €uronen für Rentner auch so geplant? Kommt übers Rentenamt.
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