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[Brisant] Rechtsextremismus Leak: Böhmermann veröffentlicht hessische NSU-Akten

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Ungelesen 29.10.22, 10:21   #1
Avantasia
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Standard Rechtsextremismus Leak: Böhmermann veröffentlicht hessische NSU-Akten

Zitat:
Die Akten könnten weiteren Aufschluss über die Verbrechen der rechts*******n Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrunds" liefern und hätten noch 30 Jahre unter Verschluss bleiben sollen

Berlin – Die Plattform "Frag den Staat" und das "ZDF Magazin Royale" des deutschen Moderators Jan Böhmermann haben nach eigenen Angaben als geheim eingestufte hessische NSU-Akten veröffentlicht. "Wir glauben, die Öffentlichkeit hat das Recht zu erfahren, was genau in jenen Dokumenten steht, die ursprünglich für mehr als ein Jahrhundert geheim bleiben sollten", heißt es auf der [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].

Um die Quellen zu schützen, seien die Akten komplett abgetippt und ein neues Dokument erstellt worden, um keine digitalen Spuren zu hinterlassen, schrieb Böhmermann auf Twitter.



Bei dem am Freitag abrufbaren Dokument handelt es sich laut Deckblatt um einen Abschlussprüfung zur Aktenprüfung im Landesamt für Verfassungsschutz Hessen im Jahr 2012. Der Bericht ist auf den 20. November 2014 datiert.

Um sogenannte NSU-Akten des hessischen Verfassungsschutzes – Ergebnis einer Prüfung, bei der die Behörde eigene Akten und Dokumente zum Rechtsextremismus auf mögliche Bezüge zum NSU geprüft hatte – gibt es seit Jahren Streit. Sie waren zunächst für 120 Jahre als geheim eingestuft worden, später wurde die Zeit auf 30 Jahre verringert. Zehntausende Personen hatten in einer Petition die Veröffentlichung gefordert.

NSU-Terror forderte zehn Todesopfer

Die Initiatoren der Petition erhofften sich neue Erkenntnisse über die Morde der rechts*******n Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrunds" (NSU) und mögliche Verbindungen zum Mord an Kassels Regierungspräsidenten Walter Lübcke.

Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) hatte im Mai 2021 die Entscheidung verteidigt, die Akten nicht zu veröffentlichen. "Für die Arbeit unserer Sicherheitsbehörden ist es immanent, dass sie ihre Arbeitsweise nicht für jeden offenlegen können", sagte er damals im Landtag in Wiesbaden. "Ansonsten könnten die Verfassungsfeinde selbst diese Informationen nutzen, um unsere gemeinsamen Werte zu bekämpfen oder Menschen gezielt zu gefährden." Er verwies darauf, dass das zuständige Parlamentarische Kontrollgremium Verfassungsschutz vollumfängliche Akteneinsichtsrechte besitze und jederzeit sämtliche Informationen des Verfassungsschutzes einsehen könne.

Der NSU hatte über Jahre unerkannt mordend durch Deutschland ziehen können. Die Opfer: neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft und eine deutsche Polizistin. Die Rechtsterroristen verübten außerdem zwei Bombenanschläge mit Dutzenden Verletzten und etliche Banküberfälle. Einer der Morde wurde 2006 in Kassel verübt. Die beiden Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hatten sich 2011 getötet, um der Festnahme zu entgehen. Als einzige Überlebende des NSU-Trios wurde Beate Zschäpe als Mittäterin zu lebenslanger Haft verurteilt – auch wenn es nie einen Beweis dafür gab, dass sie selbst an einem der Tatorte war. (APA, 29.10.2022)
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Ungelesen 29.10.22, 19:17   #2
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Die Veröffentlichung ist enttäuschend und erschreckend zu gleich ! Der behördliche Dilettantismus gepaart mit einer Kultur des Schweigens könnte noch viel mehr terroristische Bestrebungen passiv und aktiv fördern.

Die spannende Frage die sich mir persönlich stellt ob die Einstufung der NSU Akten nicht ein Missbrauch der Verschlußsachenanweisung darstellt ? Damit wäre die Veröffentlichung auch kein Verstoß mehr gegen die besondere Geheimhaltungspflicht.

Zitat:
Innenminister verteidigte Geheimhaltung

Zehntausende Menschen hatten in einer Petition die Veröffentlichung gefordert. Sie erhofften sich neue Erkenntnisse über die Morde der rechts*******n Terrorzelle NSU und mögliche Verbindungen zum Mord an Kassels Regierungspräsidenten Walter Lübcke.

Hessens Innenminister Peter Beuth hatte im Mai 2021 die Entscheidung verteidigt, die Akten nicht zu veröffentlichen. "Für die Arbeit unserer Sicherheitsbehörden ist es immanent, dass sie ihre Arbeitsweise nicht für jeden offenlegen können", sagte er damals im Landtag.

