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[Recht & Politik] Gesetzesentwurf: So will die Regierung den Abmahnmissbrauch eindämmen

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Ungelesen 17.09.18, 12:13   #1
kendiman
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Standard Gesetzesentwurf: So will die Regierung den Abmahnmissbrauch eindämmen

Zitat:
So will die Regierung den Abmahnmissbrauch eindämmen

Obwohl nach Inkrafttreten der DSGVO eine Abmahnwelle ausgeblieben ist, will Justizministerin Barley nun gesetzlich gegen missbräuchliche Abmahnungen vorgehen. Damit soll auch der "fliegende Gerichtsstand" im Wettbewerbsrecht abgeschafft werden.



Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung die missbräuchliche Nutzung von Abmahnungen erschweren. Der aktuell diskutierte Referentenentwurf des Justizministeriums soll unter anderem verhindern, dass Ansprüche nur deshalb geltend gemacht werden, um "gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung oder die Zahlung einer Vertragsstrafe entstehen zu lassen". Der 38-seitige Entwurf, der Golem.de vorliegt, muss zunächst noch zwischen den Ministerien abgestimmt und vom Bundeskabinett beschlossen werden, bevor er in den Bundestag eingebracht wird.

Dem Papier zufolge gibt es in jüngster Zeit vermehrt Anzeichen, dass trotz vorheriger Gesetzesänderungen weiterhin missbräuchliche Abmahnungen ausgesprochen würden. Es liege "ein nicht hinnehmbarer Missstand vor, wenn Abmahnungen wegen geringfügigen Verstößen gegenüber Kleinstunternehmen zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen werden".

Datenschutzabmahnungen nicht ausdrücklich verboten

Eine Abmahnwelle wegen falscher Datenschutzerklärungen auf Internetseiten war auch nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 befürchtet worden. Eine von der Union angestrebte schnelle Gesetzesänderung war damals jedoch am Widerstand der SPD im Bundestag gescheitert. Allerdings sind massenhafte Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen bislang offenbar ausgeblieben.

Der Gesetzesentwurf aus dem Haus von Justizministerin Katarina Barley (SPD) enthält jedoch keinen direkten Bezug zum Datenschutz. Allerdings dürfen Wettbewerber oder klageberechtigte Wirtschaftsverbände keine Abmahngebühren verlangen, wenn durch die Verstöße die Interessen von Verbrauchern, Wettbewerbern oder anderen Betroffenen "in nur unerheblichem Maße beeinträchtigt" werden. Der Begründung zufolge liegt dieser Fall auch vor, wenn von den Informationspflichten laut Artikel 13 und 14 der DSGVO "nur geringfügig abgewichen worden ist". Dazu zähle beispielsweise "die Abkürzung des Vornamens im Impressum einer Internetseite" oder die Verwendung der Angabe "2 Wochen" statt "14 Tage" in der Widerrufsbelehrung.

Fliegender Gerichtsstand wird abgeschafft

Ein neuer Paragraf 8b im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erklärt eine Abmahnung in vier Punkten für unzulässig, wenn beispielsweise "Mitbewerber eine erhebliche Anzahl von Verstößen gegen die gleiche Rechtsvorschrift geltend machen, insbesondere wenn die Anzahl außer Verhältnis zum Umfang der eigenen Geschäftstätigkeit steht". Unzulässig sind zudem eine unangemessen hohe Ansetzung des Streitwerts und die Forderung nach unangemessen hohen Vertragsstrafen. Ebenfalls darf eine vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung nicht erheblich über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgehen. Bei der missbräuchlichen und berechtigten Abmahnung könnten die Betroffenen künftig die Anwaltskosten zur Abwehr der Abmahnungen geltend machen.

