Willkommen |
|
myGully |
|
Links |
|
Forum |
|
|
|
 |
27.08.24, 11:49
|
#1
|
Super Moderator
Registriert seit: Oct 2012
Beiträge: 7.558
Bedankt: 9.083
|
Vergaberegeln bei der 5G-Auktion waren rechtswidrig
Zitat:
»Massive Einflussnahme durch das Verkehrsministerium«
Vergaberegeln bei der 5G-Auktion waren rechtswidrig
Gewinner der Frequenzauktion 2019 mussten sich zum Ausbau verpflichten, kleine Anbieter blieben dafür außen vor. Jetzt hat ein Gericht entschieden: Der politische Deal unter dem damaligen Minister Andreas Scheuer war unzulässig.
27.08.2024, 12.27 Uhr

Besucher bei der 5G-Auktion im Jahr 2019: Vermeintlicher Tauschhandel aus politischem Kalkül Foto: Boris Roessler / picture alliance / dpa
Die Vergaberegeln bei der Auktion der 5G-Mobilfunknetzfrequenzen im Jahr 2019 durch die Bundesnetzagentur waren einem Gerichtsurteil zufolge rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] gab damit den Mobilfunkanbietern [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] und EWE Tel recht, die sich von Verfahrens- und Abwägungsfehlern bei den Vergabe- und Auktionsregeln benachteiligt gesehen hatten. Verhandelt wurde dabei der Vorwurf der beiden Anbieter, dass das damalige Bundesverkehrsministerium (BMVI) unter der Leitung von Andreas Scheuer (CSU) rechtswidrig Einfluss auf die Rahmenbedingungen der Frequenzauktion genommen hatte.
Die vorsitzende Richterin des Kölner Verwaltungsgericht kritisierte in ihrer Urteilsbegründung indirekt sowohl das damalige Bundesverkehrsministerium als auch die für die Vergaberegeln verantwortliche Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur. »Es liegt nahe, dass die Präsidentenkammer ihre Entscheidung ohne die massive Einflussnahme durch das BMVI im Einzelnen anders ausgestaltet hätte«, hieß es in einer am Dienstag verschickten Gerichtsmitteilung.
Bei der Auktion für den Mobilfunkstandard 5G hatten vier Telekommunikationskonzerne Frequenzen [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Der Betrag fiel höher aus als zuvor erwartet. Die Unternehmen verpflichteten sich dabei zu Mindestausbauzielen, etwa dass sie bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit mindestens 100 Mbit pro Sekunde im Download versorgen. Auf eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung hingegen verzichtete die Bundesnetzagentur. Diese würde die großen Anbieter mit eigenem Netz, also Telekom, Vodafone und Telefónica dazu verpflichten, kleineren Anbietern, die nicht über eigene Netzinfrastruktur verfügen, zu regulierten Preisen die Nutzung der Netze zu erlauben.
Vorwurf eines politischen Deals bestätigt
Eine solche Regelung oder zumindest strenge Vorgaben hätten kleineren Mobilfunkanbietern wesentlich geholfen. Ihre Position wäre gegenüber den großen Netzbetreibern gestärkt worden. EWE Tel und Freenet zogen deshalb vor Gericht.
In dem Kölner Urteil wurde nun festgestellt, dass die Politik auf die eigentlich unabhängige Bundesnetzagentur rechtswidrig Einfluss genommen hatte. Die Behörde war für die Vergabe- und Auktionsregeln zuständig. Mit dem Urteil bestätigt das Kölner Verwaltungsgericht im Kern den Vorwurf eines politischen Deals, der im Wesentlichen vorsah, dass die Netzbetreiber zwar zu harten Ausbauzielen verdonnert, aber beim Thema Netzvermietung eher milde behandelt wurden.
Der Rechtsstreit hatte zuvor bereits alle Instanzen bis zum [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] durchlaufen. Die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig hatten den Fall im Oktober 2021 wieder an das Verwaltungsgericht in Köln zurückverwiesen und ein vorheriges Urteil des Gerichts damit teilweise revidiert.
Auswirkungen für Mobilfunkkunden unklar
Wie sich das Kölner Urteil auf die Mobilfunkkunden in Deutschland auswirken wird, ist noch unklar. Das Verwaltungsgericht hat zwar keine weitere Revision zugelassen, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Bundesnetzagentur kann nun versuchen, die Zulassung einer Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu erreichen. »Wir erwarten keine negativen Auswirkungen auf den weiteren zügigen Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland«, sagte ein Sprecher der Bundesnetzagentur der Nachrichtenagentur dpa.
Freenet erklärte zu dem Urteil, dass nun nach fast sechs Jahren endlich Klarheit herrsche, dass aber auch die Aufhebung der 5G-Vergabeentscheidung die für den Wettbewerb verlorenen Jahre nicht rückgängig machen könnten.
|
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
|
|
|
Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei Draalz bedankt:
|
|
27.08.24, 21:48
|
#2
|
Chuck Norris
Registriert seit: Aug 2021
Beiträge: 4.119
Bedankt: 21.461
|
Herr Scheuer, Verträge und das Recht
3 Welten treffen aufeinander
__________________
|
|
|
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Arsene Lupin bedankt:
|
|
27.08.24, 23:55
|
#3
|
Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.803
Bedankt: 7.779
|
Zitat:
Die Unternehmen verpflichteten sich dabei zu Mindestausbauzielen, etwa dass sie bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit mindestens 100 Mbit pro Sekunde im Download versorgen
|
Hahahahahahahahaaha
Entschuldigung - Was wurde denn eigentlich hieraus?
__________________
Urlaubsmodus
|
|
|
Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei Thorasan bedankt:
|
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:44 Uhr.
().
|