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myGully |
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27.09.10, 08:59
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#1
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Süchtiger
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Vier Monate Gefängnis für Facebook-Freundschaft
Zitat:
Die amerikanische Justiz schickte den Tierrechtsaktivisten Rod Coronado Anfang August für weitere vier Monate hinter Gitter. Er akzeptierte eine Freundschaftsanfrage auf der sozialen Plattform Facebook, was ein klarer Verstoß gegen seine Bewährungsauflagen sei. Diese verwehrten ihm unter anderem den Kontakt zu weiteren radikalen Aktivisten.
Die Berliner Bloggerin Anne Roth (annalist) berichtete gestern über einen Vorfall, der schon ein paar Tage länger zurückliegt. Der Tierrechtsaktivist Rod Coronado kann beim besten Willen nicht auf eine friedliche Vergangenheit zurückblicken. Seit den 1990er-Jahren kam er oftmals durch seine Ambitionen als Tierschützer mit dem Gesetz in Konflikt. Er behinderte unter anderem Jagden auf Berglöwen, zerstörte eine Forschungseinrichtung für Tierversuche und war als Mitglied der Umweltschutzorganisation Sea Sheperd an der Versenkung zweier Schiffe der isländischen Walflotte beteiligt. Nachdem ihm im Jahr 2007 zu Unrecht vorgeworfen wurde, auf einer öffentlichen Veranstaltung erklärt zu haben, wie man wirksame Brandsätze herstellt, wurde er zunächst zu einem Jahr Gefängnis, dann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Nun schickte ihn das zuständige Gericht erneut für vier Monate hinter Gitter. Man wirft ihm vor, gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen zu haben. Diese besagten, dass es ihm verboten ist, ohne Genehmigung einen Computer zu nutzen, und verwehren ihm überdies den Kontakt zu anderen radikalen Aktivisten. Beide Regeln habe er durch die Akzeptierung einer Freundschaftsanfrage auf Facebook.com missachtet. Denn dort hatte der ehemalige Greenpeace-Vorsitzende Mike Roselle offenbar versucht mit Coronado in Kontakt zu treten und sendete ihm so die verhängnisvolle Freundschaftsanfrage. Diese bestätigte der 44-Jährige, offenbar durch die nicht genehmigte Benutzung eines Computers.
Die Justiz legte diese virtuelle Freundschaft als eine Kontaktaufnahme aus und reagierte dementsprechend.
Die Entscheidung der amerikanischen Rechtsprechung ist durchaus umstritten. Nicht nur weil Roselle keinesfalls ein radikaler Aktivist ist, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass von sozialen Netzwerken in den Bewährungsauflagen nicht die Rede war.
Ob die Behörden sein Facebook-Profil explizit überwachten ist unklar und auch die Frage ob Coronado und Roselle neben ihrer Facebook-Freundschaft auch anderweitig in Kontakt standen, ist nicht geklärt.
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