Der neue Paragraf 14 schafft den sogenannten fliegenden Gerichtsstand ab. Dieser hat vor allem bei Verstößen im Internet dazu geführt, dass sich der Kläger ein Gericht aussuchen konnte. "Dies stellt eine Benachteiligung für den Beklagten dar, weil sich der Kläger ein Gericht in seiner Nähe aussuchen kann oder ein Gericht, das eher in seinem Sinn über den Streitwert entscheidet", heißt es zur Begründung. Für Abgemahnte bedeute eine angedrohte Klage an einem weit entfernten Gericht eine Belastung, die sie oft dazu bewege, sich nicht gegen die Forderungen zu wehren und die geforderte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Grüne fordern Nachbesserungen

Zudem werde der Antrag auf einstweilige Verfügung oft bei Gerichten gestellt, "von denen der Antragsteller weiß, dass sie seiner Rechtsauffassung zuneigen, einstweilige Verfügungen bereitwillig und ohne Anhörung des Gegners erlassen oder regelmäßig hohe Streitwerte festsetzen", heißt es weiter. Vor allem das Landgericht Hamburg hat bei Internetstreitigkeiten dazu eine gewisse Berühmtheit erlangt. Der Adblocker-Anbieter Eyeo wurde beispielsweise von etlichen Verlagen vor verschiedenen Gerichten in Deutschland verklagt. Nun wäre nur noch eine Klage am Gerichtsstand des Kölner Firmensitzes möglich. Bei ausländischen Firmen ohne Gerichtsstand in Deutschland "ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Zuwiderhandlung begangen worden ist".

Bei Urheberrechtsverletzungen, die die unerlaubte Verwendung geschützter Werke betreffen, war diese Praxis bereits 2013 abgeschafft worden. Das hat nach Ansicht der Regierung bereits zu einer "signifikanten Reduzierung" der Abmahnungen in diesem Bereich geführt. Dies ist auch mit ein Grund dafür, dass es im Urheberrecht nun nur geringfügige Änderungen geben soll.

Die SPD-Fraktion begrüßte den Entwurf des Justizministeriums. "Abmahnungen sind ein wichtiges Instrument, um fairen Wettbewerb sicherzustellen, aber es gilt, Missbrauch zu verhindern, um sowohl kleine Unternehmen und Vereine ebenso wie Blogger oder Privatpersonen zu schützen, ganz gleich, ob es sich um eine missbräuchliche Abmahnung im Datenschutzrecht oder um eine missbräuchliche Abmahnung bei einer Urheberrechtsverletzung handelt", teilten die zuständigen Abgeordneten Johannes Fechner und Nina Scheer auf Anfrage von Golem.de mit.

Zudem unterstützt die Fraktion, dass die Regierung in dem Gesetz die Anforderungen an die Klagebefugnis verschärfen wolle, "damit nur seriöse, geprüfte Einrichtungen abmahnen können". Das sei ein wichtiger Schritt für mehr Rechtssicherheit.

Die Grünen bedauerten laut Heise.de, dass Barley das Thema DSGVO in dem Entwurf noch ausgeklammert habe. Die Bundestagsfraktion hatte dazu bereits Mitte Juni 2018 einen Entschließungsantrag vorgelegt (PDF). Darin hatte sie von der Bundesregierung ein Gesetz gefordert, "mit dem kommerziell motivierte und missbräuchliche Abmahnungen wegen der vermeintlichen Nichteinhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen wirksam unterbunden werden".
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kendiman ist offline   Mit Zitat antworten
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Ocir4 (20.05.20), pauli8 (17.09.18)
Ungelesen 17.09.18, 16:10   #2
bambamfeuerstein
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achjo, nur 20 jahre zu spät,.....
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Jedesmal wenn ich mich bei [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] einloggen will, werde ich gefragt ob ich meinen Account mit Facebook verknüpfen will.....ich will aber nicht das jeder erfährt, das ich bei Facebook bin.
bambamfeuerstein ist offline   Mit Zitat antworten
Folgendes Mitglied bedankte sich bei bambamfeuerstein:
Uwe Farz (17.09.18)
Ungelesen 17.09.18, 16:24   #3
Uwe Farz
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Zitat:
Zitat von bambamfeuerstein Beitrag anzeigen
achjo, nur 20 jahre zu spät,.....
He, he
das mit dem Missbrauch eindämmen läuft irgendwie in Dauerschleife.
Könnte unter Umständen damit zusammenhängen:

Zitat:
Nach der Bundestagswahl am vergangenen Sonntag werden insgesamt 154 Juristinnen und Juristen im deutschen Parlament vertreten sein. 87 von ihnen sind Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte.
Quelle:

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...ist selbstverständlich nur eine Vermutung.
Uwe Farz ist gerade online   Mit Zitat antworten
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