"Ansonsten könnten die Verfassungsfeinde selbst diese Informationen nutzen, um unsere gemeinsamen Werte zu bekämpfen oder Menschen gezielt zu gefährden." Er verwies auf das Parlamentarische Kontrollgremium, dessen Aufgabe es ist, den Verfassungsschutz zu kontrollieren.[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Ungelesen 30.10.22, 02:26   #3
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Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Die spannende Frage die sich mir persönlich stellt ob die Einstufung der NSU Akten nicht ein Missbrauch der Verschlußsachenanweisung darstellt ? Damit wäre die Veröffentlichung auch kein Verstoß mehr gegen die besondere Geheimhaltungspflicht.
Was an dieser Stelle nun unerheblich ist, da die Akten ja veröffentlicht und damit einsehbar sind - der Status ist da nun irrelevant und mehr Sinn machen würde es ja nun auch nicht. Es würde ja trotzdem nichts anderes /nicht mehr passieren.
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Für den Strafrahmen der Quelle ist das schon noch interessant. So wie ich den Laden kenne werden die gerade mit Hochdruck versuchen das Leck zu finden. Da das Papier eingestuft war, wird es kaum bei den Untersuchungsausschussmitgliedern im Schrank gelegen haben. Die durften das zwar einsehen, aber weder kopieren noch mitnehmen.
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Avantasia
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Uwe Farz
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Legal Tribune Online schreibt dazu folgendes:
Zitat:
Strafanzeige nach NSU-Enthüllungen Straf*ver*fol*gung könnte auch "Frag den Staat" und "ZDF-Magazin-Royale" betreffen

von Dr. Felix W. Zimmermann

Nach Enthüllung der NSU-Berichte hat der Verfassungsschutz Strafanzeige erstattet, angeblich nur wegen der Weiterleitung. Aber auch gegen Verantwortliche von "Frag den Staat" und das "ZDF-Magazin-Royale" könnte jetzt ermittelt werden.

Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen hat nach der Veröffentlichung von geheimen NSU-Berichten Strafanzeige gestellt. Die Strafanzeige sei wegen der unrechtmäßigen Weitergabe von als Verschlusssachen eingestuften Dokumenten gegen Unbekannt gestellt worden, teilte die Behörde am Montag in Wiesbaden mit. Das hessische Landeskriminalamt befasse sich nun mit den Ermittlungen. Die Plattform "Frag den Staat" und das "ZDF Magazin Royale" von Jan Böhmermann hatten die Dokumente veröffentlicht und ins Internet gestellt.

Die Strafanzeige des LfV richtet sich nur gegen die "unrechtmäßigen Weitergabe" der Dokumente und nicht gegen die Veröffentlichung. Allerdings bedeutet dies nicht, dass – eine Strafbarkeit unterstellt – die Verantwortlichen bei "Frag den Staat" und beim "ZDF-Magazin-Royale" mit keinerlei Strafverfolgung rechnen müssen. So käme im Hinblick auf die Weitergabe der Dokumente theoretisch eine psychische Beihilfe oder Anstiftung zum Geheimnisverrat nach § 353b Strafgesetzbuch (StGB) in Betracht. Eine Teilnahmestrafbarkeit würde jedoch voraussetzen, dass die Person, die das Dokument weitergeleitet hat, nicht von sich aus - etwa aus eigener Überzeugung - gehandelt hat, sondern hierzu überredet worden ist.

Bereits in den vergangenen Tagen war über die mögliche Strafbarkeit der Enthüllungen berichtet worden. Zur Frage, ob die Veröffentlichung des Berichts rechtmäßig war, verweisen Autoren der SZ auf § 353b Abs. 3a StGB. Demnach handeln Journalist:innen nicht rechtswidrig, "wenn sie sich auf die Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung" eines Dienstgeheimnisses beschränken. Ob dies aber die Veröffentlichung eines ganzen Berichts rechtfertige, sei offen. Die von der FAZ befragten Rechtsprofessoren halten die Veröffentlichung für zulässig, da sie der Machtkritik diene. Auf den Aspekt der Strafbarkeit der Teilnahme an der Weiterleitung wird jedoch jeweils nicht eingegangen.

Was den möglichen Personenkreis für die Weiterleitung angeht, betonte das Landesamt für Verfassungsschutz, dass die Dokumente zwei Untersuchungsausschüssen des hessischen Landtags vollständig vorgelegen haben. Auch die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission Verfassungsschutz (PKV) hätten jederzeit die Möglichkeit, die Aktenprüfungsberichte einzusehen.

Die Dokumente seien zudem dem Bundeskriminalamt, der Generalbundesanwaltschaft sowie dem hessische Landeskriminalamt zur Verfügung gestellt worden. Der "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) hatte über Jahre unerkannt mordend durch Deutschland ziehen können. Die Opfer der Rechtsterroristen waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft und eine deutsche Polizistin.
Quelle:
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